Geschwindigkeitsbeschränkungen waren erneut Thema

Wie schon in der letzten Sitzung von Bürgermeister Sascha Günther angekündigt, musste sich das Gemeindegremium in Gerach erneut mit einem Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung im Geracher Innerortsbereich beschäftigen. Anwohner des Priegendorfer Weg hätten festgestellt, so lautete das Antragsschreiben, dass dort hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, weshalb bei den Ein- und Ausfahrten der Anlieger u.a. Fußgänger, insbesondere Frauen mit Kinderwägen, und Radfahrer stark gefährdet seien.

Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, wird von neun Anwohnern eine Herabsetzung der Ortsgeschwindigkeit in diesem Bereich auf 30 km/h beantragt.

Obwohl der Gemeinderat allgemein dahin tendierte für den ganzen Innerortsbereich „Zone 30 km/h“ anzuordnen, war man sich bewusst, dass das daraus folgende „rechts vor links“ gerade im Winter in Gerach aufgrund der hügeligen Lage zu gefährlich und somit nicht umzusetzen sei. In Ebern oder Reckendorf, wo dies bereits ausgewiesen ist, gebe es nicht so steile Straßen. Für die Markierung müssten, so der Bürgermeister, allein für den Reckendorfer Weg elf Schilder angebracht werden, in der Brunnäckerstraße vier. Gemeinderat Rolf Baier (UWG) erinnerte an einen früheren Kostenvoranschlag, dass man einmal für eine derartige Maßnahme 2.800 Euro angesetzt hatte. Eine Beschilderung mit „freiwillig 30“ besitze nach StVO keine rechtliche Grundlage, so erinnerte Gemeinderat Gerhard Ellner (SPD) an frühere Erfahrungsaustausche. Auch die Markierung mit „30er-Zahlen“ auf der Fahrbahn, so der Vorschlag von Rolf Baier (UWB) und Haltelinien an den Kreuzungen, wie in Reckendorf angebracht, werden vom Gesetz aus nicht legitimiert. Einig war man sich, dass man in Gerach keinen „Schilderwald“ wolle. Hoffnungen setze man hingegen auf die derzeitige Debatte im Bundestag, eine Geschwindigkeit von 30 km/h in allen Innenortsbereichen einzuführen.

Hintergrund:
Die Bundesregierung hat sich bereits am 20. Oktober 2020 gegen eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h ausgesprochen.

Mehr Infos dazu …

Wie im Verlauf der Diskussion herausgearbeitet wurde, handelte es sich jedoch am Priegendorfer Weg nur um eine Gefahrenstelle auf Höhe Hausnummer 16. Das Anbringen eines Spiegels wurde gedanklich verworfen, da, wie Beobachtungen an der Friedrichstraße zeigten, die Oberfläche beschlagen würde, obwohl sie das laut Hersteller nicht dürfe (Bürgermeister Günther, CSU). Schließlich schlug er vor, dort ein Verkehrszeichen „Achtung, gefährliche Ausfahrt“ anzubringen, was mit einer Gegenstimme beschlossen wurde.

Luftbild von 2012 (Adelheid Waschka): Um den weit aufgefächerten „Priegendorfer Weg“ in Gerach auf 30 km/h zu reduzieren, wären viele Schilder nötig. Es soll jetzt nach Gemeinderatsbeschluss an der entsprechenden Gefahrenstelle ein Schild „Achtung gefährliche Ausfahrt“ angebracht werden. Die Gefahrenstelle ist mit einem roten Kreuz markiert.

Einmündung bei „Priegendorfer Weg 16“, das Vorfahrtsstraßen-Schild wird durch „Achtung gefährliche Ausfahrt“ ausgetauscht. Foto: Gemeinde Gerach/Bürgermeister Sascha Günther

Erhebung der Hundesteuer – Gebührenerhöhung

Einstimmig wurde hingegen in Angleichung der Hundesteuer-Satzung an eine empfohlene Mustersatzung die von der Verwaltung der VG Baunach empfohlene Gebührenerhöhung abgesegnet. Laut Ministeriumsvorschlag (v. 28.7.2020) sollte mit der Gebührenanpassung der Jahresaufwand für die jeweiligen Gemeinden aktualisiert werden. Im Vergleich mit den anderen Kommunen des Landkreises schlug die Verwaltung einen neuen, höheren Satz als bisher vor: Für den ersten Hund würden 40 Euro, den zweiten 50 Euro und jeden weiteren Hund 75 Euro erhoben. Der Kampfhund verblieb bei 600 Euro.

Die letzte Gebührenerhöhung gab es in Gerach zum 1.1.2002. Seither hatten sich die Gemeinden Lauter (1.1.2013) und Reckendorf (1.1.2017) daran angepasst. Nur Baunach besaß seit seiner letzten Gebührenerhöhung aus dem Jahr 2010 davon abweichende Preise.

Mit dem Hinweis, dass die vier Bürgermeister der VG Baunach die neu vorgeschlagenen Gebühren bereits aufeinander abgestimmt hätten, und durch deren Einheitlichkeit den Verwaltungsmitarbeitern die Arbeit erleichtert werden sollte, gab es von Seite des Gemeinderates kaum Einwände. Nur Tobias Ebert (SPD) bemerkte, dass die Erhöhung der Gebühr für den dritten und jeden weiteren Hund von 50 auf 75 Euro „schon erheblich teurer“ sei. Die neue Gebührensatzung wird im Mitteilungsblatt amtlich bekannt gegeben und tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft.

Bezüglich der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Am Reckendorfer Weg“ sollten schließlich noch zwei zusätzliche Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Um das Flurgrundstück mit Nr. 500 („Holzwiesen“) dafür nutzen zu kommen, musste zunächst am Laimbach eine Bachaufweitung durchgeführt werden. Zusammen mit der Fl.-Nr. 658 („Saure Wiesen“) darf diese Fläche nicht mehr land- und forstwirtschaftlich genutzt und von nun an nur noch maximal zweimal im Jahr – Anfang Juni und Ende September – gemäht werden. Des Weiteren sind Düngung und der Einsatz von Pestiziden verboten. Am Bachufer muss das Totholz vor Ort verbleiben. Mit der Bestellung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit beim Notariat Ebern bestand im Gremium vollstes Einverständnis.

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Sonstiges

Am 1. Oktober war ein Treffen der Beteiligten mit Vorstellung des Kernwegenetz-Konzeptes angesetzt, welches derzeit von der Baunach-Allianz durchgeführt wird.

Am 21. Oktober fand mit den beiden Behindertenbeauftragten, Bianca Pflaum und Robert Igl, ein Gespräch statt, indem diskutiert wurde, wie die Interessen der Geracher Betroffenen zukünftig besser organisiert werden können.

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