Vogelgrippe im Landkreis: Tote Höckerschwäne bei Zapfendorf aufgefunden

Am nördlichsten Baggersee bei Zapfendorf wurden Mitte Dezember fünf verendete Höckerschwäne aufgefunden. Zur Klärung der Todesursache wurden die Tiere untersucht. Am 5. Januar 2026 bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut den Nachweis der hochpathogenen Form des Vogelgrippevirus (H5N1).

Da es sich um Wildtiere handelt, ordnet das Landratsamt Bamberg keine generelle Aufstallungspflicht für Hausgeflügel an. Tierhalterinnen und Tierhalter sind jedoch aufgefordert, ihre Bestände eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Hierzu verweist das Landratsamt auf die Pressemitteilung vom 31. Oktober 2025 sowie auf die weiterhin gültige Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2022 zu den Biosicherheitsmaßnahmen.

Sollte es zu vermehrten Todesfällen bei Hausgeflügel kommen, ist das Veterinäramt zu verständigen.

Häufige Fragen und Antworten

Wie kann ich meinen Geflügelbestand schützen?

    Da das Virus meist durch Wildvögel in Hausbestände gelangt, hilft vor allem Vorsicht im Umgang mit dem eigenen Geflügel:

    • Tiere möglichst im Stall oder in geschützten Volieren ohne Kontakt zu Wildvögeln halten (dichtes Dach, Windschutznetze)
    • keine Geflügelausstellungen besuchen
    • unbefugtes Betreten des Geländes verhindern
    • Geräte und Futter geschützt lagern, Stallutensilien nicht mit anderen teilen
    • Tiere nicht im Freien füttern oder tränken, da Futterreste Wildvögel anlocken
    • keine Speisereste an Wild- oder Nutzgeflügel verfüttern

    Muss ich meine Geflügelhaltung melden?

    Ja. Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – beim Veterinäramt gemeldet werden müssen.

    Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Fasane, Perlhühner, Rebhühner und Laufvögel.

    Was tun bei plötzlichen Todesfällen oder Krankheitssymptomen?

    Vermehrte Verendungsfälle im Geflügelbestand sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen, vermehrte Krankheitsfälle einer Geflügelherde sind umgehend tierärztlich abzuklären. Bei der Ausprägung der Erkrankung gibt es Unterschiede zwischen den Tierarten:

    • Hühner(vögel) erkranken in der Regel deutlich sichtbar und verenden schnell.
    • Bei Wassergeflügel hingegen treten kaum Krankheitsanzeichen auf, so dass bereits milde Anzeichen einer Erkrankung mehrerer Tiere in reinen Wassergefügelbeständen einen Hinweis auf eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus darstellen können.

    Wie sollte ich mich in der Natur verhalten?

    Um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden:

    • tote Wildvögel nicht anfassen
    • Funde mehrerer toter oder kranker Vögel, besonders Wasser- oder Greifvögel, dem Veterinäramt melden
    • Hunde in der Nähe von Gewässern oder Rastplätzen von Wildvögeln anleinen

    Ist das Virus für Menschen gefährlich?

    Eine Übertragung von Influenzaviren (Erreger der Vogelgrippe) auf den Menschen ist grundsätzlich möglich, bislang in Deutschland jedoch nicht bekannt. Das aktuell verbreitete Virus (H5N1) ist schlecht an den Menschen angepasst, sodass eine Übertragung vom Geflügel auf den Menschen selten ist

    Wichtig bleiben einfache Hygieneregeln:

    • tote Vögel nicht mit bloßen Händen berühren
    • nach möglichem Kontakt gründlich die Hände mit Wasser und Seife waschen

    Das Landratsamt Bamberg bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter, die geltenden Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen.

    Landratsamt Bamberg

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