Polizeibericht 14. Dezember 2022

Nachrichten-am-Ort-Region

Landkreis Bamberg

Zeugen nach kuriosem Auffahrunfall gesucht

Gundelsheim. Am frühen Dienstagabend fuhr die 74-jährige Fahrerin eines VW Golf von der A70 aus Richtung Bayreuth kommend am Bamberger Autobahnkreuz auf die A73 in Richtung Suhl auf. Hierbei war sie jedoch unachtsam und fuhr einem unmittelbar vor ihr fahrenden und verkehrsbedingt abbremsenden BMW hinten auf. Nachdem beide Pkw angehalten hatten, stieg aus dem Golf eine ca. 30 Jahre alte Fahrerin (ca. 170cm groß, schlank, hellblond) und ein etwa ebenso alter Beifahrer aus (ca. 170 cm groß, braunhaarig). Nachdem die Auffahrende ihnen mitteilte, dass sie die Polizei bereits verständigt habe, antwortete der Beifahrer nur: „NIX POLIZEI“. Die Beiden stiegen anschließend wieder in den BMW und fuhren einfach davon. Bei dem BMW handelt es sich um eine schwarze 5er Limousine mit slowakischem Kennzeichen, welches mit „MI“ beginnt. Der BMW dürfte einen sichtbaren Heckschaden haben, da allein der Schaden bei der Unfallverursacherin auf ca. 4.500 Euro geschätzt wird. Zeugen dieses ominösen Vorfalls werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Bamberg unter Tel. 0951/9129-510 zu melden.

Zu schnell in die Kurve und in die Leitplanke gekracht

Gundelsheim. Am Dienstagnachmittag wollte der 37-jährige Fahrer eines BMW am Bamberger Autobahnkreuz von der A70 aus Richtung Schweinfurt kommend auf die  A73 Richtung Suhl wechseln. Gegen Ende der Kurve brach sein Heck aufgrund seiner unangepassten Geschwindigkeit jedoch aus und er schleuderte gegen die rechte Schutzplanke. Sein BMW war danach nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt. Der Gesamtschaden wird auf 2.600 Euro geschätzt.

Schleierfahnder ziehen Fahrer ohne Fahrerlaubnis aus dem Verkehr

Strullendorf. Den Bamberger Schleierfahndern fiel am Dienstagmorgen auf der A73 bei Bamberg-Süd ein VW Golf auf, welcher von einem 28-jährigen Georgier gesteuert wurde. Bei seiner Kontrolle wurde festgestellt, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Somit musste er seine Fahrt an Ort und Stelle beenden und eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist die Folge. Da er einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, konnte er nach Beendigung der Maßnahmen aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden.

Titelfoto: Polizei Bayern

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