Die Stadt Bamberg klagte gegen den Bebauungsplan zur Neuordnung des Ertl-Zentrums. Im November 2019 befasste sich bereits der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall. Nun wurde die Beschwerde zur Nichtzulassung der Revision vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Dadurch ist der aktuelle Bebauungsplan unwirksam.
Was bedeutet das nun konkret?
Das Urteil hat keinen Einfluss auf die derzeitige Nutzung. Wenn man es genauer betrachtet, ist das Ergebnis für die Stadt Bamberg sogar kontraproduktiv. Hatte die Firma Ertl bisher auf Baurechte verzichtet, stehen ihr diese nun wieder zu. Damit könnte die Firma Ertl künftig ihre Verkaufsfläche sogar um mehrere 1.000 Quadratmeter erweitern.
Gutachten widerlegt Schwächung der Innenstadt
Die Angst der Stadt Bamberg, die Neuordnung des Ertl-Zentrums könnte ihrer Innenstadt schaden, widerlegte unterdessen ein weiteres Gutachten („… der Wettbewerbsbezug zur Innenstadt (wird) nicht wesentlich verstärkt.“)
Das Einkaufszentrum aus der Vogelperspektive. Foto: Stadt Hallstadt
Blick in die Zukunft
Es liegt aktuell kein Erfordernis vor, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Dementsprechend wird sich weder für die Kunden noch für die Eigentümerfamilie etwas ändern.