Auch der Markt Zapfendorf stellt in der aktuellen Krisensituation die verschiedenen wichtigen Informationen in einem Artikel zusammen. Von den Zapfendorfer Ministranten gibt es zudem ein Hilfsangebot, das insbesondere Risikogruppen ein wenig helfen soll.
1. Rathaus
Der Parteiverkehr im Rathaus wird ab sofort bis auf Weiteres nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. Der Markt Zapfendorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger, das Rathaus ausschließlich für unaufschiebbare Termine aufzusuchen. Gerne erhalten Sie per Telefon oder E-Mail Auskünfte. Bei unaufschiebbaren Terminen ist es zwingend erforderlich, vorab telefonisch, 09547/ 879 – 0, oder per E-Mail (poststelle@zapfendorf.de) einen Termin zu vereinbaren. Für gelbe Säcke wurde vor der Eingangstür eine Ausgabestelle eingerichtet. Bitte denken Sie hier an Ihre Mitmenschen und nehmen Sie nur eine Rolle pro Haushalt mit. Der für den 06.04.2020 anberaumte Notartag entfällt.
2. Bauhof
Der Bauhof wird weiterhin arbeiten und notwendige Arbeiten erledigen. Arbeiten mit Personenkontakt (z.B. Wasseruhrwechsel) werden zurückgestellt und nur in unaufschiebbaren Fällen durchgeführt.
3. Öffentliche Einrichtungen
Alle öffentlichen Einrichtungen (Gemeindebücherei, Turnhallen, gemeindliche Mehrzweckgebäude etc.) sind geschlossen. Gleiches gilt für alle Freizeiteinrichtungen, Spiel- und Bolzplätze.
Das Warmwasser- und Freizeitbad Aquarena bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Es werden für die Badesaison 2020 keine Saisonkarten mehr verkauft. Bereits erworbene Saisonkarten behalten Ihre Gültigkeit. Die Eröffnung des Freibades ist abhängig von der weiteren Entwicklung. Zu gegebener Zeit werden seitens des Marktes Zapfendorf Regelungen getroffen, wie mit den bereits erworbenen Saisonkarten verfahren wird.
4. Stichwahl
Am Sonntag, 29. März 2020, findet die Stichwahl um den Posten des Landrates statt. Hier ist ausschließlich eine Briefwahl möglich. Allen Wahlberechtigen werden automatisch die Unterlagen zeitnahe zugestellt. Bitte senden Sie die ausgefüllten Wahlbriefe entweder unfrankiert auf dem Postweg zu oder werfen diese in den Briefkasten am Rathaus (links neben der Eingangstür).
5. Standesamt
Es werden bis auf Weiteres keine neuen Eheanmeldungen vorgenommen. Bereits angemeldete Trautermine werden durchgeführt, allerdings nur mit begrenztem Personenkreis (Brautpaar, ggfs. ein/e Dolmetscher/in und max. zwei Trauzeugen). Sofern durch Terminverschiebungen die erneute Eheanmeldung erforderlich wird, werden hierfür keine Verwaltungsgebühren erhoben. Lediglich die Kosten für die Neubeschaffung der erforderlichen Urkunden fallen an.
6. Beerdigungen
Jegliche Verabschiedungszeremonie in den Friedhöfen findet bis auf Weiteres außerhalb der Leichenhäuser statt. Wir bitten die Angehörigen, soweit möglich, die Anzahl der Trauergäste gering zu halten. Von Beileidsbekundungen in der gewohnten Form sollte zum Eigenschutz abgesehen werden.
7. Marktgemeinderatssitzungen
Es finden vorerst bis zum 19.04.2020 keine Marktgemeinderatssitzungen statt. Dringliche Angelegenheiten werden als Eilentscheidungen des Bürgermeisters behandelt und nachträglich dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Die erforderliche Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses für die Bürgermeisterwahl und Marktgemeinderatswahl findet statt.
8. Grund- und Mittelschule Zapfendorf
Es findet von 16.03. bis 03.04. kein Unterricht in der Schule statt. Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist vorerst auf den Montag nach den Osterferien festgesetzt, also am Montag, den 20.04.2020. In der Schließungszeit dürfen keine Schülerinnen und Schüler die Schule betreten, ebenso nicht deren Erziehungsberechtigte.
Für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klassen wurde eine Notfallbetreuung eingerichtet. Diese kann jedoch ausschließlich von Kindern, deren beide Elternteile in systemrelevanten Berufen tätig sind, in Anspruch genommen werden.
9. Kindertagesstätten St. Christophorus und St. Franziskus
Die beiden Einrichtungen bleiben bis zum 19.04.2020 geschlossen.
Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind, wurde eine Notgruppe eingerichtet. Sie ist jedoch ausschließlich für Kinder, deren beide Elternteile in systemrelevanten Berufen tätig sind
10. Katholische und evangelische Kirchengemeinde
Alle Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen beider Kirchengemeinden entfallen bis auf Weiteres. Für Gläubige sind die Kirchen in Zapfendorf weiterhin geöffnet.
11. Veranstaltungen
Veranstaltungen und Versammlungen wurden aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020 (Az. 51-G8000-2020/122-67) landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
12. Ladengeschäfte
Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art wurde durch die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020 (Az. 51-G8000-2020/122-67) landesweit untersagt. Ausgenommen hiervon sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen und der Online-Handel.
13. Gastronomiebetriebe
Gastronomiebetriebe jeder Art wurden durch die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020 (Az. 51-G8000-2020/122-67) landesweit untersagt. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6:00 bis 15:00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen ist zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
14. Hilfe für ältere Mitbürger
Die Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens muss für jedermann sichergestellt werden. Insbesondere ältere Bürger, die einen Bedarf an Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens haben und sich aufgrund der Infektionsgefahr nicht mehr außer Haus begeben, müssen unterstützt werden. Der Zusammenhalt in der Bevölkerung ist in Zeiten wie diesen besonders wichtig. Daher bittet der Markt Zapfendorf jeden Einzelnen darum, Nachbarschaftshilfe zu leisten.
Die Zapfendorfer Ministranten bieten hierfür ihre ehrenamtliche Hilfe an:
Die Zapfendorfer Ministranten möchten alle Mitbürger unterstützen, die in Zeiten von Corona zu den sogenannten Risikogruppen gehören.
Falls Sie aufgrund Ihres Alters oder aufgrund einer Vorerkrankung nach den allgemeinen Regeln im Umgang mit Corona soziale Kontakte meiden möchten, bieten wir Ihnen an, Ihren Lebensmittel-Einkauf zu übernehmen. Hinterlassen Sie ganz einfach Ihre Telefonnummer bei uns.
Wir nehmen dann telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und überlegen gemeinsam,
- wie wir an die Einkaufsliste kommen,
- wo und wie wir die Ware abliefern und
- wie wir es mit der Bezahlung machen.
Dafür gibt es sicher verschiedene Wege, das müssten wir dann mit Ihnen persönlich klären.
Unsere Grundregel ist:
- Wir werden auf keinen Fall den persönlichen Kontakt suchen!
- Wir machen dies ehrenamtlich und unentgeltlich!
Die junge Generation möchte die momentan besonders Gefährdeten unterstützen.
Ihre Zapfendorfer Ministranten, Telefon 09547 / 871687
15. Info-Hotlines zur Corona-Pandemie
Stadt und Landkreis Bamberg:
0951 87-2525 – allgemeine Fragen zur aktuellen Lage, zu Schulschließungen und Verhaltensempfehlungen, erreichbar zu den Öffnungszeiten der Stadt Bamberg
0951 85-9700 – gesundheitliche Fragen, medizinische Beratung, Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr, Freitag: 9 bis 12 Uhr, Samstag und Sonntag: 10 bis 14 Uhr
Wirtschaftsförderung des Landkreises:
Fragestellungen unter anderem zum Rettungsschirm im Landkreis, 0951-85207
Freistaat Bayern:
Gesundheitsministerium: www.coronavirus.bayern.de, 09131 6808-5101
Kultusministerium: www.km.bayern.de, 089 2186-2971
Wirtschaftsministerium: www.stmwi.bayern.de, 089 2162-2101