Zweiflüglige Fenster und der neue Standort fürs Feuerwehrhaus

Mit einer ausführlichen und teils kontroversen Diskussion hat sich der Gemeinderat Reckendorf in seiner Sitzung am 21. Januar mit der Fortschreibung der Gestaltungssatzung für den Ortskern befasst. Und auch die Standortfrage für das Feuerwehrhaus fand sich einmal mehr auf der Tagesordnung.

Im Mittelpunkt der Diskussion rund um die Fortschreibung der Gestaltungssatzung stand eine Detailfrage, die weitreichende Folgen für Eigentümer im Sanierungsgebiet haben kann: Ab welcher Fensterbreite soll künftig eine zweiflüglige Ausführung vorgeschrieben werden? Architekt Franz Ullrich vom Büro plan&werk aus Bamberg stellte dem Gremium die überarbeitete Satzung vor. Ziel sei es, das historisch gewachsene Ortsbild zu bewahren und zugleich zeitgemäß weiterzuentwickeln. Die bisherige Gestaltungssatzung aus dem Jahr 2000 werde nicht ersetzt, sondern in wesentlichen Punkten fortgeschrieben – unter anderem mit klareren Regeln zu Photovoltaikanlagen, Einfriedungen sowie zur Fassadengestaltung.

Besonders intensiv diskutiert wurde die geplante Festsetzung zur Fenstergestaltung. Denn um historische Gebäudeansichten zu erhalten, sollen Fenster ab einer bestimmten Breite grundsätzlich zweiflüglig ausgeführt werden. Nach Darstellung Ullrichs weisen historische Fenster in Reckendorf häufig Breiten um 90 Zentimeter auf. Würde die Grenze zu hoch angesetzt, könnten viele neue Fenster einflüglig ausgeführt werden, was dem Ortsbild widerspreche. Daher habe das Planungsbüro vorgeschlagen, die Zweiflügligkeit bereits ab 80 Zentimetern festzuschreiben. Das würde dann für sämtliche Einbauten neuer Fenster gelten.

Gemeinderat Markus Sippel (WBFW) gab zu bedenken, dass man froh sein müsse über Menschen, die alte Häuser im Ortskern kaufen und sanieren. Wer die Satzung nicht kenne, könne zudem im Nachhinein gezwungen sein, neu eingebaute Fenster wieder auszutauschen. Ullrich entgegnete, dass dieses Argument letztlich jede Regelung infrage stelle – und man dann konsequenterweise ganz auf Gestaltungsvorgaben verzichten müsste.

Zwei erste Abstimmungen – für eine Grenze bei 80 beziehungsweise 90 Zentimetern – blieben ohne Mehrheit. Erst nachdem grundsätzlich entschieden worden war, an der Zweiflügligkeit festzuhalten, einigte sich der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit darauf, diese erst ab einer Fensterbreite von 90 Zentimetern verbindlich vorzuschreiben. Insgesamt erhielt die Satzung inhaltlich grünes Licht. Sie wird nun von der Verwaltung rechtlich geprüft. Künftig soll zudem jeder Haushalt im Sanierungsgebiet eine gedruckte Fassung der Gestaltungssatzung erhalten.

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Rüdiger Gerst

Feuerwehrhaus: Fokus auf neuen Standort

Richtungsweisend fiel eine andere Entscheidung aus. Dabei ging es erneut um den Standort für ein neues Feuerwehrgerätehaus. Zur Wahl standen weiterhin der bisherige Standort sowie eine Fläche nördlich des Pumpenhauses an der Bundesstraße. Bürgermeister Manfred Deinlein sprach sich klar für den Neubau am Pumpenhaus aus. Am bisherigen Standort seien die Förderaussichten wegen der Hochwasserlage schlecht, zudem würde eine Sanierung die Entwicklungsmöglichkeiten des Bauhofs einschränken.

Das sahen nicht alle so. Dritter Bürgermeister Ludwig Blum (CSU) plädierte für den Verbleib am bisherigen Standort und verwies auf die zentrale Lage sowie alternative Erweiterungsflächen für den Bauhof. Auch Kostenfragen spielten eine Rolle: Während für den Altstandort rund drei Millionen Euro im Raum stehen, wurde der Neubau am Pumpenhaus mit etwa zwei Millionen Euro beziffert – allerdings ohne Grunderwerb, Erschließung und die notwendige Abbiegespur auf der Bundesstraße.

Trotz offener Detailfragen beschloss der Gemeinderat mit neun zu fünf Stimmen, den Standort nördlich des Pumpenhauses weiterzuverfolgen und Gespräche mit der Regierung aufzunehmen. Damit ist eine Grundsatzentscheidung gefallen, auch wenn weitere Planungen und Konkretisierungen noch ausstehen.

Neue Friedhofssatzung in Vorbereitung

Die Neufassung der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen soll an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags angepasst werden. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, auf Grundlage der vorliegenden Synopse einen neuen Satzungsentwurf auszuarbeiten. Inhaltliche Entscheidungen dazu sollen erst in einer der kommenden Sitzungen fallen. Insgesamt soll eine deutliche Vereinfachung eintreten. Bisher ist der Reckendorfer Friedhof in mehrere Zonen eingeteilt, in denen zum Beispiel unterschiedliche Grablängen gelten.

Bereits zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Deinlein über aktuelle Themen aus der Gemeinde. Die Arbeiten an der Wasserversorgung seien noch vor Weihnachten abgeschlossen worden, die Hauptstraße wieder befahrbar – wenn auch vorerst mit Tempo 30. Die weiteren Maßnahmen zur Gehweg- und Fahrbahnerneuerung sind für Mitte 2026 vorgesehen.

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