MIT VIDEO UND BILDERGALERIE!
Eigentlich hatte sich Stefan Neubauer auf einen ruhigen Abend gefreut. Gab er doch im vergangenen Jahr das Amt des Sitzungspräsidenten im Breitengüßbacher Elferrat an Andreas Laubsch ab. Aber weit gefehlt: „Zwei Aushilfsfeuerwehrler“ holten sich Neubauer auf die Bühne. Denn, so steht es in Paragraf 08/15 der Feuerwehrverordnung: Im Notfall darf die Feuerwehr auch Alkoholkontrollen durchführen …