In Rathäuser eingebrochen
Rattelsdorf / Altendorf. In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde jeweils über ein Fenster in die Rathäuser von Rattelsdorf und Altendorf eingebrochen. Im Inneren durchwühlten der oder die Täter mehrere Büros und suchten anscheinend nach Bargeld. Der genaue Entwendungsschaden ist noch nicht bekannt, der angerichtete Sachschaden wird auf über 2000,- Euro geschätzt. Zudem wurde am Rathaus Strullendorf in ein Nebengebäude eingebrochen und ein Schlüsselkasten gestohlen, der im Bereich des Friedhofs wieder aufgefunden werden konnte. Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht und kann Hinweise auf den/die Täter geben?
Breitengüßbach: Eine 16 Jährige wollte mit ihrem Leichtkraftkrad von der B279 nach rechts in Richtung der A73 abbiegen. Hierbei stürzte die junge Frau aufgrund der nassen Fahrbahn in einer Rechtskurve und verletzte sich leicht am Bein. Am Krad entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro.
Heiligenstadt: Am Samstagmittag fuhr in Siegritz ein 7 Jähriger mit seinem Fahrrad aus einer Hofeinfahrt heraus ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Hierbei wurde er vom Pkw einer 33 Jährigen erfasst. Das Kind erlitt glücklicherweise nur Prellungen am gesamten Körper. Der Sachschaden am Auto beträgt ca. 1000,- Euro, am Fahrrad beläuft er sich auf ca. 100,- Euro.
Pommersfelden: Eine 59-jährige Skoda-Fahrerin kam am Samstagnachmittag auf der Staatsstraße zwischen Limbach und Höchstadt auf die Gegenfahrbahn und streifte eine entgegenkommende 49-jährige Audi-Fahrerin, welche leicht verletzt wurde. An beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 6000,- Euro.
Hirschaid: In der Nacht von Samstag auf Sonntag geriet ein Opelfahrer in der Bamberger Straße in eine Verkehrskontrolle. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der 24 Jährige unter Drogeneinfluss stand. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ordneten eine Blutentnahme an.
Kleingedrucktes auf dem Führerschein
B 505, Pettstadt. Dass auch das Kleingedruckte auf dem Führerschein peinlichst zu beachten ist, musste am Freitagvormittag eine 42 jährige Lkw-Fahrerin bei einer Kontrolle auf der B 505 bei Pettstadt mit gravierenden Folgen einsehen. Aufgefallen war der Lkw nur wegen seiner übermäßigen Beladung. Allerdings stellten die Lkw-Spezialisten der Bamberger Verkehrspolizei anschließend neben mehreren Verstößen gegen Lenkzeitvorschriften auch eine Eintragung im Führerschein fest, dass dieser nur bis zum 30.12.19 gültig war. Seitdem war die Fahrerin ohne Fahrerlaubnis unterwegs und erhält nun mehrere Anzeigen.
Mit Alkohol sieht man nicht besser
A 70, Viereth-Trunstadt. Einem fatalen Trugschluss unterlag ein 70 jähriger Coburger in der Nacht von Freitag auf Samstag auf der A 70. Trotz Mitternacht war er mit seinem unbeleuchteten schwarzen Pkw auf der Autobahn unterwegs, bevor er an der Ausfahrt Viereth-Trunstadt abfuhr. Einem Verkehrsteilnehmer war er aufgrund seiner deutlichen Schlangenlinien aufgefallen, weshalb dieser die Polizei hinzurief. Bei der Kontrolle stellten die Bamberger Verkehrspolizisten bei einem Alkotest einen Wert von über 1,4 Promille fest und anschließend den Führerschein sicher. Offensichtlich hatte der Alkoholkonsum doch nicht die Sehfähigkeit bei Nacht ersetzen können.
Rennradfahrer gestürzt
STRULLENDORF. Am Freitagmorgen befuhr ein 57jähriger mit seinem Rennrad der Marke Pinarello Dogma die Straße Am Kraftwerk. Zwischen zwei Bodenschwellen geriet er mit dem Vorderrad gegen eine dieser und stürzte mit dem Fahrrad. Der 57jährige erlitt durch den Verkehrsunfall eine Schlüsselbeinfraktur und mehrere Schürfwunden. Der Gestürzte wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Am Fahrrad entstand kein Sachschaden.
Pkw unter Drogeneinfluss geführt
STEGAURACH. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Freitagnachmittag in der Straße Alte Bundesstraße stellten die Polizeibeamten bei einem 20jährigen Renault-Fahrer drogentypische Auffälligkeiten fest. Der Pkw-Fahrer bestätigte den Konsum von Betäubungsmitteln vor Ort . Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutentnahme angeordnet und im Krankenhaus durchgeführt. Der 20jährige wird wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz zur Anzeige gebracht. Der 22jährige Beifahrer hatte ebenfalls Betäubungsmittel konsumiert. Auch dieser muss sich wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Titelfoto: Polizei Bayern