Wird ein Bürgerbegehren initiiert, sind die Unterschriften gesammelt und soll daraus ein Bürgerentscheid werden, müssen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte über dessen Zulässigkeit entscheiden. Dabei geht es insbesondere um rechtliche Fragen. So auch in Zapfendorf.
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Service Wohnen Breitengüßbach: Die Entscheidung ist gefallen
Es war das erste Mal, dass in Breitengüßbach die Bürgerinnen und Bürger zu einer Sachfrage an die Wahlurnen gerufen wurden. Die erste Stimme erlaubte ein Ja oder ein Nein für das Ratsbegehren, also den Bau des Service-Wohnens wie vom Gemeinderat beschlossen. Die zweite Stimme sagte Ja oder Nein zum Bürgerbegehren, das sich gegen den Riegelbau und für eine Bebauung mit kleineren Gebäuden ausspricht.
„Innen statt außen“ oder „Wachstumsexzess eines Investors“?
Am 24. April dürfen die Breitengüßbacherinnen und Breitengüßbacher abstimmen. „Ja zum Lebensraum am Brückenweg“ oder „Keine Riegelbauweise am Brückenweg“ heißen die Möglichkeiten. Zum Rats- und Bürgerbegehren fand nun auch eine Infoveranstaltung in der Hans-Jung-Halle statt. Dabei wurden die verschiedenen Positionen noch einmal deutlich.
Brückenweg Nord/Süd: Verfahren pausiert
Die zweite Auslegungsrunde für die Bebauungspläne „Brückenweg Nord“ und „Brückenweg Süd“ ist vorbei, erneut hatte sich der Gemeinderat nun mit den eingegangenen Stellungnahmen zu beschäftigen. Überraschungen gab es keine, das Verfahren wird dennoch erst einmal pausieren. Grund ist eine Unterschriftensammlung, die voraussichtlich zu einem Bürgerentscheid führen wird.
„Kein Schwimmbad bedeutet nicht automatisch bessere Straßen!“
Im vergangenen Jahr zog niemand im Zapfendorfer Freibad Aquarena seine Bahnen. Keine Kinder spielten, die Liegewiese blieb leer. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Gemeinderat Anfang Juni entschieden, das Schwimmbad nicht zu öffnen. Nun steht eine neue Saison vor der Tür – und damit gab es auch eine neue Diskussion im Gemeinderat …
Kindergarten Dörfleins: Kirchenverwaltung muss dringend mit ins Boot
Vielfältige Themen standen auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 10. Oktober 2018 in Hallstadt. Die öffentliche Sitzung war äußerst gut besucht. Das lag wahrscheinlich vor allem am dritten Punkt der Tagesordnung – der Kinderbetreuung in Dörfleins mit der Frage, ob der Kindergarten St. Ursula saniert und der Neubau einer Kinderkrippe veranlasst werden soll. Des Weiteren wurde über Verträge mit den Stadtwerken Bamberg und die Auswahl einer Grabstele für den Friedhof abgestimmt.
Schule Dörfleins: Das Ergebnis des Bürgerentscheids steht fest
Rund 6.800 Hallstadter und Dörfleinser waren zur Stimmabgabe beim Bürgerentscheid aufgerufen. Die Frage: Soll in Dörfleins ein Kinderzentrum inklusive einem Ersatzneubau für das Schulhaus entstehen? Die Auszählung dauerte lange, viele Interessierte harrten in der Aula der Hallstadter Schule aus. Und? Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben ihre Stimme abgegeben? Wie lautet die Entscheidung?
Der Sonntag markiert Zukunft oder Ende der Schule in Dörfleins
Die Argumente sind reichlich ausgetauscht. Vielfach beschäftigte sich der Stadtrat in Hallstadt mit der Frage, ob die Dörfleinser Schule abgerissen und neu errichtet oder ganz aufgegeben werden soll. Nach der knappen Ablehnung eines Neubaus strengten Dörfleinser Bürger ein Bürgerbegehren an, daraus wurde ein Bürgerentscheid. Am Sonntag wird nun abgestimmt.
Bürgerentscheid: In Hallstadt und Dörfleins wird bald abgestimmt
„Soll die Stadt Hallstadt in Dörfleins ein Kinderzentrum, bestehend aus dem Ersatzneubau eines Schulgebäudes, der Sanierung und Erweiterung des bestehenden Kindergartens St. Ursula und dem Neubau einer Kinderkrippe, errichten?“ Über diese Frage werden die Bürger aus Hallstadt und Dörfleins in Kürze abstimmen. Der Stadtrat erklärte das Bürgerbegehren, das zum Bürgerentscheid führen wird, für zulässig.