In den vergangenen Tagen und Wochen erreichten uns mehrfach Hinweise auf beschädigte oder verschwundene Wahlplakate in der Region. Zumeist geschieht dies in sinnfreiem Vandalismus, sicher stecken auch manchmal politische Gründe dahinter. Haben Sie ebenfalls zerstörte Plakate entdeckt? Dann freuen wir uns über jede Information und auch die Zusendung von Fotos.
„§ 303 Sachbeschädigung: (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“ So steht es im Strafgesetzbuch. Rein rechtlich handelt es sich bei der Zerstörung von Wahlplakaten um eine Sachbeschädigung, für die betroffenen Kandidaten aber steckt oft mehr dahinter: „Seit Beginn der Plakatier-Phase werden in Baunach ausnahmslos meine Plakate zerstört und gestohlen“, erklärt uns etwa Andrea Weigler, CSU-Bürgermeisterkandidatin in Baunach. „Meine Plakate werden abgehängt und weggeworfen, gestohlen oder mit Spray unkenntlich gemacht. Die lebensgroßen Aufsteller zerstört und zumeist der Kopf abgeschnitten. Da ist Vorsatz im Spiel, da ich davon ausgehe, dass wohl die wenigsten Menschen ständig ein Messer bei sich tragen…“
Gezielte Beschädigung? Ein „Wahlplakat“ in Baunach.
Tatort Schulstraße
Wohl eher sinnfreier Vandalismus lässt sich zurzeit in Zapfendorf beobachten. Dort wurden in der Schulstraße Plakate des SPD-Bürgermeisterkandidaten Stefan Fischer abgerissen. Eine polizeiliche Anzeige wird erfolgen, wie uns Fischer in einem Telefonat mitteilte. Eine politisch motivierte Tat ist vorerst nicht anzunehmen, wurden doch vor einer Woche nur hundert Meter entfernt am Kindergarten St. Franziskus Figuren vom Metallzaun heruntergerissen und beschädigt – rund 300 Euro Schaden ist dabei entstanden. Ziehen hier regelmäßig Randalierer durch?
Nur noch die Halterung blieb übrig: Hier hing einmal das Plakat des SPD-Kandidaten in Zapfendorf.
Haben Sie Beobachtungen in beiden Fällen gemacht? Dann empfehlen wir, sich direkt an die Polizeiinspektion Bamberg-Land (Tel. 0951/9129-310) zu wenden. Über unsere Rubrik Kontakt können Sie uns jederzeit Informationen und Fotos zusenden, falls Ihnen ähnliche Fälle bekannt sind. Denn nochmal: Die Zerstörung von Wahlplakaten ist Sachbeschädigung und damit kein Kavaliersdelikt…