Stadt und Landkreis Bamberg radeln für ein gutes Klima

Vom 12. Juni bis 2. Juli 2023 heißt es wieder kräftig in die Pedale treten, denn Stadt und Landkreis Bamberg beteiligen sich bereits zum achten Mal gemeinsam am internationalen Wettbewerb STADTRADELN.

Die anhaltend hohe Beteiligung in den letzten Jahren werten Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Johann Kalb nicht nur als ein beeindruckendes Zeichen für den Klimaschutz, sondern auch als einen bedeutenden Schritt in Richtung Mobilitätswende. Über 5.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer legten im vergangenen Jahr insgesamt rund 1,13 Millionen Kilometer mit dem Fahrrad zurück.

Das Ziel von STADTRADELN ist es, den Radverkehr voranzubringen und sowohl die Politik als auch die Bürgerinnen und Bürger für die Vorteile des Radfahrens im Alltag zu begeistern. Bundesweit wird STADTRADELN vom Klima-Bündnis koordiniert, dem größten kommunalen Netzwerk zum Schutz des Weltklimas, dem die Stadt und der Landkreis Bamberg seit 1992 angehören.

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Teilnahme ist ganz einfach

Einzeln oder im Team gilt es, während des 21-tägigen Aktionszeitraums möglichst viele Kilometer beruflich sowie privat mit dem Fahrrad zurücklegen und diese im Online-Kilometer-Buch einzutragen oder mit der STADTRADELN-App zu sammeln. Die App kann auch zur Verbesserung der Radinfrastruktur beitragen. Mehr zur App: www.stadtradeln.de/app/.

Eine Anmeldung ist jederzeit bis zum letzten der 21-Aktionstage ganz einfach möglich unter www.stadtradeln.de/landkreis-bamberg (Teilnehmende aus dem Landkreis) und www.stadtradeln.de/bamberg (Teilnehmende aus der Stadt). Dort gibt es auch weitere Infos, das Kilometer-Buch, Statistiken, Kontaktdaten und vieles mehr.

Landratsamt Bamberg. Titelfoto: Radverkehrsbeauftragte Stadt Bamberg

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Ein Kommentar

  1. Hier wird von Mobilitätswende gesprochen und die hohen Herren bringen es seit (gefühlt) 20 Jahren nicht hin einen Radweg zwischen Zapfendorf und Unteroberndorf zu bauen. Fehlt der Wille oder ist es Unvermögen, ich weiß es nicht. Fahrradfahrer tragen viel dazu bei die Welt zu retten. Auch für die Kinder derer Autofahrer, die einen mit 30 cm Abstand bei Gegenverkehr auf der Landstraße überholen, obwohl sie 200 cm Abstand halten müssten (STVO § 5 Abs. 4, gültig ab April 2020).
    Vielen Dank für gar nichts!
    Armin Dietz

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