Die schwierige Definition „Anliegerstraße“

Eigentlich könnte es den Bürgern ja egal sein, ob eine Straße nun Anlieger-, Haupterschließungs- oder Hauptverkehrsstraße ist. In vielen Gemeinden allerdings wirkt sich das direkt auf den Geldbeutel der Anwohner aus, nämlich dann, wenn die Kommune eine Straßenausbaubeitragssatzung hat. So auch in Rattelsdorf. Diskutiert wurde im Gemeinderat konkret über die Bergstraße in Mürsbach.

„Die Bergstraße in Mürsbach ist eine der schlechtesten, wenn nicht die schlechteste Straße im ganzen Gemeindegebiet. Gleichzeitig ist sie eine Erschließungsstraße für Friedhof und Kirche, der meiste Verkehr, der hier unterwegs ist, wird nicht von den Anwohnern, sondern von der Gemeinde und den Friedhofsbesuchern verursacht.“ Sabina Sitzmann-Simon (CSU) begründete so den Antrag ihrer Fraktion, die Anlage zur Straßenausbaubeitragssatzung zu ändern und damit die Bergstraße nicht mehr als Anlieger-, sondern als Haupterschließungsstraße einzustufen. Der Vorteil für die Anwohner läge auf der Hand: Sie müssten bei einer Sanierung nicht 80 Prozent der Kosten, sondern nur 50 Prozent tragen. Schwierig in Sachen Bergstraße ist insbesondere, dass die hohen Kosten einer Sanierung auf wenige Anwohner verteilt würden.

Die Definition des Begriffs „Anliegerstraße“ ist durchaus schwierig und hat immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzung geführt – allein über Internet-Suchmaschinen sind zahlreiche Informationen dazu zu finden. Klar ist: Anliegerstraße bedeutet nicht, dass dort nur die Anwohner unterwegs sind, sondern dass die an diese Straße angrenzenden Grundstücke über den stattfindenden Verkehr erschlossen werden. Vereinfacht ausgedrückt: Es darf nur geringer Durchgangsverkehr stattfinden. Und so sieht die Situation in der Bergstraße wohl aus. Der Verkehr in Richtung Friedhof ist kein Durchgangsverkehr, da der Friedhof an die Bergstraße angrenzt.

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Kein Fass aufmachen!

„Folgen wir dem Antrag, dann müsste die Gemeinde bei ähnlichen Straßen im Gemeindegebiet möglicherweise ebenso verfahren und die Straßen komplett neu bewerten“, meinte Bürgermeister Bruno Kellner. Gemeinderat Andreas Schmittwolf (CWU) sagte: „Wenn wird das Fass aufmachen, ist das die Büchse der Pandora. Wir können nicht immer dann, wenn große Kosten entstehen, Ausnahmeregelungen treffen.“ Diskutiert wurde anschließend über die Kirchgasse in Rattelsdorf, die eine ähnliche Aufwertung erfahren hatte, was möglicherweise, das legten einige Wortbeiträge aus dem Gremium und auch von Geschäftsleiter Roland Imhof nahe, ein Fehler war.

Abschließend einigten sich die Räte auf einen Kompromiss: Die CSU zog ihren Antrag zurück, erhielt aber zugleich die Zusage, dass binnen vier Monaten geprüft werden soll, wie ein Finanzierungskonzept für die Bergstraße in Mürsbach aussehen könnte, das die Anlieger nicht über Gebühr belastet.

Weitere Beschlüsse der Sitzung vom 26. November 2015

Einige kleinere Beschlüsse gab es auch noch in der Sitzung vom 26. November 2015: Die Hebesätze (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) bleiben in 2016 unverändert bei 340 v.H. Und: Im Torhaus, das saniert werden soll, wird im Erdgeschoss anstatt einer weiteren Ferienwohnung ein Gemeinschaftsraum für die Ortsvereine eingerichtet, als Lager und Versammlungsbereich. Diese Nutzungsänderung bezieht sich auf die zu erwartenden Fördergelder.

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