Im Titelbild: Die Ortsdurchfahrt Dörfleins
Dörfleins ist ein typisches Straßendorf. Zugleich findet sich hinter den Anwesen oft viel Grün. Diese Struktur gilt es zu erhalten – einen ersten Schritt machte nun der Hallstadter Stadtrat.
Der Stadtrat widmete sich intensiv den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur Ausweisung eines Sanierungsgebiets im historischen Kern von Dörfleins. Michael Stadter von RSP Architekten hatte die Details mitgebracht. Im Mittelpunkt steht die langfristige Sicherung und Aufwertung des Ortsbildes. Zielsetzung der VU ist es, den historischen Charakter von Dörfleins zu bewahren, das als typisches Straßendorf mit giebelständigen Gebäuden entlang der Hauptstraße eine gewachsene Struktur aufweist.
Die VU gliedern sich in mehrere Schritte. Bei der Bestandsaufnahme und Analyse wurden Gebäude, Nutzungstypen und die Struktur des Gebiets dokumentiert und bewertet. Ziel war es, bestehende bauliche Missstände zu identifizieren und zu dokumentieren. Nun gilt es, ein Ziel- und Maßnahmenkonzept zu erstellen. Am Ende steht die formelle Ausweisung eines Sanierungsgebiets. Diese ist auch gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass Eigentümerinnen und Eigentümer Sanierungen steuerlich abschreiben können und dass die Stadt Städtebauförderung beantragen kann. Mit diesen Bestrebungen sollen Leerstand und bauliche Missstände im Ortskern verhindert und die Attraktivität von Dörfleins gesteigert werden.
Der markierte Bereich soll Sanierungsgebiet werden. Quelle: RSP Architekten Bayreuth
Aktuell befindet sich die Untersuchung am Übergang zur Konzepterstellung. Die Bürgerbeteiligung ist ein zentraler Bestandteil. Am 8. November 2024 wird die Stadt einen Ortsspaziergang für alle Interessierten veranstalten, bei dem die Pläne vorgestellt und Rückmeldungen der Bürger gesammelt werden. Treffpunkt ist um 15 Uhr beim Anwesen Ellerweg 1a (Pumpenhaus). Auf dieser Grundlage folgt dann die finale Konzeptausarbeitung, bevor der Stadtrat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss fassen wird. Nach der öffentlichen Auslegung und einer Abstimmung mit übergeordneten Stellen steht schließlich der abschließende Billigungsbeschluss des Stadtrats an.
Fahrtrichtung Hallstadt
Fahrtrichtung Oberhaid. Die Hauptstraße des Ortes führte früher nach links.
Einstimmig gab der Stadtrat grünes Licht für diese Vorgehensweise. Stadtrat Ludwig Wolf (BBL/FW) fragte zuvor noch nach möglichen Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger. Architekt Stadter sah hier keine. Die Ausweisung des Sanierungsgebiets könne aber natürlich Beschlüsse des Stadtrats wie eine Gestaltungssatzung nach sich ziehen, die dann verbindliche Vorgaben im Gebiet für Bauten und Sanierungen machen könnte, so Stadter.
Grundsteuerreform in Hallstadt
Ein weiterer Punkt in der Sitzung war die Grundsteuerreform. Der Freistaat Bayern hat sich für das Flächenmodell entschieden, das eine grundlegende Neuberechnung der Grundsteuer mit sich bringt. Hierbei wird die Steuer künftig anhand der Bodenfläche sowie der Nutzfläche von Gebäuden bemessen, unabhängig vom tatsächlichen Marktwert der Immobilien.
Die Stadt Hallstadt plant, den Hebesatz für die Grundsteuern von bislang 250 auf 180 v.H. zu senken. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Gesamtsteuerlast für die Bürgerinnen und Bürger trotz der neuen Berechnungsmethode stabil bleibt. Während die Neuberechnung in den meisten Fällen zu geringen Mehrkosten oder auch Einsparungen für private Wohneigentümer führen dürfte, erwartet die Stadtverwaltung eine spürbar höhere Belastung für Gewerbeimmobilien und Schrebergartengrundstücke. Auch Mehrfamilienhäuser werden teurer, was sich auf die Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter durchschlagen dürfte.
Da bislang erst 90 Prozent der Grundstücksdaten vollständig vorliegen, basiere die aktuelle Kalkulation auf einer Hochrechnung, so Kämmerer Markus Pflaum. Eine Anpassung der Hebesätze könnte daher 2026 nochmals erforderlich werden, wenn die verbleibenden Daten vorliegen und eine endgültige Bewertung erfolgen kann.
Ein Beschluss fiel noch nicht, der Vorschlag des Kämmerers soll nun in den Fraktionen diskutiert werden. Im November oder Dezember ist dann eine Entscheidung notwendig.