Dammaufrüstung wohl ab dem Jahr 2016

Heiß diskutiert wird in Kemmern momentan das Thema Hochwasserschutz, was in der Bürgerschaft für Verunsicherung sorgt. Ein Pressetermin mit den Verantwortlichen des Wasserwirtschaftsamtes Kronach (WWA), zu dem MdL Heinrich Rudrof und Bürgermeister Rüdiger Gerst am 31. Januar 2014 geladen hatten, wurde dazu genutzt, Klarheit und Transparenz in das komplexe Thema zu bringen.

Vorneweg: Der Damm in Kemmern ist gut in Schuss. Ein Hundertjähriges Hochwasser (HQ100 = statistischer Wert), würde der Damm mit der Wasserlinie an der Oberkante im Moment noch standhalten, hier würde der Verteidigungsfall mit Sandsäcken eintreten. Daher werde nun der Deich in der Summe um etwa einen Meter erhöht, um wieder den vorgeschriebenen Freibord von 70 Zentimetern und den vorgeschriebenen Klimaaufschlag von 15 Prozent zu erreichen. Die Vertreter des WWA stimmten Rüdiger Gerst zu: „Seit der Hochwasserfreilegung Anfang der 1980er-Jahre gab es keine Überflutung mehr in Kemmern.“ Der Damm soll nun aufgestockt werden, damit das auch so bleibt. 

31-01 Kemmern Pressetermin HochwasserschutzVon den Unterlagen her kennen Hans Hemmerlein und Hans-Joachim Rost (v. r.)  die Deichlage in Kemmern.
MdL Heinrich Rudrof und Bürgermeister Gerst luden zum Ortstermin, …

31-01 Kemmern Pressetermin Hochwasserschutz … um den Verantwortlichen einen Einblick über die Lage vor Ort zu geben.

Darum bemüht sich die Gemeinde Kemmern bereits seit dem Hochwasser 2003 und fordert nicht nur vom zuständigen Vorhabensträger, dem Freistaat Bayern, die Ertüchtigung, sondern hat „einvernehmlich mit dem WWA Kronach seit Jahren alle erforderlichen vorbereitenden Schritte eingeleitet“, wie Hans Hemmerlein die Hartnäckigkeit und Kompetenz der Gemeindeverwaltung lobte. Erhalt und Nachbesserung der Deiche ist Aufgabe des Freistaates, die Gemeindeverwaltung kann hier nur bedingt tätig werden, indem sie ein Auge darauf hat, dass der Staat dem auch nachkomme. „Hier ist Kemmern stets am Ball geblieben“, wie Rost betont. Dass die Baumaßnahme bislang noch nicht begonnen wurde, ist dem Umstand geschuldet, dass alle Maßnahme zum Hochwasserschutz in allen Städten und Gemeinde der Kategorie A (hohe Priorität), zu der sich Kemmern seit 2006 zählt, nach der Höhe des jeweiligen Schadenspotenzials abgearbeitet werde, wie Hans-Joachim Rost ausführte.

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31-01 Kemmern Pressetermin HochwasserschutzHans-Joachim Rost, der zuständige Abteilungsleiter des WWA Kronach, erläutert die verschiedenen Schritte. 

Heutiger Stand

Zur Prüfung der Standsicherheit des Dammes seien erste Bohrungen bereits erfolgt, einzig die statische Auswertung fehle noch. Bereits 2014 kann nach Meinung des WWA die Planung ausgeschrieben und der Planungsauftrag vergeben werden. Den Planungen folgten wasserrechtliche Verfahren in der Planfeststellung, die vom Landratsamt genehmigt werden müssten. Auch für dieses Verfahren ist der Freistaat Bayern als Vorhabensträger der Antragsteller und nicht die Gemeinde, wie Rost klarstellte. Hier waren bei der Vorstellung des Sachstandes durch das WWA im Gemeinderat Unklarheiten aufgetreten, was auch in der Berichterstattung zu unrichtigen Aussagen führte.  Nach Einschätzung der Zuständigen des WWA könne voraussichtlich 2016 die Baumaßnahme in Kemmern beginnen.

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4 Kommentare

  1. So las sich das noch am 23.11.2013 in Nachrichten am Ort:

    Trotz Priorität muss sich Kemmern hinten anstellen

    Nach der Beurteilung des Schadenpotenzials in Kemmern, das eine Überströmung des Deiches mit sich bringen würde, hat das WWA Kronach die Gemeinde in der Prioritätenliste in die erste Kategorie gesetzt. Die Maßnahme werde dennoch sechs bis sieben Jahre dauern, ab dem Startschuss, also einem Antrag der Gemeinde. Kemmern befindet sich zudem in Zeitkonkurrenz mit anderen Städten und Gemeinden, die ebenfalls auf der Prioritätenliste stehen, beziehungsweise auch mit bereits laufenden Projekten wie in Hirschaid und Hallstadt. Auch muss das Geld beim Freistaat Bayern, dem Bauherrn der Maßnahme, der 50 Prozent der Kosten übernimmt, vorhanden sein. Die Gesamtkosten für die Deicherhöhung, nötige Deichhinterwege und eventuell ein neues Pumpwerk in Kemmern setzt das WWA Kronach bei ca. drei Millionen an.

    Jeder sollte sich jetzt seine eigenen Gedanken machen.

  2. Die Kommunalwahl macht´s möglich!

    Endlich kommt Bewegung in die Ertüchtigung des Kemmerner Hochwasserdamms! Für was so eine Kommunalwahl doch nicht alles gut ist.

    Während unser Bürgermeister noch im Herbst den Standpunkt vertreten hat, der Kemmerner Damm genüge allen Anforderungen („Kein Sanierungsfall wie in Hallstadt“), hat sich diese Aussage doch mittlerweile ganz eindeutig als falsch erwiesen. Am 23. Januar wurde bei einer Wahlveranstaltung von der Mehrheit der CSU-Mitglieder noch immer diese Position vertreten.
    Umgekehrt habe man aber bereits 2003 einen Antrag zur Ertüchtigung gestellt (?). Dagegen wurde im FT kürzlich berichtet: „Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Maßnahme zur Deicherhöhung beim Freistaat Bayern zu beantragen.“ Zwei Anträge? Jetzt lese ich, die Gemeinde könne gar keinen Antrag stellen? Über was wurde denn da abgestimmt? Jetzt soll die Presse alles falsch verstanden haben?
    Herr Rost hat mir gegenüber ganz andere Aussagen als im Bericht getroffen: Gerade wenn der Wasserstand die Dammkrone erreicht, bestünde eine brenzlige Situation, weil eine Überspülung zu einer Erosion des Damms mit raschem Wassereinbruch führt. Dies sei ja eben der Grund für den vorgeschriebenen Freibord.

    Fakt bleibt: Der Kemmerner Hochwasserdamm entspricht nicht den existierenden Vorgaben zur Abwehr eines hundertjährlichen Hochwassers HQ 100. Wie im Bericht zu lesen ist, wird dieser Standpunkt jetzt ganz plötzlich von allen politischen Entscheidungsträgern vertreten.
    Gekümmert hat sich darum niemand, bis ich als betroffener Bürger am 13. November 2013 durch eine schriftliche Eingabe beim Wasserwirtschaftsamt Kronach auf diesen Missstand hingewiesen habe. Genau ab diesem Moment wurden konkrete Schritte eingeleitet. Offensichtlich sind einige doch sehr in Sorge, dass ihre Untätigkeit auf sie zurück fallen könnte.

    Ganz so plump sollte der Wahlkampf dann doch nicht geführt werden. Jeder Bürger sollte sich eine Meinung bilden und diese dann auch durch Teilnahme an der Wahl zum Ausdruck bringen.

  3. Die im Kommentar von Herrn Dr. Oliver Dorsch getätigten Aussagen veranlassen mich zu folgenden richtigstellenden Ausführungen:

    Zitat: „Die Kommunalwahl macht´s möglich! Endlich kommt Bewegung in die Ertüchtigung des Kemmerner Hochwasserdamms! Für was so eine Kommunalwahl doch nicht alles gut ist. Während unser Bürgermeister noch im Herbst den Standpunkt vertreten hat, der Kemmerner Damm genüge allen Anforderungen …, hat sich diese Aussage doch mittlerweile ganz eindeutig als falsch erwiesen.“
    Ich frage mich, wie Herr Dr. Dorsch zu einer solchen Aussage kommt. Manchmal sollte man eben auch Bürgerversammlungen besuchen. In jeder Bürgerversammlung seit März 2004 war die notwendige Verbesserung des Hochwasserschutzes von mir thematisiert und die anwesenden Bürgerinnen und Bürger über den Sachstand informiert worden! Fragen auch hierzu jederzeit möglich. Die Gemeinde Kemmern hat stets die Wichtigkeit einer leistungsfähigen Hochwasserschutzanlage für Kemmern unterstrichen und entsprechende Überprüfungen und Nachbesserungen des bestehenden Hochwasserschutzes gegenüber der staatlichen Wasserwirtschaft eingefordert.
    Entsprechende Verhandlungen hinsichtlich einer Ertüchtigung der bestehenden Hochwasserschutzanlage mit dem WWA Bamberg bzw. Kronach wurden von mir als Bürgermeister bereits 2003 eingeleitet!
    Immer wieder wurde diese Thematik auch in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates behandelt.
    Seit 2006 ist deshalb die Ertüchtigung der Kemmerner Anlage in der Kategorie A (hohe Priorität) vorgesehen, was jederzeit beim WWA nachprüfbar ist.

    Zitat: „`Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Maßnahme zur Deicherhöhung beim Freistaat zu beantragen. ´ Zwei Anträge? Jetzt lese ich, die Gemeinde könne gar keinen Antrag stellen? Über was wurde denn da abgestimmt?“
    Jedenfalls nicht darüber, einen Antrag zu stellen. Der Gemeinderat hat nach dem Sachstandsbericht der Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes vielmehr einen Bekräftigungsbeschluss gefasst. Im Folgenden der vollständige Wortlaut des Beschlusses der Gemeinderatssitzung vom 21. November 2013 (TOP 1): „Der Gemeinderat hat den Sachstandsbericht des Wasserwirtschaftsamtes Kronach, vertreten durch Herrn Baudirektor Prem und Herrn Ing. Pfister zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Kemmern fordert die staatliche Wasserwirtschaft auf, die Planungen und die Realisierung der Ertüchtigung des Hochwasserschutzes für die Gemeinde Kemmern mit höchster Priorität zu verfolgen.“
    Einen Antrag brauchte die Gemeinde nicht zu stellen, 1. weil die Gemeinde seit Jahren alle erforderlichen vorbereitenden Schritte eingeleitet hat und 2. weil für das spätere wasserrechtliche Verfahren ein Antrag der Gemeinde gar nicht vorgesehen ist, sondern vielmehr ein Antrag des Staates als Vorhabensträger.

    Und zu folgender Aussage „Gekümmert hat sich darum niemand, bis ich als betroffener Bürger am 13. November 2013 durch eine schriftliche Eingabe beim Wasserwirtschaftsamt Kronach auf diesen Missstand hingewiesen habe. Genau ab diesem Moment wurden konkrete Schritte eingeleitet.“
    Dies ist einfach unzutreffend, trotz der selbsteingeschätzten Wichtigkeit der Person des Verfassers dieser Aussage. So stand beispielsweise, noch gar nicht so lange her, am 22. Oktober 2013 – also Wochen vor der Eingabe von Herrn Dr. Dorsch – im FT für jeden zu lesen ein Artikel mit der Überschrift „Gemeinderat – Kemmerner Hochwasserdamm soll nachgerüstet werden“. Fakt ist, dass gar keine konkreten Schritte seither eingeleitet werden mussten, da diese schon längst auf dem Weg gebracht worden waren. Natürlich ist den Verantwortlichen der Gemeinde bewusst, dass man am Ball bleiben muss. Und dies tun sie auch beharrlich, auch auf politischer Ebene. Daher auch beispielsweise der Bekräftigungsbeschluss des Gemeinderates.

    Und zu der Schlussfolgerung des Kommentators Dr. Dorsch „Ganz so plump sollte der Wahlkampf dann doch nicht geführt werden.“ möchte ich folgendes anmerken: Dieses Thema ist nach meiner Beobachtung weder vom Bürgermeister noch von den im Gemeinderat Kemmern vertretenen politischen Kräften zum Wahlkampfthema stilisiert worden. Hierzu gibt es ja auch keinerlei Anlass, denn es ist ja alles längst (wahlperiodenübergreifend und nachweislich!)aufs Gleis gesetzt!
    Vielleicht hätte man aber, statt über den Bürgermeister zu reden, einmal mit ihm reden sollen, dann wäre der Sachverhalt geklärt worden und manche Aktion hätte man sich sparen können.

  4. Zu den Ausführungen von Herrn Gerst:

    Die von mir getroffenen Aussagen und Zitate waren der Tagespresse (FT) entnommen. In dem von Herrn Gerst erwähnten Artikel vom 22.Oktober 2013 ist zu lesen, dass er der Meinung sei, der „Hochwasserdamm in Kemmern erfülle seine Aufgabe“ und dass das WWA durch andere Großprojekte gebunden sei. Noch deutlicher wurde es in einem nachfolgenden Bericht im FT unter der Überschrift „Hochwasserschutz: Trotz Priorität muss Kemmern sich hinten anstellen“. Im Text wurde ausgeführt: „Die Maßnahme werde dennoch sechs bis sieben Jahre dauern – ab dem Startschuss, also einem Antrag der Gemeinde.“ Der Darstellung bzw. den Zeitungsberichten wurde von Seiten der Gemeinde in keiner Weise widersprochen.

    Der „Startschuss“, der nach den Ausführungen von Herrn Gerst unglaublich lange (seit 2003?) im Rohr stecken geblieben war, hat sich nun kurz vor der Kommunalwahl plötzlich gelöst. Geredet wird wirklich schon lange („steht auf der Agenda“), aber es fehlte – wie die mangelnden Ergebnisse zeigen – bis vor kurzem ganz offensichtlich der erforderliche Nachdruck. Weshalb sonst muss ich als Gemeinde Kemmern am 21.11.2013 (also NACH meiner Eingabe) die Wasserwirtschaft auffordern, die Ertüchtigung des Hochwasserschutzes mit höchster Priorität zu verfolgen (siehe Wortlaut des Beschlusses der Gemeinderatssitzung im Beitrag von Herrn Gerst).

    Ich finde es nicht verwerflich, als betroffener Bürger bei einer Behörde eine Eingabe in Form einer Anregung zu machen. Diese habe ich – eben um den Bürgermeister nicht zu übergehen – nachrichtlich an Herrn Gerst adressiert und persönlich in der Gemeinde abgegeben. Ich habe also durchaus den direkten Kontakt gesucht – leider ohne Antwort.

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