Bürgeranträge zu PV-Freiflächenanlagen behandelt

Im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung in Reckendorf standen vier Bürgeranträge, welche die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen betreffen. Und die Planungen für ein neues Gewerbegebiet wurden vorangetrieben.

In der Julisitzung hatte der Gemeinderat vier Bürgeranträge für zulässig erklärt. Nun wurden sie näher behandelt. Hintergrund ist, dass die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Firma Südwerk die REGe (Reckendorfer Energiegesellschaft) gegründet hat – mit dem Ziel, dezentral Strom zu erzeugen. Eine große Freiflächen-Photovoltaikanlage war in Reckendorf allerdings schnell vom Tisch. Denn ein geeignetes Grundstück oder auch mehrere nebeneinander liegende wurden nicht gefunden. Und so entstand die Idee, auf mehreren Flächen kleinteiligere PV-Anlagen zu errichten. Das stößt einigen Bürgerinnen und Bürgern aber negativ auf.

Einstimmig wurden zwei der Beschlüsse zu den Bürgeranträgen gefasst. Hierbei ging es um die Wohnbebauung einschließlich sämtlicher Immissionen wie Sichtbeziehung, Blendwirkung und Geräuschbelästigung. Eine direkt an die Wohnbebauung angrenzende Photovoltaikanlage soll vermieden werden, war bisher aber auch nicht vorgesehen. Und: Die Solarflächenaufstellfläche im Gemeindegebiet wird auf 25 Hektar Nettofläche beschränkt. Sollte die Anlage der REGe kommen, wäre damit das Budget der Gemeinde in Sachen PV-Freiflächen ausgeschöpft.

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Beschränkung auf wenige Flächen

Zwei weitere Themen wurden etwas kontroverser gesehen. Einmal ging es um die Bodenbonität, also die Beschaffenheit der Böden, auf denen die Anlagen errichtet werden. Bei einer Gegenstimme fiel der Beschluss, Freiflächen-PV-Anlagen vorwiegend auf Flächen mit niedriger Bodenbonität zu errichten. Als niedrige Bonität wird eine solche bis 40 angesehen.

Die Flächen für PV-Anlagen zu begrenzen wurde länger diskutiert. Denn im Beschlussvorschlag hieß es, es soll eine Beschränkung auf zwei zusammenhängende Flächen geben. Die im Verfahren zunächst angedachte Kleinteiligkeit wäre damit zwar passé, einigen Räte stieß aber das „soll“ negativ auf. Das könne bedeuten, dass am Ende doch mehr Flächen genutzt würden. Bürgermeister Manfred Deinlein erklärte: „Aktuell arbeiten wir auf zwei Flächen hin. Dies lässt sich allerdings nicht hundertprozentig festlegen, ich möchte nicht verbauen, dass es drei Flächen werden können.“ Konkret geht es um Flächen entlang der Kreisstraße Richtung Gerach und unterhalb der Geracher Höhe. Gemeinderat Hartwig Pieler (CSU) meinte, der Gemeinderat könne anschließend im Bebauungsplan-Verfahren immer noch dagegen stimmen, daher sollte das „soll“ erhalten bleiben. Bei zwei Gegenstimmen wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Sonstiges aus der Sitzung vom 11. Oktober 2023

Fortgeführt wurde die Aufstellung des Bebauungs-, Grünordnungs- und Flächennutzungsplan „Gewerbegebiet Reckendorf Nord“. Im Anschluss ans bisherige Gewerbegebiet nördlich der Schreinerei sollen dort rund 14.000 Quadratmeter Netto-Gewerbefläche entstehen, nachdem aktuell keine Flächen mehr verfügbar sind. Die jeweiligen Beschlüsse, in denen die Behördenbeteiligung behandelt wurde, fielen einstimmig. Aus der Öffentlichkeit hatte es keine Stellungnahmen gegeben.

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