Lichtschacht vor Anwesen beschädigt
LITZENDORF. Den Lichtschacht an einem Anwesen in der Unteren Leite beschädigten unbekannte Täter in der Nacht zum Dienstag. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 200 Euro. Wer hat zur fraglichen Zeit verdächtige Beobachtungen gemacht? Zeugenhinweise nimmt die Landkreispolizei, Tel. 0951/9129-310, entgegen.
Zusammenstoß mit Radfahrer
GEISFELD. An der Kreuzung Weinbergstraße/Windbühl kam es Dienstagabend zu einem Verkehrsunfall mit einem 60-jährigen Daewoo-Fahrers und einem 9-jährigen Radfahrer. Es kam zum Zusammenstoß, wobei der Radfahrer sich schwere Verletzungen zuzog und ins Klinikum Bamberg eingeliefert werden musste. Am Fahrzeug und am Rad entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 1.000 Euro.
Holzstück auf Straße verloren
ALTENDORF. Die Staatsstraße 2240 in Richtung Altendorf befuhr am Dienstag, gegen 13.40 Uhr, eine 34-jährige Hyundai-Fahrerin. Ca. 500 m vor dem Ortseingang wurde ein bereits auf der Fahrbahn liegendes ca. 40 cm langes Holzstück von einem vorausfahrenden Pkw-Fahrer hochgewirbelt und gegen den Pkw Hyundai geschleudert. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 300 Euro. Wer kann Angaben über den Verlierer des Holzes machen? Zeugenhinweise nimmt die Landkreispolizei, Tel. 0951/9129-310, entgegen.
Radfahrerin nach Sturz leicht verletzt
SCHEßLITZ. Den Flurbereinigungsweg von Scheßlitz in Richtung Wiesengiech befuhr am Montag, gegen 13.30 Uhr, eine 12-jährige Radfahrerin. Ein bislang unbekannter Roller-Fahrer überholte die Radlerin in einem zu geringen Abstand, so dass die Radfahrerin stürzte. Die 12-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu und am Fahrrad entstand Sachschaden in Höhe von ca. 100 Euro. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Landkreispolizei, Tel. 0951/9129-310, in Verbindung zu setzen.
Nach Unfall einfach weitergefahren
A 70 / Würgauer Berg Am Dienstagnachmittag kam es gegen 14.10 Uhr auf der A 70 in Fahrtrichtung Bayreuth am Würgauer Berg zu einem Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Sattelzuges und eines braunen Mercedes. Während die 24-jährige Mercedesfahrerin den Sattelzug überholen wollte geriet dieser mit der halben Fahrzeugbreite auf den linken Fahrstreifen. Um einen Unfall zu verhindern wich die junge Frau nach links aus, geriet ins Schleudern und streifte anschließend die Mittelschutzplanke. Der Fahrer des Sattelzuges setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort. Der Sattelauflieger war grau mit seitlicher Aufschrift. Am Pkw und den Mittelschutzplanken entstand ein Sachschaden von etwa 8.000 Euro. Personen, die nähere Angaben zum Unfallhergang bzw. dem Sattelzug/-auflieger machen können, werden gebeten sich unter der Telefonnummer 0951/9129-510 mit der Verkehrspolizei Bamberg in Verbindung zu setzen.
Titelfoto: Polizei Bayern
Einige wissen es anscheinend noch nicht:
Die Straßenverkehrsordnung (gültig ab 28.04.2020) ist ergänzt worden. Nun steht in § 5 Abs. 4 ausdrücklich: „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.“
Es ist auch damit zu rechnen, dass der Radfahrer auf-grund eines Hindernisses auf der Fahrbahn plötzlich nach links ausweicht – bei parkenden Autos ist dies offen-sichtlich; es kann jedoch auch aufgrund eines Schlag-loches geschehen, was vom nachfolgenden Verkehr meist nicht vorausgesehen werden kann.
Grundsätzlich gilt:
Ein Überholer verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering! Quelle: ADFC (NRW)