Nicht einverstanden mit einem neuen Bebauungsplan in Unterleiterbach zeigte sich das Amt für Denkmalpflege. Es sieht die Valentinikapelle als Denkmal beeinträchtigt.
In der Gemeinderatssitzung des Marktes Zapfendorf am 19. September 2024 stand die Weiterbearbeitung des Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Unterleiterbach-West“ auf der Agenda. Luftlinie nur ca. 50 Meter vom geplanten Baugebiet befindet sich ein überregional bedeutendes Denkmal: Die Valentinikapelle. Trotz der Bedenken entschied sich der Gemeinderat einstimmig dafür, das Vorhaben wie geplant voranzutreiben. Dabei standen vor allem die Abwägung zwischen Erhalt des Baudenkmals und den wirtschaftlichen sowie städtebaulichen Erfordernissen im Fokus.
Die Valentinikapelle in Unterleiterbach, die in den Jahren 1738/39 von Johann Jakob Michael Küchel erbaut wurde, ist ein herausragendes Beispiel barocker Baukunst und wird in der Bayerischen Denkmalliste als bedeutendes Einzeldenkmal geführt. Die Kapelle besticht nicht nur durch ihre kunstvolle Architektur, sondern auch durch ihre einst zentrale Lage in der freien Flur, was sie zu einem weithin sichtbaren Bauwerk macht. Ursprünglich als „Wegkapelle“ konzipiert, sollte sie Reisenden als Ort der Ruhe und Einkehr dienen. Doch im Zuge der Trassierung von Bahngleisen und Straßen hat sich ihre funktionale Bedeutung seit ihrer Erbauung stark verändert.
Bedenken des Landesamtes für Denkmalpflege
Im Zuge der Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“ äußerte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) in einer Stellungnahme Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Valentinikapelle. Insbesondere die geplante Häuserreihe nördlich der bisherigen Bebauung und die damit verbundene Nähe der neuen Wohnhäuser zur Kapelle könnte die ästhetische Wirkung des Denkmals erheblich beeinträchtigen. Das BLfD verwies dabei auf die Bedeutung der sogenannten „Allansichtigkeit“ der Kapelle – also der ungestörten Sicht auf das Bauwerk aus allen Richtungen – die dann nicht mehr gegeben wäre.
In der Sitzung erläuterte Jörg Meier vom Büro Höhnen & Partner ausführlich die Gründe, warum das Neubaugebiet dennoch wie geplant umgesetzt werden soll. Dazu wurden verschiedene Argumente angeführt. Die Allansichtigkeit der Kapelle werde bereits durch die Bahngleise beeinträchtigt. Zudem habe die Errichtung eines Friedhofs und eines Leichenhauses in der Nähe der Kapelle in den vergangenen Jahrzehnten die freistehende Position des Bauwerks weiter relativiert. Der nördliche Ortsrand von Unterleiterbach sei zudem durch frühere Siedlungsprojekte bereits nahe an die Kapelle herangerückt. Die visuelle Wahrnehmung der Kapelle werde sich somit nicht weiter verändern. Die geplanten Baureihen nördlich der „Michael-Küchel-Straße“ sollen sich in das bestehende Siedlungsbild einfügen, ohne dass dadurch die historische Bedeutung des Denkmals beeinträchtigt wird.
Im Gemeinderat wurde zudem betont, dass die Kapelle weiterhin am Rand des Ortes und damit in einer hervorgehobenen Position bleibt. Auch in Zukunft werde die Valentinikapelle ein zentraler Bestandteil des Ortsbildes sein. Daher wurden bereits in der Vergangenheit erhebliche finanzielle Mittel in deren Erhalt investiert. Dies werde auch in Zukunft der Fall sein.
Ein zentrales Argument für die Bebauung ist die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Erschließung des neuen Baugebiets. Die Planungen sehen eine beidseitige Erschließung entlang der „Planstraße A“ vor, die aus städtebaulicher und finanzieller Sicht als sinnvoll erachtet wird. Um den Schutz der Kapelle zu gewährleisten, wurden private und öffentliche Grünflächen am Rand des Neubaugebiets festgesetzt. Außerdem wurde bewusst auf die Bebauung eines weiteren Grundstücks direkt im Sichtbereich der Kapelle verzichtet.
Der Plan zeigt das mögliche Baugebiet – unterteilt in einen Nord- und eine Südteil. Oben ist zu sehen, wie nahe die Bebauung an die Kapelle (rechts oben eingezeichnet) rückt. Quelle: Höhnen & Partner
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Bahn ist sich nicht einig
Die weiteren Stellungnahmen zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans waren nicht von wesentlicher Bedeutung. Für einen unterhaltenden Moment sorgte aber eine Stellungnahme des Bereichs Immobilien der Deutschen Bahn, welcher der Meinung war, die Gemeinde überplane an dieser Stelle Flächen der Deutschen Bahn. Pläne, die diese These stützen, lagen allerdings nicht bei – und das Eisenbahnbundesamt, das ebenfalls eine Stellungnahme abgab, äußerte keine Bedenken.
Sämtliche Beschlüsse inklusive des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses fielen einstimmig, so dass das Verfahren nun in die nächste Runde geht. Die nächste Auslegungsrunde startet damit Ende September.
Weiteres aus der Sitzung vom 19. September 2024
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die bestehenden Kinderfeuerwehren in Zapfendorf, Lauf und Unterleiterbach ab sofort Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr werden. Bisher waren die Kindergruppen den Feuerwehrvereinen zugeordnet. Mit diesem Beschluss geht die Verantwortung nun auf die Gemeinde über. Ziel ist es, Kinder spielerisch an das Thema Feuerwehr heranzuführen und mögliche Nachwuchskräfte für die Zukunft zu gewinnen.
Die Katholische Kirchenstiftung Kirchschletten erhält einen Zuschuss für die denkmalgerechte Erneuerung der Holzfenster im Pfarrhaus. Der Gemeinderat stimmte zu, zehn Prozent der ungedeckten Kosten, jedoch maximal 3.500 Euro, zu übernehmen. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der tatsächlichen Kosten.
Und: Aufgrund unerwartet höherer Kosten bei der Sanierung zweier Sanitärbereiche in der Kindertagesstätte St. Franziskus hatte die Katholische Kirchenstiftung Zapfendorf einen Nachtrag zur Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses beantragt. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich zu, die Bezuschussung von 21.500 Euro auf 24.800 Euro zu erhöhen. Dies deckt 50 Prozent der nun angefallenen Gesamtkosten ab. Hier gab es eine Gegenstimme.