Am 01.12.2021 findet um 19.00 Uhr im Haus der Kultur, Ahornweg 2, 96182 Reckendorf eine allgemeine Bürgerversammlung statt. Es ergeht herzliche Einladung.
Update vom 25.11.2021:
Die am 01.12.2021 anberaumte, allgemeine Bürgerversammlung Reckendorf ist abgesagt! Aufgrund der derzeitigen Situation müssen wir hierfür einen neuen Termin anberaumen!
Die Bürgerversammlung dient der Beratung örtlicher Angelegenheit zwischen Bürgern und Bürgermeister, Art. 18 I BayGO. Alle Gemeindebürger sind daher zur Bürgerversammlung willkommen. Gemeindebürger ist, wer in Reckendorf wohnt und hier an den Kommunalwahlen teilnehmen darf, Art. 15 III BayGO.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bürgerversammlung Anträge an die Verwaltung gestellt werden können, sofern es sich um keine privaten Einzelfälle, sondern um gemeindliche Probleme von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt. Ausgenommen hiervon sind ferner Anträge und Wünsche, für deren Erfüllung Bundes- und Landesbehörden oder andere nichtgemeindliche Körperschaften zuständig sind.
Anträge für die Bürgerversammlung, die einer Vorbereitung bedürfen (Unterlagen heraussuchen etc.), müssen bis spätestens Donnerstag, den 25. November 2021 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Str. 1, 96148 Baunach, vorliegen.
Bürgerinformation zum „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept“ und „Kommunalen Denkmalkonzept“
„Reckendorf auch zukünftig als attraktiven Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum
erhalten und stärken“
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unter der obenstehenden Zielsetzung ist in den vergangenen Jahren einiges passiert und soll viel passieren für die Zukunft von Reckendorf. Dazu wurden mittlerweile zwei Konzepte fertig erstellt, die ineinandergreifen und der Gemeinde einen Leitfaden geben, sich zukunftsorientiert entwickeln zu können. Ein wesentlicher Bestandsteil der Reckendorfer Entwicklung sind auch Sie, die BürgerInnnen, die hier leben und arbeiten. Daher wollen wir Sie auf den aktuellen Stand zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK mit VU) und dem Kommunalen Denkmalkonzept (KDK) bringen und aufzeigen wohin die nächsten Schritte gehen.
Tagesordnung
- Vorstellung des Modul 1 des Kommunalen Denkmalkonzeptes
- Vorstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit Modul 2 es kommunalen Denkmalkonzeptes
- Aussprache zu TOPen 1 und 2
- Allgemeiner Bericht des Bürgermeisters
- Aussprache zu TOP 4
Zugang kann nur mit FFP2 Maske und Nachweis einer Genesung nach CoVid-19-Infektion (Genesen) oder vollständigen Impfschutzes (Geimpft) oder PCR-Test, nicht älter als 24 h, (Getestet) erfolgen.
Zur Erleichterung der Planung ist Anmeldung bis zum 30.11.21 erforderlich unter der Emailadresse: buergerversammlung-reckendorf@web.de
Gemeinde Reckendorf, Manfred Deinlein
Titelfoto: Johannes Michel