Die Gemeinde Kemmern informiert in einer aktuellen Veröffentlichung zu momentanen Schließungen, Wegfall von ÖPNV-Fahrten und allgemeinen Verhaltensregeln über die Corona-Krise.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachfolgend wichtige Hinweise und Verhaltensregeln zum Corona-Virus.
Durch Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit vom 16.03.2020 ergeben sich folgende Verbote:
- Veranstaltungen und Versammlungen sind landesweit untersagt. Damit sind auch alle Vereinsveranstaltungen aller Art verboten. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen.
- Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sind untersagt. Hierzu zählen insbesondere Tagungs- und Veranstaltungsräume, Jugendhäuser, Vereinsräume, Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Clubs, Bars und Discotheken, Spielhallen, Theater, Bordellbetriebe, Museen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Wellnesszentren, Bibliotheken, Reisebusreisen, etc.
- Untersagt sind gastronomische Betriebe aller Art. Dies gilt auch für Gaststätten und Gaststättenbereiche im Freien (z.B. Biergärten, Terrassen). Ausgenommen ist die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig.
- Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die zur Verfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken.
- Untersagt ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Postfilialen, Tierbedarf, Tankstellen, Reinigungen und der Online-Handel.
- In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden. Auch bei Einhaltung dieses Abstands dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten.
- Zuwiderhandlungen sind strafbar!
Nähere Informationen erhalten Sie in der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit vom 16.03.2020 und in der Änderung zur Allgemeinverfügung vom 17.03.2020: Allgemeinverfügung Gesundheitsministerium vom 16.03.2020 und Änderung zur Allgemeinverfügung vom 17.03.2020
Diese Allgemeinverfügungen des Gesundheitsministeriums gelten auch für die Gemeinde Kemmern.
Weiterhin weisen wir auf folgende Maßnahmen und Verhaltensregeln hin, die bis auf weiteres in der Gemeinde Kemmern gelten:
- Die Kinderspielplätze sind geschlossen, ebenso die Grundschule und die Kindertagesstätte St. Maria.
- Vereinsveranstaltungen sind verboten.
- Im Interessen der Gesundheit unserer Senioren nimmt die Gemeinde bis auf weiteres keine Gratulationsbesuche für runde Geburtstage und Ehejubiläen mehr wahr.
- Der Parteiverkehr im Rathaus Kemmern ist eingeschränkt.
- Gottesdienste finden nicht statt.
- Trauerfeiern bei Beisetzungen auf dem Friedhof sind auf den engsten Familienkreis zu beschränken. Auch hier bitten wir, zueinander einen Abstand von mind. zwei Meter einzuhalten.
- Halten Sie bei Begegnungen und Gesprächen, auch im Freien, zwei Meter Abstand ein.
Einkaufen für Senioren:
- Für unsere über 60-jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger können die gesundheitlichen Auswirkungen bei einer Infektion mit dem Corona-Virus drastischer verlaufen, als bei der jüngeren Bevölkerung. Deshalb empfehlen wir unseren Senioren: Bitten Sie jüngere Verwandte, jüngere Nachbarn oder jüngere Freunde für Sie notwendige Einkäufe mit vorzunehmen. Vermeiden Sie aber auch hierbei den unmittelbaren Kontakt! Das Landratsamt Bamberg bietet über die Ehrenamtsbeauftragte Friederike Straub für die Nachbarschaftshilfen, Helferkreise und ähnlichen Initiativen Beratung, Informationen und Unterstützung an (Friederike.Straub@lra-ba.bayern.de).
- Die Einkaufslinie nach Breitengüßbach am Montag ist aus Gründen des Infektionsschutzes bis auf Weiteres ausgesetzt.
ÖPNV:
- Aus gegebenem Anlass muss auch der ÖPNV auf das notwendige Maß eingeschränkt werden. Bei der VGN-Linie 940 entfällt ab Montag, 23.03.2020, die Fahrt 10:00 Uhr ab Bamberg, Bahnhof, Richtung Kemmern, sowie die Fahrt 10:30 Uhr ab Kemmern, Hallstadter Str., Richtung Bamberg.
- Auch die reinen Schulbuslinien entfallen mangels Schulbetrieb. Dies betrifft auch die Einkaufslinie nach Breitengüßbach am Montag.
Abfallentsorgung:
- Die Wertstoffhöfe im Landkreis Bamberg sind bis auf weiteres geschlossen. Ebenso können private Haushalte keine Abfälle mehr am Müllheizkraftwerk Bamberg anliefern.
- Die Leerungen der verschiedenen Abfallbehälter (Restmüll-, Bio- und Papiertonne) sowie die Abholungen des „gelben Sackes“ finden regulär statt.
Liebe Kemmerner Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten Tagen hat sich ein Helferkreis aus über 30 Freiwilligen gebildet: „Kemmern hilft Kemmern“ steht Ihnen gerne zur Seite und hilft Ihnen bei den alltäglichen Erledigungen (Einkauf, Apotheke etc.).
Nähere Informationen über den Ablauf etc. erhalten Sie unter http://www.zukunft-kemmern.de
Die Rufnummer der Hotline lautet: 0160-1560961
Bleiben Sie gesund und vor allem Zu Hause!
Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Kemmern, der Helferkreis „Kemmern hilft Kemmern“ hat Mund-Nase-Masken genäht. Sie können unter der Hotline 0160-1560961 gerne Masken bestellen. Herzlichen Dank an die vielen fleißigen Hände im Helferkreis! Bleiben Sie gesund …