Wer ein Fan von Blasmusik, Bier und guter zünftiger Brotzeit ist, der war im Baunacher Bürgerhaus genau richtig. Unter dem Motto „500 Jahre Reinheitsgebot in Bayern – Bier, Brotzeit & Blasmusik“ luden die Sendelbachtaler Musikanten aus Priegendorf zusammen mit Reinhold Schweda, dem allseits bekannten Baunacher Nachtwächter, zu einem Konzert ein.
Mit der typischen Nachtwächterausrüstung, bestehend aus Hellebarde, Laterne, Mantel und Hut, begrüßte der Nachtwächter die sich Gäste im Bürgerhaus zum Fränkischen Bierfest. Wie der Name schon verrät, waren Bier und das Reinheitsgebot das abendliche Thema der Veranstaltung. Angeboten wurden den Besuchern – passend zum Anlass – acht verschiedene Biersorten und Brotzeiten. Die Sendelbachtaler Musikanten unter der Leitung von Dirigent Uwe Bartl sorgten für eine ausgelassene Stimmung.
Die Sendelbachtaler Musikanten aus Priegendorf.
Eine Brauerei-Ära geht zu Ende
Der Nachtwächter gab neben fränkischen Mundartgedichten auch die Brauereigeschichte von Baunach wieder – wobei das Bürgerhaus der ideale Ort dafür war. Das im Juni 2013 eingeweihte Bürgerhaus war einst eine Brauerei und an der Stelle des jetzigen Veranstaltungssaals war der damalige Kesselsaal der „Lechner Bräu“. Bereits zur Eröffnung schilderte der Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Günter Dippold in einem Festvortrag diese Geschichte. Schon früher war das Bier das beliebteste Getränk in Baunach. Im 19. Jahrhundert lag Baunach an einer Fernstraße, wodurch viele Fremde mit großem Durst kamen, so Schweda. „Bier war das eindeutig hygienischste Getränk und es war preisgünstiger als Wein. In Bamberg gab es – anders als in vielen Kleinstädten – kein städtisches Brauhaus. 1810 existierten in Bamberg sage und schreibe 63 private Brauereien. Auch in Baunach gab es kein öffentliches Brauhaus, sodass 1729 immerhin sieben Brauer nebeneinander bestehen konnten. Die Zahl der Brauereien hielt sich – 110 Jahre später sind in Baunach jedenfalls sieben Brauereibesitzer nachgewiesen.“ Im 20. Jahrhundert haben viele kleine Brauereien in Franken aufgegeben, schilderte Schweda. „Auch von den fünf Baunacher Brauereien, die 1930 noch existierten, hat keine überlebt.“ Die letzte schloss ihr Pforten im Jahre 2010.
Auch die Geschichte der „Lechner Bräu“ mit Bildern aus früheren Zeiten brachte der Nachtwächter den Gästen nahe. Anfang des 20. Jahrhunderts übernahm Georg Lechner die Brauerei und ließ diese schnell wachsen. Er errichtete eine eigene Mälzerei, baute ein neues Brauhaus und kaufte mehrere Gastwirtschaften. „Mit Stolz nannte er seinen Betrieb „Erste Baunacher Exportbierbrauerei und Malzfabrik“. 1981 verkaufte Michael Lechner seine Brauerei. Der Käufer wollte sie fortführen, baute um, eröffnete 1984 das „Baunacher Brauhaus“, schloss aber schon nach drei Jahren wieder. Eine jahrhundertelange Brauereitradition auf diesem Anwesen war zu Ende.“
Der Baunacher Nachtwächter Reinhold Schweda.
Gerste, Hopfen und Wasser – das Reinheitsgebot in drei Wörtern
Mit zahlreichen Bieranekdoten wie zum Beispiel, dass die Qualität des Bieres einst vor dem Ausschank mit Lederhosen und Bierbänken getestet wurde oder dass das Anstoßen mit zwei Krügen früher nichts anderes als eine Rückversicherung gegen Giftmord war, brachte der Sendelbachtaler Musikant Lukas Häfner überzeugend und voller Humor dem Publikum näher.
Gemäß dem Motto des Abends „500 Jahre Reinheitsgebot in Bayern“ darf natürlich ein kleiner Rückblick auch nicht fehlen. Am 23. April 1516 wurde eine neue Landesordnung durch die beiden regierenden bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt erlassen. Diese Ordnung beinhaltet folgende Passage: Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen – das ist der Ursprung des bayerischen Reinheitsgebotes. „Vor 1516 gab es unzählige lokale Brauordnungen, die theoretisch als früheres Reinheitsgebot interpretiert werden können. Beispielsweise hatte der Fürstbischof von Eichstätt schon fast 200 Jahre zuvor veranlasst, dass in seinem Herrschaftsgebiet nur Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen verwendet werden soll. Selbst Albrecht der IV., Herzog von Bayern München, hatte schon 1487 ein Gesetz erlassen, dass sich inhaltlich kaum von der Fassung von 1516 unterscheidet – allerdings anfangs nur für München gültig war“, erzählte Häfner.