Polizeibericht 19. Dezember 2016

An- und davongefahren

HALLSTADT. Einen in der Biegenhofstraße geparkten Lkw streifte vermutlich ein anderer Lkw beim Vorbeifahren. Hierdurch wurde die Halterung des Planenaufbaus mitgezogen und die Plane aufgerissen. Obwohl ein Schaden von ca. 800 Euro entstand, fuhr der Unfallverursacher davon, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder die Polizei zu verständigen. Die Unfallflucht ereignete sich zwischen Freitagnachmittag, 16 Uhr, und Samstagmorgen, 05.15 Uhr. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Bamberg-Land, Tel. 0951/9129-310, in Verbindung zu setzen.

Unbekannter überfällt Pizzalieferanten im Auto

BAMBERG. Mit einigen hundert Euro konnte ein noch unbekannter Täter am späten Sonntagabend nach dem Überfall auf einen Pizzalieferanten im Hafengebiet entkommen. Die Kriminalpolizei Bamberg hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen. Nach einer Essenslieferung in die Siechenstraße stieg der 38-jährige Angestellte in seinen roten Renault Twingo um zu einer Pizzeria in Hallstadt zurückzukehren. Als er, um etwa 23.45 Uhr, an einer Ampel in der Kaspar-Schulz-Straße an der Einmündung Emil-Kemmer-Straße, kurz vor der Hallstadter Straße, warten musste, riss ein Unbekannter plötzlich die Beifahrertüre auf. Er stieg ins Auto und bedrohte den Lieferanten sofort mit einem unbekannten, spitzen und scharfen Gegenstand. Der Täter verlangte in gebrochenem Deutsch Geld und unterstrich seine Forderung, indem er die Jacke des Angestellten im Bereich des Bauches zerschnitt. Der erschrockene Fahrer gab dem Unbekannten die Einnahmen, worauf dieser sogleich zu Fuß die Flucht in Richtung Emil-Kemmer-Straße ergriff. Nachdem der unverletzte Angestellte zurück zur Pizzeria nach Hallstadt gefahren war, verständigte er die Polizei. Der Täter wird als zirka 175 Zentimeter groß beschrieben, er hat eine dunkle Hautfarbe, etwa fünf Zentimeter lange Haare, die an den Spitzen gekräuselt sind und spricht gebrochen deutsch. Die Kripobeamten fragen: Wer hat am Sonntag, um etwa 23.45 Uhr, Beobachtungen an der Ampel in der Kaspar-Schulz-Straße an der Einmündung Emil-Kemmer-Straße, kurz vor der Hallstadter Straße, gemacht? Wer kann sonst sachdienliche Angaben machen, die im Zusammenhang mit dem Raub stehen könnten? Hinweise nimmt die Kripo Bamberg unter der Tel.-Nr. 0951/9129-491 entgegen.

 

Mit Sicherheit Silvester feiern

OBERFRANKEN. Viele Menschen lassen nach der besinnlichen und „staden“ Zeit um Weihnachten wenig später in der Silvesternacht mit Sicherheit nicht nur die Korken knallen. Von Knallfrosch bis Kanonenschlag, von Silberfontäne bis Sternrakete, das Angebot an Feuerwerkskörpern ist riesig. Aber wie sicher ist diese Knallerei eigentlich wirklich und was ist erlaubt?

Nach Erfahrungen der Polizei geht nicht jeder sorgsam damit um und es kommt immer wieder zu schweren Gesundheitsschäden. Damit Sie gut und vor allem verletzungsfrei ins neue Jahr rutschen können, gibt Ihnen die Oberfränkische Polizei einige Hinweise für den gefahrlosen Gebrauch von Böllern, Raketen und anderen Knallkörpern. Wir wollen Sie aber auch hinsichtlich der Gefährlichkeit verbotener Feuerwerkskörper aus dem Ausland sensibilisieren, die bei uns aus gutem Grund nicht zugelassen sind.

Was kann beim Umgang mit Feuerwerkskörpern passieren?

Welche schwerwiegenden Verletzungen und Schäden der unsachgemäße Umgang mit den sogenannten pyrotechnischen Gegenständen verursachen kann, zeigte sich leider auch während des vergangenen Jahreswechsels. In Bayreuth zog sich ein Mann nach dem Abschuss einer Silvesterrakete Verletzungen im Gesicht zu, in Naila zündete ein Böller in der Hand eines 26-Jährigen und ein Münchberger verletzte sich beim Abbrennen eines Feuerwerks am Auge. Für alle drei war die Silvesterfeier beendet und sie mussten den Rest der Nacht in einer Klinik verbringen.

Was der leichtsinnige Einsatz von Böllern anrichten kann, bewiesen Unbekannte in der Silvesternacht 2015 in Coburg. Sie warfen einen Böller in den Briefschlitz einer Haustüre. Hierbei entzündeten sich im Eingangsbereich gelagerte Kartonagen und es kam zu einem Brand. Nur durch ihren schnellen Einsatz konnte die Feuerwehr Schlimmeres verhindern.

Welches Feuerwerk ist in Deutschland zugelassen?

Feuerwerkskörper sind, je nach Gefährlichkeit, in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Bei gängigen Silvesterfeuerwerkskörpern handelt es sich um pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2, sogenannte Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Knallfrösche und Partyartikel und Kleinfeuerwerke wie Raketen, Böller, Kanonenschläge und Fontänen. Feuerwerksartikel dieser beiden Kategorien können frei erworben werden und sind in Deutschland erlaubt, soweit sie mit einer BAM-Identifikationsnummer sowie dem CE-Kennzeichen ausgestattet sind. Die Einfuhr, aber auch der Besitz von Gegenständen ohne diese Kennzeichnungen, stellen eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar.

Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 dürfen Personen ab 12 Jahren das ganze Jahr über kaufen und auch entzünden. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen Erwachsene nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember erwerben. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ist ebenfalls Erwachsenen vorbehalten und ausschließlich am 31. Dezember sowie am 1. Januar erlaubt. Zur Erkennbarkeit der Klassifizierung sind auf Feuerwerkskörpern zum Beispiel die Aufdrucke „Kat. 2“ oder „F2“ angebracht.

Kontrolliert die Polizei?

Selbstverständlich kontrolliert die Polizei und das nicht nur zum Jahreswechsel, sondern regelmäßig und gezielt das ganze Jahr über. Dies geschieht vorrangig im Rahmen der Schleierfahndung in den Grenzregionen, denn die meisten illegalen Böller bringen nach wie vor Einreisende, insbesondere von Billigmärkten aus der Tschechischen Republik, mit. In diesem Rahmen stellten die Fahnder auch im Jahr 2016 wieder über 1.000 der verbotenen „Pyros“ sicher.

Wie gefährlich sind verbotene Böller?

Nicht umsonst tragen illegale Kracher Namen wie „La Bomba“ oder „Dum-Bum“, denn sie haben in der Regel eine weitaus größere Sprengkraft als die in Deutschland zugelassenen Böller. Aufgrund des Schwarzpulveranteils sowie der teilweise mangelhaften Zündvorrichtungen entsprechen sie nicht den hohen deutschen Sicherheitsbestimmungen und erhalten somit bei uns keine Zulassung. Die Folge können Unfälle mit schwersten Verletzungen sein.

Wo darf ich mein Feuerwerk nicht abbrennen?

Bitte beachten Sie, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in ausgewiesenen Verbotszonen nicht erlaubt ist.

Was muss ich grundsätzlich im Umgang mit Feuerwerkskörpern beachten?

Mit Sicherheit und verletzungsfrei können Sie Silvester feiern, wenn Sie folgende Tipps beachten:

  • Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit einer BAM- und CE-Kennzeichnung.
  • Beachten Sie zwingend die Gebrauchsanweisung.
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher vor Kindern auf
  • Führen Sie keine pyrotechnischen Artikel in den Taschen Ihrer Kleidung mit.
  • Schießen Sie keine Böller oder Raketen auf Personen sowie Gebäude.
  • Beugen Sie sich beim Anzünden keinesfalls über die Feuerwerksartikel.
  • Halten Sie die abbrennenden Gegenstände nicht in Ihren Händen fest.
  • Stellen Sie sicher, dass pyrotechnische Gegenstände fest am Boden stehen und nicht umkippen können.
  • Wenn bereits gezündete Silvesterkracher versagen, dann lassen Sie diese liegen und zünden Sie die „Blindgänger“ keinesfalls erneut an!
  • Basteln Sie sich auf keinen Fall Ihr eigenes Feuerwerk.
  • Halten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von acht Metern ein.

Foto: Polizei Bayern

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