Die Dorferneuerung und ein möglicher Gedenkstein

Die im Zuge der Dorferneuerung geplanten Maßnahmen waren bereits auf den Parkplatz der Laimbachtalhalle bis zur Bushaltestelle und den Kellereingängen am „Damla“ aufgesprüht und gezeichnet worden, um von deren zukünftigen Dimensionen eine bessere Vorstellung zu erhalten. Bürgermeister Sascha Günther gab im Gemeinderat noch den aktuellen Stand weiter.

Umfangreich fiel daher der Kurzbericht aus. Günther erklärte bezüglich der Dorferneuerung, dass vor der Laimbachtalhalle als Vertreter der Teilnehmergemeinschaft (TG) Pius Schmelzer und Christian Gemeinhardt in ihrer Funktion als Vorsitzender der TG und dessen Stellvertreter (beide Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung/ALE OFr.), Klaus Tröppner (Mitarbeiter ALE OFr.) sowie die Einheimischen, dritter Bürgermeister Tobias Ebert (örtlich Beauftragter des Vorstands TG) und Manfred Ellner (Wegbaumeister und TG Stellvertreter) anwesend waren.

Gleichzeitig waren von Andreas Heizmann (Firma Godelmann, Fensterbach) vor dem Halleneingang drei Musterflächen aus Betonformsteinen mit farbechter Natursteinkörnung ausgelegt worden, aus welchen der endgültige Pflasterbelag gewählt werden kann. Aufgrund der ausgezeichneten Beschaffenheit der Zuschlagstoffe ist dieses Material äußerst frost-salzbeständig.

Markierung der Maßnahmen durch die Mitarbeiter der Teilnehmergemeinschaft. Anwesende von links: 3. Bürgermeister Tobias Ebert, örtlich Beauftragter des Vorsitzenden, Manfred Ellner, Wegbaumeister, Pius Schmelzer, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Gerach (ALE OFr.), Klaus Tröppner, Mitarbeiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken (ALE OFr.), Christian Gemeinhardt, stellvertretender Vorsitzender TG (ALE OFr.), Andreas Heizmann, Fa. Godelmann/“Stein-Erfinder“, Bürgermeister Sascha Günther

Blick über den Parkplatz vor der Laimbachtalhalle mit Kennzeichnung der Baumstandorte und Musterfläche im Vordergrund

Musterflächen zur Auswahl der Betonformsteine als zukünftiges Pflastermaterials

Lageplan zur Dorferneuerung. Quelle: ALE Oberfranken

Kindergarten, Gedenkstein und Feuerwehr

Im Zuge des Kindergarten-Neubaus wurde während eines kurzfristig angesetzten Ortstermins die Planung der Gartenanlage geschlossen. Es gab auch schon eine Besprechung mit dem Elternbeirat, Mitarbeiterinnen der Einrichtung und dem Ersten Bürgermeister, wie der kommende Umzug erfolgen soll.

Am Naturlehrpfad in Mauschendorf wurde am 3. Mai ein Treffen abgehalten, um die Setzung eines Gedenksteins an der Absturzstelle des Britischen Militärflugzeugs zu diskutieren: Während der Nacht vom 30. auf den 31. März 1944 waren insgesamt drei Maschinen der Royal Air Force von deutschen Nachtjägern abgeschossen worden, wobei die Crew des bei Mauschendorf abgestürzten Fliegers aus einer kanadischen Besatzung bestand. Nach den neuesten Forschungen von Anton Schmidt fanden drei der sieben Besatzungsmitglieder dort den Tod. Die Ortschaft Mauschendorf entkam damals nur um Haaresbreite einer Katastrophe.

Geklärt wurde jetzt auch die bereits im Oktober 2020 und in der letzten Sitzung von Bürgermeister Sascha Günther getroffene Aussage, nämlich „dass es bei dem Feuerwehrneubau Einsparungen gegeben habe“. Diese bezogen sich auf die Kostenkalkulation des planenden Architekten. Allerdings waren zum damaligen Zeitpunkt weitere Investitionen, viele nötige und in der Kalkulation unberücksichtigte Kosten nicht in die Gesamtberechnung aufgenommen. In Zahlen bedeutet das: von den Planungskosten in Höhe von 725.000 Euro wurden 718.000 Euro ausgegeben. Die zusätzlich anfallenden Kosten beliefen sich ungefähr auf weitere 200.000 Euro.

Kirchweih 2021, 25. bis 28. Juni

Laut der bisherigen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung war laut Mitteilung des Landratsamtes Bamberg bis 6. Juni 2021 für die Kirchweih nur der Betrieb einer Süßigkeitenbude zulässig. Falls es die zukünftigen Lockerungen erlauben würden, möchte die Schaustellerfamilie Fischer so viel Attraktionen wie möglich, auch einen Autoscooter, versuchen aufzustellen. Für den Strom müsse der Betreiber aufkommen, eine Platzmiete werde diesmal nicht verlangt. Die Aufstellung des Kirchweihbaums soll bereits am Vortag (Donnerstag) von Bauhof und Feuerwehr erfolgen, wobei der Ortskulturring (OKR) Bratwürste „to go“ und Sitzflächen im Außenbereich der Halle anbieten wolle.

Im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ortenleite“ waren nach Auswertung der Rückläufe anlässlich der öffentlichen Unterrichtung von den Anliegern insofern Bedenken eingereicht worden, dass man aufgrund der Gleichberechtigung aller Grundstückseigentümer in diesem Baugebiet die dort auftretenden Erschließungs- und Straßenbaukosten aufgeteilt sehen wollte. Da jedoch der Bebauungsplan festsetzt, dass die Zufahrt zu den Fl.-Nrn. 143 und 143/3 über den Grubenweg erschlossen und eine Zufahrt zu der angrenzenden Wendeanlage verhindert werde, wurden die Bedenken mit 8 : 1 Stimme abgelehnt.

Die Planfassung für die Erste Bebauungsplanänderung „Ortenleite“ wurde somit einstimmig gebilligt und die Verwaltung und das Planungsbüro beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung durchzuführen

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Aufteilung Mischgebiet im Neubaugebiet

Als schwierig vermittelbar entpuppte sich die große Mischgebietsfläche im Baugebiet „Sonnenleite“, einer Fläche mit ca. 3.900 m². Den einen war sie zu groß, die anderen wollten den festgesetzten Kaufpreis nicht bezahlen, so berichtete das Gemeindeoberhaupt. Sein Vorschlag lautete daher, die Fläche in weitere fünf Wohnbauplätze aufzuteilen, von denen vier durch eine Stichstraße erschlossen werden könnten. Nur für die Müllabfuhr wäre der Wendehammer zu gering dimensioniert, so dass die Tonnen von den Anliegern an die Sonnenleite gebracht werden müssten. Der Winterdienst wäre aufgrund einer Breite von 3,5 Meter ebenfalls eingeschränkt. Bauplätze in Gerach selbst wären sehr beliebt, da deswegen wöchentlich Anfragen an die Gemeinde gestellt würden. Erforderlich wäre allerdings die Aufstellung einer 2. Änderung des dortigen Bebauungsplanes „Am Reckendorfer Weg“, da eine Umnutzung vom Mischgebiet zu einem Wohngebiet erfolgen müsste. Dieser Vorschlag wurde vom Gremium einstimmig angenommen.

Schön häufiger war im Ratsgremium diskutiert worden, warum in der Vergangenheit Bebauungspläne aufgestellt worden waren, um dann doch von den dort festgesetzten Auflagen Befreiungen zu erteilen. Somit wurde diesmal mit 1 : 8 Gegenstimmen die Baugenehmigung für das Grundstück Fl.-Nr. 171, Vitusstraße 7, zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses nicht erteilt, da die Baugrenze überschritten, die Errichtung des Kniestocks zusätzlich zu zwei Vollgeschossen und der Ausbau des Dachgeschosses nicht den festgesetzten Richtlinien des Bebauungsplans „Brunnäcker“ entsprachen.

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