Nachrichten-am-Ort-Region
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Landkreis Bamberg
Ungeklärter Unfallhergang
A 70 / MEMMELSDORF. Ein Sachschaden im fünfstelligen Bereich ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Mittwochnachmittag auf der Autobahn. Da die beiden Unfallbeteiligten unterschiedliche Angaben machen, sucht die Verkehrspolizei Bamberg Zeugen. Kurz vor 16:15 Uhr befuhr ein 54-Jähriger mit seinem Opel auf der A70 in Richtung Bayreuth. Auf Höhe von Memmelsdorf musste er sein Fahrzeug verkehrsbedingt abbremsen. In Folge dessen konnte ein nachfolgender 58 Jahre alter Mann nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr mit seinem VW-Bus auf. Während der vordere Autofahrer angaben, dass er sich schon längere Zeit auf der linken Spur befand und auch der nachfolgende Verkehrsteilnehmer den Sicherheitsabstand deutlich unterschritten haben soll, erklärte der 58-Jährige dagegen, dass der Opelfahrer plötzlich und knapp vor ihm von der rechten auf die linke Spur gewechselt sei und er folglich den Zusammenstoß nicht mehr verhindern konnte. Beim Unfall blieben zwar beide Beteiligte unverletzt, allerdings entstand ein Sachschaden von etwa 25.000 Euro. Da sich vor Ort kein unabhängiger Zeuge befand, sucht die Verkehrspolizei Bamberg Personen, die Angaben zum bislang widersprüchlichen Unfallhergang machen können. Zeugen können sich unter der Tel.-Nr. 0951/9129-510 melden.
BURGEBRACH. Kratzer an der Beifahrertüre ihres Pkw, Opel Astra, stellte eine 25-Jährige am Mittwoch fest. Offensichtlich verursachte ein noch unbekannter Fahrzeugführer den Schaden beim öffnen der Fahrertüre. Das beschädigte rote Auto stand zwischen 9.10 und 9.40 Uhr im Pfarrweg auf dem Parkplatz vor der Kirche. Der Schadensverursacher entfernte sich unerlaubt. Zeugen der Unfallflucht werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Bamberg-Land, Tel. 0951/9129-310, in Verbindung zu setzen.
BURGEBRACH. In eine allgemeine Verkehrskontrolle geriet am Mittwochabend, 21.30 Uhr, ein E-Scooter Fahrer in der Bamberger Straße/Am Sportplatz. Während der Überprüfung fiel den eingesetzten Polizeibeamten auf, dass am Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Fahrer musste seinen E-Scooter nach Hause schieben und wird wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht.
Titelfoto: Polizei Bayern