Es war das erste Mal, dass in Breitengüßbach die Bürgerinnen und Bürger zu einer Sachfrage an die Wahlurnen gerufen wurden. Die erste Stimme erlaubte ein Ja oder ein Nein für das Ratsbegehren, also den Bau des Service-Wohnens wie vom Gemeinderat beschlossen. Die zweite Stimme sagte Ja oder Nein zum Bürgerbegehren, das sich gegen den Riegelbau und für eine Bebauung mit kleineren Gebäuden ausspricht.
Entscheidend war aber vor allem die dritte Stimme. Hier wurde eine Stichfrage gestellt: „Welche Entscheidung soll gelten? Ratsbegehren oder Bürgerbegehren?“ Denn: Erreichen beide Entscheide aus den Fragen 1 und 2 ein mehrheitliches Ja von mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten, dann entscheidet nun mal die Stichfrage.
Bei einer Infoveranstaltung am 1. April hatten sowohl die Gemeinde als auch die Vertreter des Bürgerentscheids ihre Positionen noch einmal klargemacht. Auch vom Investor gab es viele Informationen zum Projekt, auch darüber, warum der Riegelbau nötig ist.
36 Prozent Wahlbeteiligung
Sonntag, 24. April 2022, 18.00 Uhr. Die Wahllokale haben geschlossen, die Auszählung beginnt. Da drei Stimmen auszuzählen sind, dauert das etwas. Gegen 20 Uhr liegt die endgültige Entscheidung, mehrfach geprüft, vor.
An der Abstimmung teilgenommen haben 1.331 Breitengüßbacherinnen und Breitengüßbacher (rund 36 Prozent der Wahlberechtigten). Von ihnen stimmten beim Ratsbegehren (Bürgerentscheid 1, „Ja zum Lebensraum am Brückenweg“) 850 mit Ja, 412 mit Nein. Zum das Bürgerbegehren (Bürgerentscheid 2, „Keine Riegelbauweise am Brückenweg“) sagten 491 Ja, 647 Nein. Bei der Stichfrage entscheiden sich 849 Wählerinnen und Wähler für das Rats- und 460 für das Bürgerbegehren. Die Stichfrage allerdings war gar nicht mehr relevant, da das Ratsbegehren mehr als 735 Ja-Stimmen und damit das notwendige Quorum von 20 Prozent aller Wahlberechtigten erreichte, das Bürgerbegehren aber nicht. Bei allen Entscheidungen gab es auch zahlreiche ungültige Stimmen.
Das bedeutet: Das Service-Wohnen kann wie geplant kommen.