Herbstmarkt und verkaufsoffener Sonntag am 11. November 2018

Beim Herbstmarkt in Hallstadt bieten regionale Gewerbetreibende und lokale Vereine verschiedene Waren und leckere Speisen an. Parallel dürfen auch die Geschäfts in der Stadt öffnen. Außerdem gibt es ein buntes Rahmenprogramm – mit dabei ist auch die Eröffnung eines Bücherschranks im Stadtpark.

Das Programm zum Herbstmarkt 2018, Ort: Parkplatz an der Marktscheune:

  • 12.00 Uhr: Beginn
  • 13.00 Uhr: Begrüßung 
  • 14.00 Uhr: Team der Stadtbücherei St. Kilian Hallstadt bietet Bastelaktion für Kinder an (bis 16.00 Uhr)
  • 15.00 Uhr: Vorstellung des offenen Bücherschranks im Stadtpark an der Marktscheune
  • 16.00 Uhr: Musikverein Stadt Hallstadt e.V. spielt (bis 18.00 Uhr)
  • 16.16 Uhr: Symbolische Schlüsselübergabe an den 1. Faschingsverein Hallstadt
  • 17.00 Uhr: Preisverleihung der Arteliers W. Scheidel und I. Kramer 
  • 18.00 Uhr: Ende 

Die Stadt freut sich, am Markt begrüßen zu dürfen:

  • Hallstadter Krapfenbacker: Hallstadter Hutkrapfen
  • Stretz: Fahrrad
  • Stiefler: Blumen
  • Machinek: Honig
  • Il Corallo: Panzerotti
  • Sterzer: Bastelarbeiten
  • Das Steinreich
  • Giehl: Bauelemente
  • Pohl: Baumstriezel
  • Fleischmann: Holzwaren
  • Pflaum: Langos
  • Offener Jugendtreff Flip: Crêpes
  • Kartoffelhexe Neppig: Kartoffeln
  • Physio Fitness Dorbert
  • Cegla: Krapfen
  • Dumrauf: Süßwaren
  • Betz: Kürbisse, Nüsse
  • Gramlich: Strickwaren
  • Büyükasik: Schals und Tücher
  • Mansuroglu: Türkische Spezialitäten
  • Schramm: Haushaltswaren
  • Schilling: Wela-Suppen
  • Kulturboden: Getränkeausschank

Zudem ist die Marktscheune geöffnet – sowohl der Frischemarkt Massak (EG) als auch der Kulturboden (OG).

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Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen

Die Stadt Hallstadt verfügt seit 1996 über eine Verordnung, die anlässlich des Frühjahrs- und des Herbstmarktes die Öffnung von Verkaufsstellen von 12.00 bis 17.00 Uhr „verkaufsoffener Sonntag“ gestattet. Seit vielen Jahren wird davon nur einmal pro Jahr, anlässlich des Herbstmarktes, Gebrauch gemacht.

Eine Gewerkschaft und eine katholische Arbeitnehmernehmerbewegung haben die Stadt Hallstadt gerichtlich vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mit dem Ziel verklagt, diese Verordnung zu beseitigen bzw. die Sonntagsöffnung zu verhindern.

Verordnung ist aufzuheben

Am Dienstag, 30. Oktober, hat das Verwaltungsgericht Bayreuth diese Verwaltungsstreitsache mündlich verhandelt und ausführlich mit den Beteiligten erörtert. Nach abschließender Beratung hat das Verwaltungsgericht noch am Ende der Sitzung ein Urteil dahingehend verkündet, dass die Stadt Hallstadt verpflichtet ist, ihre diesbezügliche Verordnung aufzuheben. Die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde im Urteil zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und den Beteiligten auch noch nicht zugestellt.

Stadtrat muss entscheiden

Die Stadt Hallstadt wird dieses Urteil nach seiner Zustellung prüfen, im Stadtrat behandeln und entscheiden, wie die Stadt mit diesem Urteil umgeht und die Zukunft gestaltet. Es wird dabei auch beschlossen, ob Berufung eingelegt wird. Da der Herbstmarkt 2018 bereits am Sonntag, 11. November, auf dem Parkplatz vor der Marktscheune stattfindet, ist eine Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat vor diesem Termin nicht mehr möglich, zumal auch das Urteil noch nicht in schriftlicher Form vorliegt. Damit kann anlässlich des Herbstmarktes 2018 auch von der Möglichkeit der Ladenöffnung von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr noch Gebrauch gemacht werden.

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