Das Landratsamt Bamberg hat für den Publikumsverkehr geöffnet. Allerdings sind für alle Bereiche der Behörde – außer für die Zulassungsstelle – Terminvereinbarungen zwingend notwendig, um so Besucher und Beschäftigte zu schützen und Wartezeiten zu vermeiden. Zudem besteht Landratsamt Bamberg beim Betreten Maskenpflicht. Kinder unter sieben Jahren sollten das Landratsamt zum allgemeinen Schutz grundsätzlich nicht betreten.
