Wertstoffhöfe – Ein wichtiger Baustein der lokalen Entsorgungsinfrastruktur

Im Titelbild: Die Wertstoffhof-Betreuer

Die elf Wertstoffhöfe sind ein wichtiger Bestandteil der Entsorgungsinfrastruktur des Landkreises Bamberg. Gut geschultes Personal ist dementsprechend unverzichtbar.

Deshalb hatten sich unlängst 35 Betreuerinnen und Betreuer im Landratsamt Bamberg eingefunden. Im Rahmen seiner Begrüßung hob der Fachbereichsleiter, Herr Martin, die Bedeutung des Wertstoffhofpersonals hervor, da dieses bei den zahlreichen Kundenkontakten stets eine Visitenkarte der Abfallwirtschaft abgebe. Gleichzeitig zollte er den Anwesenden für deren Einsatz bei Wind und Wetter Respekt. Das Personal wurde anschließend zum einen auf Neuerungen hingewiesen und zum anderen im Hinblick auf Sicherheitsfragen sowie zum kundenorientierten Umgang geschult.

Vorsortierung spart Anliefernden Zeit und unterstützt das Personal bei der Arbeit

Anlieferberechtigt auf den elf Landkreis-Wertstoffhöfen sind Privathaushalte und Gewerbebetriebe, die an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind, aus dem Landkreis Bamberg. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetriebe aus dem Stadtgebiet Bamberg steht der städtische Wertstoffhof in der Rheinstraße zur Verfügung.

Egal ob Altpapier, Bauschutt oder Elektroaltgeräte… – viele Bürgerinnen und Bürger nutzen das breitgefächerte Entsorgungsangebot auf den Wertstoffhöfen rege und tragen dadurch dazu bei, dass möglichst viele Ressourcen im Kreislauf erhalten bleiben.

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Damit Anlieferungen im eigenen Interesse möglichst effizient abgewickelt werden können, sollten Anliefernde die verschiedenen Wertstofffraktionen soweit möglich bereits zu Hause vorsortieren. Zudem empfiehlt es sich, bei Unklarheiten bereits vor dem Wertstoffhof-Besuch Kontakt mit der Abfallberatung (Tel.: 0951/85-708 oder 85-706 bzw. abfallberatung@lra-ba.bayern.de) aufzunehmen und richtige Entsorgungswege zu erfragen.

Zusätzlich müssen bestehende Mengenbegrenzungen (z.B. 250 l Bauschutt oder 0,5 m³ bei Grüngut) unbedingt berücksichtigt werden. Bei augenscheinlichen Mengenüberschreitungen oder auch nichtannahmefähigen Gegenständen ist das Personal berechtigt, Anlieferungen ganz oder teilweise abzuweisen. Bei größeren Mengen bittet die Abfallberatung zur Aufzeigung von Entsorgungsalternativen um vorherige Kontaktaufnahme.

Landratsamt Bamberg

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