Bereits seit 2015 können an acht von elf Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg bestimmte Gegenstände aus Hartkunststoff abgegeben werden. Ausnahmen stellten aus Platzgründen die Sammelstellen in Viereth, Oberhaid und Hallstadt dar. Durch den Neubau des Wertstoffhofes Hallstadt ist es jetzt möglich, die Sammlung von Hartkunststoffen auch auf diese Einrichtung auszuweiten. Ab August wird in Hallstadt ein entsprechender Großcontainer zur Verfügung stehen.
Seit Einführung der separaten Erfassung konnten bis jetzt insgesamt 340 Tonnen Kunststoffabfälle einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt werden. Damit dies auch weiterhin möglich ist, weist der Fachbereich Abfallwirtschaft darauf hin, dass die vom Verwerter vorgegebenen Annahmebedingungen unbedingt eingehalten werden müssen.
Diese Produkte aus Hartkunststoff (PE oder PP) werden angenommen:
- Regentonnen
- Haushaltswannen / -schüsseln
- Gartenmöbel
- Fässer/Kanister (ohne Gefahrensymbol)
- Kübel/Eimer
- Wäschekörbe
- Kunststoffpaletten
- Faltkörbe
- Stapelkisten
- Komposter
- Gießkannen
- „Bobby-Cars“
- Sandkastenspielzeug
Die genannten Produkte müssen vollständig aus den Kunststoffen Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP) bestehen, eine entsprechende Kennung ist in der Regel auf den Gegenständen eingeprägt. Bitte auf vollständige Entleerung und Sauberkeit achten. Die Aufbereitung der Kunststoffe erfolgt in einer Anlage in Thüringen. Aus den gewonnenen hochwertigen Regranulaten können neue Kunststoffprodukte hergestellt werden. Dies allerdings nur dann, wenn sich keine störenden Teile aus anderen Kunststoffen mit im Container befinden.
Von der Annahme grundsätzlich ausgeschlossen sind:
- Alle Gegenstände aus den Kunststoffen PVC, PA, PS und ABS
- Generell alle Produkte aus „weichem“ Kunststoff (z. B. Folie)
- Autoteile (z. B. Stoßstangen oder Radzierblenden)
- Kanister/Fässer mit Gefahrensymbolen
Beispiele für ausgeschlossene Gegenstände:
- aus dem Bauaußenbereich, z. B. Schläuche, Kartuschen, Kabel, Rohre
- aus dem Bauinnenbereich: Leisten, Teppiche, Fensterprofile, Planen, Plexiglas, Schaumstoffe, Styropor, Rollläden, Bodenbeläge, WC-Armaturen (z. B. WC-Sitz), Fußmatten, Spülkästen
- alle Arten von Folien, z. B. Teichfolien, Wasserspielzeuge, Planschbecken, Duschvorhänge
Die Betreuer der Wertstoffhöfe sind angehalten, die Kunden über die Annahmekriterien zu informieren, die Anlieferungen zu kontrollieren und ggf. auch abweisen, um Fehlwürfe zu vermeiden. Nicht berührt von der Hartkunststoffsammlung auf den Wertstoffhöfen sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff. Diese werden weiterhin über den „Gelben Sack“ erfasst und im vierwöchigen Rhythmus vor dem Anwesen abgeholt.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg unter folgenden Rufnummern gerne zur Verfügung: 0951/85-706 oder 85-708.