Vereine erhalten jedes Jahr 30 Euro pro Kind oder Jugendlichem

Stadtrat Günter Häfner (CSU) war nach wie vor nicht zu überzeugen. Als Einziger stimmte er am Ende der Diskussion gegen die Neufassung der Förderrichtlinien der Stadt Baunach. Künftig erhalten Vereine beispielsweise keine Zuschüsse mehr zu baulichen Investitionen. Dafür wird die Jugendarbeit deutlich stärker von der Stadt bezuschusst.

In der Januarsitzung des Baunacher Stadtrats war der Systemwechsel schon einmal Thema gewesen. Nach mehrstündigen Sitzungen vorab hatten sich die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen auf neue Förderrichtlinien verständigt, ein positiver Beschluss kam allerdings noch nicht zustande. Anders nun am 6. März 2018: Bei einer Gegenstimme gab das Gremium grünes Licht für die neuen Förderrichtlinien – ein „guter Beschluss“, wie SPD-Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Peter Großkopf betonte. „Wir haben uns viele Gedanken gemacht, herausgekommen ist eine einfach zu handhabende Lösung, mit der Vereine, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren, auf Dauer Geld erhalten. Nach zehn oder 15 Jahren kommen so für einen einzelnen Verein hohe Zuschüsse zusammen, die sich etwa in bauliche Maßnahmen investieren lassen.“

Bisher, nach den alten Förderrichtlinien, bekamen Vereine auf investive Maßnahmen bis zu 15 Prozent Zuschuss, dies konnten Anschaffungen oder eben Investitionen in Gebäude sein. Damit ist nun Schluss. Künftig gibt es Investitionszuschüsse der Stadt Baunach nur noch für kirchliche Baumaßnahmen. Die Vereine erhalten vielmehr einen Zuschuss von 30 Euro pro gemeldetem Kind und Jugendlichen – maximal 30.000 Euro pro Jahr kann Baunach laut Beschluss hier ausgeben. Bis zum 31. März (2018: 30. April) müssen die Vereine per Mitglieder- oder Namensliste ihre Kinder und Jugendlichen gemeldet haben und damit einen Zuschussantrag einreichen. Nicht gefördert werden Jugendgruppen von Parteien und Wählergruppen sowie Stammtische.

Häfner bezeichnete die Vereine als Verlierer, die in den kommenden Jahren vor hohen Investitionen stünden. Auch in anderen Gemeinden gäbe es nach wie vor Zuschüsse der Kommune für Investitionen, so Häfner. Günter Häfner ist Vorsitzender des Sportvereins DJK Priegendorf.

Neues Baugebiet Langmeh II „in Gefahr“?

Die neuen Förderrichtlinien werden in Kürze im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Zuschussanträge, die durch die neuen Richtlinien nicht mehr abgedeckt sind, werden künftig direkt von der Verwaltung bearbeitet und nicht mehr vom Stadtrat. Der hatte sich noch einmal mit dem Antrag des Sportkegelclubs auf die Bezuschussung der Kegelbahnmiete zu beschäftigen – und lehnte diesen mit Verweis auf die neuen Förderrichtlinien ab. Konkret ging es dabei um 750 Euro, seit 2005 wurde dieser Zuschuss gewährt.

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Warum ändert die Stadt Baunach überhaupt ihre Förderrichtlinien?

Bei einer Gegenstimme brachte der Stadtrat außerdem die Aufstellung des Bebauungsplans „Röderweg Süd“ im beschleunigten Verfahren auf den Weg. Das neue Baugebiet umfasst rund 8.300 Quadratmeter und befindet sich in der Verlängerung des Röderweges im Anschluss an das Gebiet „Hemmerleinsleite IV“. Einstimmig beschloss das Gremium die Entlastung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 mit einem Verwaltungshaushalt von 7,23 Millionen Euro und einem Vermögenshaushalt von 4,75 Millionen Euro. Rund 500.000 Euro Überschuss fielen 2016 an. Eine negative Auskunft der Deutschen Telekom in Sachen Mobilfunkversorgung Dorgendorf / Priegendorf verlas Bürgermeister Ekkehard Hojer in seinem Kurzbericht: Der Ausbau des Mobilfunks habe dort keine Priorität.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde eine Änderung des Bebauungsplans „Langmeh II“. Hier soll die Stadt Baunach nach Westen erweitert werden. Kurzfristig gebe es aber Schwierigkeiten mit der Interessengemeinschaft der Grundstückseigentümer, so Hojer – nachdem der Stadtratsbeschluss vom Oktober 2017 Akzeptanz gefunden habe, beginne momentan eine neue Preisdiskussion. Dazu solle die Interessengemeinschaft erst einmal Stellung nehmen, ein Gesprächstermin kam allerdings bisher nicht zustande. Sollte keine Einigung erfolgen, könnte die Ausweisung des Baugebiets auf Eis gelegt werden.


So könnte die Erweiterung nach Westen aussehen (vorgestellt im Oktober 2017).

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