Neben dem Spielspaß sollte bei einem Spielplatz vor allem die Sicherheit im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund werden die Spielgeräte durch die Bauhofmitarbeiter der Gemeinden auf Mängel und Gefahren geprüft. Um diese sicher beurteilen zu können, wurden die Bauhofmitarbeiter auf einer gemeinsamen Schulung auf den neusten Stand gebracht. Denn zu prüfende Spielplätze gibt es in den elf Gemeinden der Baunach-Allianz zur Genüge. Allein in Eberns Ortsteilen sind es rund 30 Spielplätze die laufend kontrolliert werden müssen.
Täglich sind die Bauhofmitarbeiter der Allianzgemeinden Baunach, Ebern, Maroldsweisach, Untermerzbach, Itzgrund, Pfarrweisach, Rentweinsdorf, Kirchlauter, Lauter, Gerach und Reckendorf unterwegs um die sogenannte visuelle Kontrolle durchzuführen. Mindestens einmal wöchentlich wird so jeder Spielplatz mit einem prüfenden Blick inspiziert. Augenscheinliche Mängel wie defekte Spielgeräte, Vandalismus oder Glasscherben werden so direkt registriert.
Damit die Sicherheit auch objektiv beurteilt werden kann, rücken die Bauhofmitarbeiter alle drei Monate zur operativen Spielplatzprüfung aus. Hierbei orientieren Sie sich an der Norm DIN EN 1176. Ist eine Verschraubung locker, halten die Schaukelsitze oder ist ein Balken morsch? Es wird gerüttelt und geschüttelt. Ein Prüfkoffer ist auch mit dabei.
Damit die Bauhofmitarbeiter auch wissen was zu prüfen ist, finden regelmäßig Schulungen in Theorie und Praxis statt. Bisher mussten die Bauhofmitarbeiter in weiter entfernte Schulungszentren fahren. Seit letztem Jahr können die Seminare als „Inhouse-Schulungen“ angeboten werden. Dank der Zusammenarbeit in der Baunach-Allianz werden in elf Bauhöfen die Teilnehmerzahlen gebündelt, was es ermöglicht die Schulungsleiter direkt vor Ort zu holen. Neben dem niedrigeren Preis sind auch die Wege für alle Teilnehmer kürzer, der Austausch untereinander intensiver und der Praxisteil findet direkt vor der eigenen Tür an den eigenen Spielgeräten statt.
Für diese Schulung erklärt der Referent Norbert Schlick von der B.A.D. GmbH, worauf es bei der Spielplatzprüfung ankommt. Neben einem Vormittag voll Theorie gibt es am Nachmittag anschauliche Praxisbeispiele. So hat Norbert Schlick in seinem Prüfkoffer diverse Prüfkörper aus Holz dabei. Passt ein simulierter Kinderkörper durch eine Leitersprosse, muss auch immer genug Platz für den Kopf des Kindes vorhanden sein, damit dieser nicht stecken bleibt. Auch Kinderhände und Fingerattrappen sollen sicherstellen, dass es keine Ketten und Windungen gibt, die zu Klemmungen und Quetschungen führen können.
Genau gezeigt wurde, wie die Geräte fachkundig überprüft werden.
Die Spielplatzprüfung wird von Eberns Bürgermeister und Baunach-Allianz Vorsitzendem Jürgen Hennemann begleitet, welcher erfreut über das positive Urteil von Schulungsleiter Norbert Schlick ist. So sind die Spielplätze gut gerüstet für die jährliche Hauptinspektion – ähnlich wie beim Auto – welche dann von einem externen Experten durchgeführt wird. Hier wird genau kontrolliert und protokolliert, ob die neuesten Vorschriften für Spielplätze eingehalten werden, schildert Bauhofleiter Christian Raehse. Sollte tatsächlich einmal etwas passieren, geht es schließlich auch um rechtliche Fragen.
Solche Fragen tauchen immer wieder bei den Bauhofleitern auf. Daher hat Allianzmanager Felix Henneberger regelmäßige Bauhofleitertreffen in der Baunach-Allianz initiiert. Diese regen zum Austausch an oder gehen ganz konkrete Schwerpunkte an. „Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen“ standen beim letzten Treffen auf der Tagesordnung. Welche Gefahren bestehen beim Schachteinstieg oder bei der Nutzung einer Motorsäge? Welche Gefahrstoffe kommen zum Einsatz und welche Sicherheitsausrüstung ist zu nutzen? Viele dieser Fragestellungen sind identisch. Die Bauhofleiter haben sich verständigt, eine gemeinsame Datenbank aufzubauen, welche Vorlagen für solche Beurteilungen bereitstellt, die für alle nutzbar sind.
Weitere gemeinsame Schulungen stehen oder standen schon auf der Tagesordnung: der richtige Grünschnitt im Winter, ein Fahrsicherheitstraining für Winterdienstfahrzeuge, die Beschilderung und Sicherung von Straßenbaustellen oder der Straßenunterhalt und die Beseitigung von kleineren Schäden im Asphalt sind hier als Beispiele zu nennen.