„Ist die Bahn nicht ein Staat im Staat?“ Dies ist zwar zutreffend, doch das Bundesverwaltungsgericht wies mit seinen Urteil vom 13. Juli 2013 die Bahn in ihre „Schranken“. Mit dieser Aussage konfrontierte Stefan, Kabitz, Zapfendorf, alle Vorstandsmitglieder der Bürgerinitiative „Das bessere Bahnkonzept“ am Anfang der Vorstand-Sondersitzung.
Im genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird nämlich festgestellt, dass schon Baumaßnahmen, die zu einer Erhöhung der Zugzahlen oder zu einer Erhöhung der Tonnagen führen, eine erhöhte Lärmbelästigung darstellen und deshalb eine Neubewertung der Lärmschutzmaßnahmen bedingen.
Von den Bahnplanern gab es bislang immer den gleichen Tenor zu hören: Bis 2018 ist der „Vierspurige Schienenausbau“ von Erfurt bis Kemmern fertig. Der ICE-Fernverkehr München-Berlin wird auf der neuen Trasse in Betrieb genommen. Der grobe Schönheitsfehler dieser Aussage wird nicht genannt, im Abschnitt Kemmern und durch Hallstadt, Bamberg, Strullendorf, Hirschaid, Altendorf bis nach Eggolsheim ist die Bahnstrecke noch zweispurig. In Unterleiterbach, Strullendorf und Eggolsheim werden neue elektronische Stellwerke bis 2018 entstehen. Dadurch wird die Taktfrequenz der Güterzüge bei Nacht erhöht. Mit diesem Urteil haben alle Anlieger an der Trasse einen gesetzlichen Schutz vor Lärm der Bahn, auch wenn bei ihnen noch nichts ausgebaut ist, aber mehr Güterzüge fahren.
Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Hans Bramann, Bad Staffelstein, wird diese Angelegenheit juristisch überwachen und auch im Einzelfall dann ggf. einschreiten. Denn wir von der Bürgerinitiative sind zum Wohle der Bürger vor 23 Jahren angetreten und werden nicht „klein“ beigeben.