„Mit dem digitalen Bauantrag gehen wir konsequent den nächsten Schritt in der Digitalisierung“, so kündigte Landrat Johann Kalb an, dass Bauwerberinnen und Bauwerber im Landkreis Bamberg ab dem 1. Januar 2023 ihre Anträge auch digital einreichen können. Wichtige Ziele dabei sind, papierlos zu arbeiten und Verfahren auch zeitlich weiter zu verschlanken.
Mit dem Start des digitalen Bauantrages ändert sich der Ablauf: Für alle Verfahren, in denen das Landratsamt Bamberg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge) tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragsstellung ein. Das heißt: Ab 1. Januar 2023 sind sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge direkt beim Landratsamt zu stellen. Papieranträge werden im Landratsamt für die weitere Bearbeitung digitalisiert.
Die Gemeinden bleiben aber dennoch ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden nach Eingang der Unterlagen unverzüglich durch das Landratsamt Bamberg digital am Verfahren beteiligt. An den bauplanungsrechtlichen Rechten und Kompetenzen der Gemeinden und an dem Zeitraum, der diesen für die Entscheidung über das Einvernehmen zur Verfügung steht, ändert dies nichts, es handelt sich um eine reine Verfahrensänderung. Diese hat ferner den Vorteil, dass die Beteiligung der Fachstellen zeitgleich eingeleitet werden kann.
Anträge in Papierform, die die Gemeinden selbst bearbeiten (isolierte Befreiungen oder Freistellungserklärungen), sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen.
Kern des digitalen Bauantrags sind intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten. Diese führen den Antragsteller durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Unterlagen hingewiesen. Damit soll die Einreichung unvollständiger Anträge weitgehend vermieden und die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen.
Die Online-Assistenten stehen ab dem 1. Januar 2023 auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung.
Für die Nutzung des digitalen Bauantrages im Übrigen ist eine Bayern-ID erforderlich, die rechtzeitig vorher über das BayernPortal (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/freistaat) beantragt werden sollte.
Landratsamt Bamberg
Wo kann man die Bauanträge der Stadt Hallstadt digital einsehen. Nachverdichter Thomas Söder muß den neuen Dienstweg doch wohl auch einhalten! Gilt die Regelung auch für die von der Stadt Hallstadt beauftragten Architekten und Baugesellschaften?
Wenn ich hier lese, dass ich für den digitalen Antrag eine „Bayern-ID“ brauche, frage ich mich wieder einmal, wofür ich dann eigentlich einen digitalen Personalausweis habe. So oft rufe ich meine Punkte in Flensburg jetzt auch wieder nicht ab 🙁 Wenigstens staatliche Stellen sollten doch gefälligst die Identifikation damit akzeptieren!