Am 24. April dürfen die Breitengüßbacherinnen und Breitengüßbacher abstimmen. „Ja zum Lebensraum am Brückenweg“ oder „Keine Riegelbauweise am Brückenweg“ heißen die Möglichkeiten. Zum Rats- und Bürgerbegehren fand nun auch eine Infoveranstaltung in der Hans-Jung-Halle statt. Dabei wurden die verschiedenen Positionen noch einmal deutlich.
Seit über 30 Jahren soll das Gebiet „Brückenweg“ bebaut werden. Ein Bebauungsplan regelte das. Aber es kaum anders, insbesondere durch den Ausbau der Bahnstrecke, der in den 1990er Jahren durchgeführt werden sollte und nach einem zwischenzeitlichen Planungsstopp erst in den 2010er Jahren verwirklicht wurde. Diese für Breitengüßbach sehr belastende Phase mit viel Baulärm ist mittlerweile schon wieder einige Zeit passé. Seitdem sorgen Lärmschutzwände aber auch dafür, dass es in vielen Bereichen des Ortes ein wenig ruhiger zugeht als früher.
Direkt neben den Bahngleisen liegt der Brückenweg. Die Gemeinde Breitengüßbach möchte hier mit ihren Partnern, der Raab Baugesellschaft aus Ebensfeld und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ABS) Bamberg-Forchheim, ein so genanntes „Service Wohnen“ errichten. Geplant sind 70 Wohneinheiten, die sich insbesondere an Seniorinnen und Senioren richten. „Wir machen damit aus einer brachliegenden Fläche neuen Lebensraum“, erklärte Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder bei der Infoveranstaltung am 1. April 2022 in der Hans-Jung-Halle. Über das Projekt sei laufend informiert worden – in Bürgerversammlungen und auch digital. Der Bedarf an seniorengerechten Wohnungen sei vorhanden und werde weiter steigen. Zudem verfolge die Gemeinde das Konzept „Innen statt außen“ – besser sei es, nicht genutzte Flächen im Ortskern einer Bebauung zuzuführen als auf die grüne Wiese zu gehen. Und: Durch die Riegelbauweise – ein rund 90 Meter langer Baukörper mit einer Höhe von 14 Metern – werde die dahinter liegende Bebauung besser als aktuell durch die Lärmschutzwände vom Bahnlärm abgeschirmt. Diese Bauweise sei auch Voraussetzung für die ebenfalls geplanten Einfamilienhäuser. Mit Mitteln aus der Städtebauförderung, die sich mit dem Projekt sehr zufrieden gezeigt habe, könne zudem ein Mehrgenerationenspielplatz errichtet werden. Der stehe dann, wie auch die Parkflächen des Service-Wohnens, für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
Bei einer Podiumsdiskussion konnten die verschiedenen Meinungen ausgetauscht werden.
Schon zahlreiche Anfragen
Gisela Raab vom gleichnamigen Bauunternehmen stellte das Objekt noch ein wenig detaillierter vor. Für das Gelingen sei eine gewisse Größe unabdinglich – nur so könne eine Gemeinschaft entstehen. Auch für die Angebote wie Sport, Spiele, Vorträge, gemeinsames Kaffeetrinken und ähnliches sei es wichtig, dass die 70 Wohnungen gebaut würden. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner zahle eine monatliche Pauschale, die dann in die Gemeinschaft investiert werde. Diese, so war zu erfahren, liegt bei vergleichbaren Anlagen aktuell bei 90 Euro pro Monat. „Das Service Wohnen soll ein möglichst langer Ersatz fürs Seniorenheim sein“, erklärte Raab. Daher werde notariell festgelegt, dass nur Personen ab 55 Jahren oder mit Handicap einziehen dürften. Kaufen könne die Wohnungen aber jeder – auch als Kapitalanlage. Aktuell gebe es rund 120 Anfragen für Wohnungen im zu bauenden Objekt. Für eine gewisse Zeit bekämen die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Breitengüßbach zum Start ein Vorkaufsrecht.
Die Positionen der Initiatoren des Bürgerbegehrens kamen dann in einer Podiumsdiskussion zu Wort. Michael Witt und Kerstin Dietz nahmen teil, außerdem Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder und Gisela Raab. Moderiert wurde die Runde von Benedikt Martin. Witt verlas die Hauptgründe für das Bürgerbegehren. Es werde zu viel Fläche versiegelt und gerade dort zerstört, wo seit Jahrhunderten unberührte Natur sei. Ein Riegelbau mache zudem im Ortskern keinen Sinn, besser wäre eine kleinteiligere Bebauung, 40 Seniorenwohnungen seien ausreichend. Dass durch den Riegelbau der Schallschutz verbessert werde, sah Witt ebenfalls nicht als bestätigt: Die Gemeinde hätte schon von der Bahn eine bessere Lärmschutz-Ausstattung einfordern müssen, es sei aber nur das Nötigste realisiert worden. Das große Gebäude bezeichnete er als „Wachstumsexzess eines Investors“, den Lärmschutz als „Vorwand“. Auch sei der Bedarf für so viele Wohnungen gar nicht vorhanden – schließlich gebe es am Schützenhaus betreutes Wohnen neben dem Seniorenheim, was aber kaum wahrgenommen werde. Und: Der Brückenweg sei keine Straße, die für viel Verkehr ausgelegt sei, die Anwohner würden stark belastet.
Die geplante Anlage aus …
… weiteren Perspektiven.
Unterschiedliche Positionen …
Vor allem über das Thema Natur wurde am Ende gestritten. Für Bürgermeisterin Reinfelder war klar, dass die Eingriffe in die Natur hier viel geringer ausfielen wie am Ortsrand in einem bisher nicht erschlossenen Bereich. Vielfach kam in der Podiumsdiskussion aber keine echte Diskussion auf. Oder, wie Reinfelder feststellte: „Wir haben nun einmal unterschiedliche, nicht miteinander zu vereinbarende Positionen.“
Für Fragen standen auch Mitarbeiter des ASB sowie vom Architekturbüro bereit. Die etwas mehr als hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung stellen zudem im Rahmen der Podiumsdiskussion ebenso zahlreiche Fragen.
Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren): „Ja zum Lebensraum am Brückenweg“ vs. Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren): „Keine Riegelbauweise am Brückenweg
Abgestimmt wird in Breitengüßbach am Sonntag, 24. April in der Gemeindeturnhalle und der Schule. Briefwahlunterlagen können mit der Abstimmungsbenachrichtigung angefordert werden. Ein wenig kompliziert mutet der Stimmzettel an – denn hier werden drei Fragen gestellt, somit sind drei Stimmen zu vergeben. Die erste Stimme erlaubt ein Ja oder ein Nein für das Ratsbegehren, also den Bau des Service-Wohnens wie vom Gemeinderat beschlossen. Die zweite Stimme sagt Ja oder Nein zum Bürgerbegehren, das sich gegen den Riegelbau und für eine Bebauung mit kleineren Gebäuden ausspricht. Entscheidend ist vor allem die dritte Stimme. Hier wird die Stichfrage gestellt: „Welche Entscheidung soll gelten? Ratsbegehren oder Bürgerbegehren?“ Denn: Erreichen beide Entscheide aus den Fragen 1 und 2 ein mehrheitliches Ja von mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten, dann entscheidet die Stichfrage.
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Grafiken: Krannich Architekten Nürnberg