Hallstadt: Abkochgebot für Leitungswasser

Bei einer regelmäßigen Überprüfung des Trinkwassers wurde eine Überschreitung des Normwertes für bakterielle Verunreinigungen festgestellt. Das Gesundheitsamt hat ein Abkochgebot für das gesamte Stadtgebiet (Hallstadt und Dörfleins) angeordnet. Ab sofort wird dem Trinkwasser 0,25 mg/l Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion zugesetzt.

Wichtige Hinweise

Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung und zum Zähneputzen ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser. Für Körperpflege, also zum Waschen, Duschen und Baden kann das Leitungswasser unbehandelt verwendet werden, allerdings sollte es nicht in offene Wunden gelangen. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Wir informieren Sie, sobald sich Änderungen ergeben. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

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