Stellungnahme: Der Markt hat den Ortskulturring immer unterstützt

Über viele Jahre war der Ortskulturring (OKR) in Zapfendorf eine wesentliche Säule des Ortslebens. Durch die Organisation des Faschingsumzugs und weiterer Veranstaltungen über das Jahr hat der Verein mit seiner Vorstandschaft das kulturelle und gesellschaftliche Leben im Markt Zapfendorf bereichert. Seit Ende 2015 allerdings beherrschen andere Schlagzeilen die Diskussion.

Der bisherige und aktuell kommissarische erste Vorsitzende Stefan Kabitz machte zuletzt mit Presseveröffentlichungen auf sich aufmerksam, spricht von einer Mobbing-Tour, fühlt sich ungerecht behandelt und behauptet, die Gemeinde habe den OKR an die Wand gefahren.

Die Geschichte beginnt am 20. November 2015. Bei der Jahreshauptversammlung des OKR dominiert das Thema Matthias Schneiderbanger. Der ehemalige Bürgermeister des Marktes Zapfendorf hatte das Konto des Ortskulturrings für Geldtransfers genutzt, um Gemeindegelder zu unterschlagen. Und da mit Kassenprüfer Reinhold Bayer sowie Kassier Franz Spindler wichtige Personen nicht anwesend waren, wurde die Versammlung abgebrochen. Die Kassenprüfung wurde dann am 30. November im Rathaus nachgeholt. Allerdings lagen lediglich Unterlagen für den Zeitraum Dezember 2014 bis November 2015 vor. Auffälligkeiten gab es keine. Von Bürgermeister Volker Dittrich wurde allerdings gefordert, die Buchungsbelege für die vergangenen zehn Jahre nachzuliefern. Dem konnte die Vorstandschaft des OKR nicht Folge leisten, weshalb die Belege von den Banken (VR Bank, ab November 2012 Sparkasse) angefordert wurden. Am gleichen Tag lud Stefan Kabitz für den 15. Dezember zu einer erneuten Jahreshauptversammlung ein.

Auf der Einladung zu dieser Versammlung ist unter TOP 7, Auflösung des Vereins, ein wichtiger Sachverhalt genannt: „Geld- und Sachbestände sollen nicht an den Markt Zapfendorf, sondern an den Förderverein der Grund- und Mittelschule Zapfendorf“ fließen. Bei den Sachbeständen handelte es sich um den Geschirr- und Spülthekenverleih, der sich in den Händen des OKR befand. Bei der Versammlung selbst wurde allerdings klar, dass über diesen Tagesordnungspunkt gar nicht mehr abgestimmt werden kann – die Vorstandschaft des OKR hatte (in Abwesenheit der Schriftführerin Simone Schneider) beschlossen, 4.000 Euro sowie den Geschirr- und Spülthekenverleih an den Förderverein zu spenden, die Übergabe war bereits erfolgt. „Hier beginnt die kritische Situation, denn es war Stefan Kabitz zu diesem Zeitpunkt bekannt, dass es keine ordentliche Kassenprüfung gab. Zudem ist die Vorstandschaft nicht legitimiert, das Vereinsvermögen fast vollständig ohne Beschluss der Mitgliederversammlung aufzulösen“, so Bürgermeister Dittrich. Der Fehler im System lag außerdem schon in der fehlenden internen Rechnungsprüfung und gegenseitigen Kontrolle beim OKR. Denn: Jeder in der Vorstandschaft eines Vereins muss sich regelmäßig über die wirtschaftliche Lage informieren. Selbst bei der Aufteilung in Ressorts (Vorsitzender, Kasse, Schriftführer etc.) kann sich kein Vorstandsmitglied darauf berufen, nicht für den Bereich Finanzen zuständig gewesen zu sein.

Oberlandesgericht bestätigte Gemeindeforderungen

In der Folge wurden Anfang des Jahres 2016 die von Stefan Kabitz und den Banken zur Verfügung gestellten Unterlagen im Rathaus geprüft. Zuständig war neben Gemeindekämmerer Klaus Helmreich und Bürgermeister Volker Dittrich auch der damals noch amtierende Gemeinderat Albin Dippold als Vorsitzender des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses. Diese Prüfung zeigte, dass von Matthias Schneiderbanger 42.000 Euro auf das Konto des OKR überwiesen, allerdings lediglich 35.000 Euro wieder abgezogen wurden. Die verbleibenden 7.000 Euro, also Vermögen des Marktes Zapfendorf, verblieb auf dem OKR-Konto. Hieraus resultiert die, bestätigt durch das Landesgericht, alternativlose Klage des Marktes Zapfendorf gegen den OKR. Das Urteil fiel am 20. April 2017 und wurde kürzlich vom Oberlandesgericht bestätigt. Fazit: Der OKR muss die 7.000 Euro an die Gemeinde zurückzahlen. Verurteilt wurde schon am Landgericht durch Richter Frank Dietze die Schenkung an den Förderverein der Schule: Die Abbuchung der 4.000 Euro Spende etwa sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, als die unrechtmäßigen Zuflüsse auf das Konto durch die Buchungen von Matthias Schneiderbanger bereits bekannt gewesen seien.

Zur Rückforderung der 7.000 Euro sei die Gemeinde verpflichtet, so Dittrich. „Wenn wir nicht auf die Rückzahlung geklagt hätten, wären wir rechtlich angreifbar geworden. Denn die Finanzen der Gemeinde werden von drei Instanzen geprüft: Der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Bamberg, der örtlichen Rechnungsprüfung sowie zukünftig der überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.“

Keine Mitgliederversammlung seit Ende 2015

Auf der Tagesordnung für die Versammlungen im November und Dezember 2015 stand auch die Neuwahl einer Vorstandschaft. Dies ist nur so zu erklären, dass das Team um Stefan Kabitz nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stand, die Fortführung des OKR mit neuem Personal aber möglich erschien. Vor diesem Hintergrund ist die hohe Spende an den Förderverein der Schule ebenso nicht nachvollziehbar: Denn den Nachfolgern wäre somit kein bestelltes Feld, sondern verbrannte Erde hinterlassen worden, ein Verein ohne finanzielle Mittel. Seit Dezember 2015 hat nun keine erneute Mitgliederversammlung stattgefunden, trotz der Forderung vieler Mitglieder. Seiner Pflicht, eine jährliche Versammlung einzuberufen, kam Kabitz, der noch immer kommissarisch als Vorsitzender amtiert, für das Jahr 2016 nicht nach. Über die aktuelle Lage müsste er außerdem die Mitglieder in einer außerordentlichen Versammlung informieren – nicht über die Medien.

Der Markt Zapfendorf stand immer zu seinem Ortskulturring. In den Jahren 2010 bis 2014 wurden beispielsweise jährlich 1.000 Euro als allgemeiner Zuschuss der Gemeinde an den OKR für die Ausrichtung der Faschingsumzüge zur Verfügung gestellt, 2015 waren es noch einmal rund 900 Euro. Außerdem genehmigte die Gemeinde dem OKR kostenfreie Inserate im Mitteilungsblatt, rechnete keine Bauhofstunden ab – und auch die Feuerwehr investierte viele Stunden für die Absicherung des Faschingsumzuges. Hinzu kamen viele Arbeitsstunden in der Verwaltung im Rathaus und das Engagement der Gemeinderäte als Kassierer bei den Umzügen.

Durch Presseveröffentlichungen wurde nun bekannt, dass Kabitz für den OKR Insolvenz angemeldet hat. Entgegen der Äußerung von Kabitz, er könne nun nicht mehr auf den Verein einwirken, ist er nach wie vor für die „insolvenzfreien Bereiche“ zuständig, also etwa für die Einberufung und Durchführung einer Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann im Falle einer Insolvenz zwar zurücktreten, das entbindet ihn aber nicht von den Mitwirkungspflichten. Wie geht es weiter? Laut § 42 Absatz 1 Satz 1 BGB wird ein Verein durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.

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