In den nächsten Tagen erhalten über 43.000 Grundstückseigentümer im Landkreis Bamberg ihren Abfallgebührenbescheid. Darin erfolgen sowohl die Abrechnung der im Kalenderjahr 2022 tatsächlich in Anspruch genommenen Restmüllbehälterentleerungen als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszahlung für den Leistungszeitraum „2023“.
Der Abfallwirtschaft ist es dabei gelungen, die zuletzt 2015 gesenkten Gebührensätze weiterhin auf dem günstigen Niveau aufrecht zu erhalten.
Erfahrungsgemäß gehen nach der Zustellung der Bescheide viele telefonische Nachfragen im Landratsamt ein; alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Abfallwirtschaft beantworten gerne etwaige Rückfragen. Da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von vermehrten Nachfragen zeitweise alle Leitungen besetzt sind, empfiehlt das Landratsamt mit Rückfragen einige Tage zu warten. Die Verwaltung bittet die Bescheids-Empfänger folgende Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung zu beachten:
- Die Anzahl der Mindestleerungen der Restabfallbehälter beträgt 18. D. h. von im Kalenderjahr 2022 möglichen 26 Jahresleerungen konnten max. 8 Einsparungen berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt auch für gewerbliche Kunden.
- Bei der Berechnung der (viertel-)jährlichen Abschlagszahlungen wird von 24 Jahresleerungen ausgegangen. Werden mehr in Anspruch genommen, ergibt sich eine Nachberechnung, eine geringere Leerungsanzahl hat eine Gebührenerstattung zur Folge. Beides wird bei der ersten Fälligkeit 2023 verrechnet. Die erste Abbuchung 2023 ist für den 3. April vorgesehen.
- Wichtig: Mitteilungen über Änderungen von Bankverbindungen oder Eigentümern sind telefonisch nicht möglich und müssen schriftlich vorgenommen werden. Ein entsprechendes Änderungsformular kann auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-bamberg.de) unter „Formulare à Abfallwirtschaft“ abgerufen werden.
- Auch Änderungswünsche nach größeren oder kleineren Abfallbehältern müssen schriftlich erfolgen. Dazu kann auch die E-Mail-Adresse abfallgebuehren@LRA-ba.bayern.de genutzt werden.
- Die Briefe mit den Bescheiden gehen an die Grundstückseigentümer bzw. die bestellten Hausverwaltungen als Gebührenschuldner. Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid.
Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d. h. alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüllsammlung, usw.) sind darin enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
Landratsamt Bamberg