Neue Leitungen für die Hauptstraße und die Auflösung des Zweckverbands

MIT KOMMENTAR

Die Themen „Verlegung Hauptleitung und Förderantrag zur Erneuerung Ortsdurchfahrt Reckendorf“ sowie „Beendigung des Wasserzweckverbandes“ in der Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe versprachen interessante Neuigkeiten, ist doch gerade Letzteres, die Auflösung, kein alltägliches Ereignis.

Zu Beginn standen jedoch der Haushalt 2022 mit Fortschreibung des Finanzplans bis 2025 im Fokus. Die Verwaltungsangestellte des Zweckverbands, Sabine Arnold, verlas das vom Finanzausschuss und ihr zusammengestellte Zahlenwerk und wurde dafür vom Ersten Vorsitzenden, Manfred Deinlein, gelobt: Den Einnahmen von rund 250.000 Euro (allein Zähler- und Wassergebühren: 215.000 Euro) wurden Ausgaben in Höhe von 249.000 Euro gegenübergestellt. Dafür beträgt der Ansatz für den noch 2022 durchzuführenden Austausch der Schieber (Greifenklau- und Wiesenthaustraße) 115.000 Euro. 2023 sind für den Sanierungsaufwand in der Hauptstraße 205.000 Euro vorgesehen. Außergewöhnlich klang der Ausgabeposten „Zuschüsse von Gemeinden“ mit einer 25.000-Euro-Rückzahl-Summe. Schließlich wurde die Aufnahme eines Kassenkredits in Höhe von 28.000 Euro und die Haushaltssatzung mit je einer Gegenstimme genehmigt. Im Finanzplan (2022/2023) sind weitere Kredite (60.000/150.000 Euro) vorgesehen.

Als Verbandsmitglied Ludwig Blum an die bereits am 26. Juli 2021 beschlossene Sanierung des Hochbehälters erinnerte, an dem der Putz abfalle, entgegnete Vorsitzender Deinlein: „Er gehe davon aus, dass da noch etwas passiere.“

Die abblätternde Farbe am Hochbehälter des Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe wurde von Verbandsratsmitglied Ludwig Blum bemängelt

Im Anschluss daran verlas der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Udo Zeitler aus Reckenneusig, das Protokoll der örtlichen Prüfung 2021. Stichprobenweise geprüft seien die Belege in Ordnung gewesen. Vom Haushaltsansatz abweichende Kosten konnten plausibel erklärt werden. Den Erträgen in Höhe von 256.000 Euro standen Aufwendungen mit 180.000 Euro gegenüber. Besonders betont wurde im Vortrag, dass es noch offene Fragen beim Vorgehen mit einem Anlagevermögen gebe, wie damit umgegangen werde. Dies solle in künftiger Sitzung abgeklärt werden, so der Prüfer. Wann dies passiert, blieb den interessierten Zuhörern verborgen. Mit einer Stimme gegen den Verbandsvorsitzenden wurde bei dessen Enthaltung die Entlastung erteilt.

Die Erneuerung der Ortsdurchfahrt B 279 beschäftige die Gemeinde Reckendorf schon länger, so führte Vorsitzender Manfred Deinlein, zugleich Erster Bürgermeister, in die nächste Thematik ein. Es fehle zu diesem Zeitpunkt noch eine Unterlage des Finanzprüfers, der die Summe benennen müsse, um den Förderantrag bis Ende August 2022 auf den Weg zu bringen. Zuvor müsse noch ein Beschluss gefasst werden, ob die Wasserleitung im Zuge der Baumaßnahmen in die Fahrbahnmitte oder in den Gehweg eingelegt werden soll. Verbandsrat Ludwig Blum ermahnte, dass noch ein Ingenieurbüro beauftragt werden müsse.

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Mit Hinweis auf die bevorstehende Auflösung des Wasserzweckverbandes informierte Deinlein, dass vom Beratungsbüro noch die Fortschreibung der Vermögenswerte ausstehe. Da seit der Bilanzeröffnung 2012 keine ordnungsgemäße Bilanz erstellt worden sei, wurde diese mittlerweile nachvollzogen. Die Stadt Baunach habe für das Vorhaben ihr Einverständnis bereits bekundet, und man hätte sich mit dem Prozedere abgestimmt, wurde der Status quo zusammengefasst.

Verbandsrat Blum hackte nach, warum der Gemeinderat dies beschlossen habe, er sei doch nicht zuständig. „Doch“, erklärte Deinlein, „der Zweckverband ist ein Gebilde zweier Gemeinden“. Ursprünglich war die Gemeinde Reckenneusig eigenständig und mit der Gebietsreform wurde sie in die Stadt Baunach eingemeindet. „Herr Bonfig vom Kommunalen Prüfungsverband habe nahegelegt, dass er (der Zweckverband) für eine Gemeinde, wie wir es sind, keinen Sinn mache“, betonte er. Die Vorsteuerabzugsberechtigung bleibe weiterhin erhalten.

Vorsitzender Deinlein bedankte sich zudem bei den beiden Verbandsräten Matthias Demling und Bernhard Zahner, die mit der FFW die Überprüfung der 50 Hydranten vorgenommen hatten. Gravierende Schäden auf der Mängelliste sollen repariert werden.


Kommentar

Von Adelheid Waschka

Dem Zuhörer der öffentlichen Sitzung blieb vieles im Unklaren, wenn er die Satzung des WZVs und das bisher Geschehene näher betrachtet. Bei der Haushaltsstelle „Rückzahlung von 25.000 Euro an Gemeinden“ für 2022 konnte es eigentlich nur um die Summe gehen, die der Gemeinderat in der Sitzung vom 9. September 2020 nach „Übertragung eines Brunnens und der zur Entwässerung der Anlage zur Bewässerung des Sportplatzes … einschließlich Zisterne und Infrastruktur“ dem WZV gewährt hatte. Doch warum die Rückzahlung? Der Umgang mit diesem AV wurde ebenfalls bei der Rechnungsprüfung angesprochen, jedoch warum nicht öffentlich kommuniziert?

Fakt ist, dass laut der seit 1. Mai 1996 gültigen Verbandssatzung (§ 4 Abs. 1 – Aufgaben) der WZV „eine Wasserversorgungsanlage zu errichten, zu betreiben und zu erhalten hat; er die Endverbraucher mit Trinkwasser versorgt, das den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen muss“. Er ist also nicht für „Rasenbewässerung“ zuständig. Dass dieser Brunnen jetzt innerhalb des Sportgeländes in einen Hydranten mündet, erstaunt ebenfalls, da sich in kaum 40 Meter Entfernung, Kreuzung Johanniterstraße/Nathan-Walter-Straße, schon ein Oberflurhydrant befindet.

Das vom Vorsitzenden angesprochene Manko, dass seit 2012 keine ordnungsgemäße Bilanz erstellt worden sei, verwundert ebenfalls, da doch die Verbandsversammlung (laut § 23 Jahresrechnung Prüfung Abs. 5) die endgültige Anerkennung der Jahresrechnung erst dann beschließen kann, wenn die Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung (Landratsamt Bamberg) und der Prüfung des Bilanzprüfers vorliegen. Nach Aussage der früherem Verwaltungskraft ist dies bis 2017 so durchgeführt worden.

Und schließlich widerspricht die Aussage des 1. Vorsitzenden der nach § 26 der Satzung geregelten „Auflösung“ insofern, dass nach Absatz 1 „(diese) einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf“. Die beteiligten Gemeindegremien können die Bedingungen abstecken, die Entscheidung fällt jedoch der Verbandsrat allein. Dies wurde auch von der Aufsichtsbehörde des Landratsamtes am 19. Juli 2022 bestätigt.

Bleibt die Frage offen, warum der Verband überhaupt aufgelöst wird? In der Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2022 erklärte der Geschäftsleiter der VG Baunach, Christian Günthner, dem Gremium, dass „eine nicht mehr notwendige zweite Struktur abgebaut werde … Der Aufwand für die Verwaltung hielte sich demgegenüber in Grenzen“. Ein vom Bürgermeister zusätzlich genannter Punkt verwies auf die hohen Kosten, die derzeit durch den Kommunalen Prüfverband verursacht würden. Allerdings wurde nie die Möglichkeit diskutiert, den Wasserzweckverband zu erhalten und die Geschäfte an die Verwaltung der VG Baunach zu übergeben, wie es mehrere Zweckverbände praktizieren. Hier sei nur der WZV der Banzer Gruppe genannt, wo sich die Geschäftsstelle bei einem der Verbandsmitglieder befindet und der dortige Geschäftsleiter die Führung übernimmt. Diese Struktur könnte sicherlich auch bei der Reckendorfer Gruppe in der Satzung leicht geändert werden.

Der Vorteil einer Beibehaltung der Verbandsversammlung ist es offensichtlich, da sich die Mitglieder dieses kleinen Kreises intensiv mit der Materie „Wasserversorgung“ auseinandersetzen. Ihre Kompetenz bestimmt und beschleunigt die Abstimmungen. Im Falle der Auflösung werden die Entscheidungen vom Gesamtgemeinderat getroffen, in dem jedoch der Stadtteil Reckenneusig selbst keine Stimme mehr hat.

Da der 1. Vorsitzende des WZVs mehrmals die Einreichungsfrist eines Zuschussantrages (31.08.2022) betont hatte, wofür noch ein Schreiben fehle, kam bei den Zuhörern die Frage auf, ob den ein solcher Antrag noch gültig ist, nachdem der WZV aufgelöst wurde? Die Antwort von Bauoberrat Georg Seidl (Wasserwirtschaftsamt Kronach) vom 2.9.2022 bestätigte die Vermutung, dass „der Bescheid im Zuwendungsverfahren auf einen bestimmten Antragsteller abzielt. Wechselt die Rechtsform des Antragstellers, muss die Förderfähigkeit erneut geprüft werden. Die Vorhabenträgerschaft muss daher primär geklärt werden“. Von einer Einsendefrist bis Ende August ist dem Fachbereichsleiter übrigens nichts bekannt. Von Reckendorfer Seite aus wurde bisher kein Bedarf für ein Förderprogramm angemeldet. Ein solcher Antrag könne jederzeit erfolgen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass dies möglichst am Anfang des Jahres passieren solle, da jährlich immer nur ein bestimmtes Fördermittelkontingent zur Verfügung stehe.

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