Anna-Kirchweih: Bann für mitgebrachten Alkohol

Die Anna-Kirchweih gehört zu den traditionellen Veranstaltungen im Jahreskalender der Stadt Hallstadt. In den vergangenen Jahren allerdings fielen vermehrt stark alkoholisierte Personen negativ auf, insbesondere Minderjährige. Eine Verordnung soll dem nun entgegenwirken. Außerdem ging es im Hallstadter Stadtrat um Gestaltungselemente auf Marktplatz und Lichtenfelser Straße sowie um die Vergabekriterien für städtische Bauplätze.

Ob Verunreinigungen, Streit, Ruhestörungen oder Sachbeschädigungen – mehrfach geriet die Anna-Kirchweih zuletzt in die Presseberichte der Polizei. Der Grund: Vor, während und nach der Veranstaltung wird, insbesondere durch Jugendliche und junge Erwachsene, selbst mitgebrachter Alkohol konsumiert, um sich in Stimmung zu trinken oder außerhalb des Festgeländes weiter zu feiern. Rund um das Festgelände haben die Ordner aber keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Mit einer Verordnung, die der Stadtrat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2019 erließ, soll sich das nun ändern.

Denn künftig dürfen auch außerhalb des Festgeländes in einem genau festgelegten Bereich keine alkoholischen Getränke mehr im öffentlichen Bereich konsumiert werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro. „Keinesfalls soll durch die Einführung der Verordnung das Gefühl der totalen Kontrolle entstehen. Sie soll vielmehr allen Verantwortlichen im Bedarfsfall eine rechtliche Handlungsgrundlage einräumen und vor allem zu einem für alle Besucher reibungslosen Festablauf beitragen“, heißt es dazu im Beschluss des Stadtrats, der bei zwei Gegenstimmen angenommen wurde. Einig waren sich die Räte, dass etwas getan werden müsse, beispielsweise Harald Werner (SPD) war aber der Meinung, dass das vom Alkoholverbot betroffene Gebiet sei übertrieben groß. Es inkludiert neben dem Festgelände am Sportplatz des SV Hallstadt auch den Bahnhofsbereich, den Stadtpark, die Skaterbahn und große Bereiche des Mainufers. Die Verordnung gilt erstmals bei der diesjährigen Anna-Kirchweih (26. bis 29. Juli) und könnte analog auch auf die beiden anderen Kirchweihen im Stadtgebiet Anwendung finden. Dazu wurde aber noch nichts beschlossen.


In diesem Gebiet soll mitgebrachter Alkohol bei der Anna-Kirchweih tabu sein (Quelle: Stadt Hallstadt, Ergänzung Festgelände Nachrichten am Ort; zum Vergrößern antippen oder anklicken).

Multifunktionsstelen nicht nur am Marktplatz

Ein ganz anderes Thema im Stadtrat waren Gestaltungsmaßnahmen für Marktplatz und Lichtenfelser Straße. Einstimmig wurde beschlossen, auch in der Lichtenfelser Straße, mindestens bis zum Bereich der Anglerbrücke, multifunktionale Stelen zu installieren. Diese dienen zum einen dazu, bei Prozessionen Lautsprecher zur Verfügung zu stellen, zum anderen können sie zur Akzentbeleuchtung eingesetzt werden, zum Beispiel zur Hervorhebung historischer Objekte wie Heiligenfiguren an den Häusern. Rund 240.000 Euro plant die Stadt dafür ein. Vorab sei mit allen Hausbesitzern gesprochen worden, die meisten fanden das Konzept gut. Einige habe man aber nicht überzeugen können, so Bürgermeister Thomas Söder. Ludwig Wolf (BBL/FW) regte an, noch einmal auf die Eigentümer zuzugehen, insbesondere wenn es sich um markante Anwesen handle. So wird bei den Stelen, die auch am Marktplatz installiert werden, aktuell etwa das Vogteihaus ausgenommen.

Diskutiert wurde auch über eine Veranstaltungsüberdachung für den Marktplatz. Wie vom Architekten angeregt, wird die Stadt erst einmal verschiedene flexible Varianten, also beispielsweise große Schirme oder mehrere kleine Zelte, die miteinander verbunden werden können, auf Leihbasis testen. Erst dann soll es zu einem Erwerb kommen. Eine feste Integration von Hülsen, um Zelte oder Sonnensegel befestigen zu können, wurde vom Stadtrat nicht befürwortet. Stadtrat Günter Hofmann (CSU) meinte etwa, eine flexible Lösung hätte auch den Vorteil, sie nicht nur am Marktplatz einsetzen zu können.

Welche Kriterien künftig über die Vergabe von Grundstücken entscheiden …

Erneut auf der Tagesordnung stand die Frage, wie sich im Eigentum der Stadt befindliche Grundstücke bevorzugt an Hallstadter vergeben lassen. Dazu wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet, der neben der Ortsansässigkeit auch Familienverhältnisse und ehrenamtliche Tätigkeiten gewichtet. So erhalten etwa aktive Mitglieder der Feuerwehr sowie anderer örtlicher Rettungsorganisationen oder Bewerber, die im Vorstand eines Vereins engagiert sind, Sonderpunkte. Am Ende geht das Grundstück an den Bewerber mit den meisten Punkten, bei Gleichstand entscheidet das Los. Verschiedene Stadträte, unter anderem Veit Popp (CSU), sahen die Festlegung als sehr wichtig an. „Es handelt sich zwar aktuell nur um drei Grundstücke und damit einen Tropfen auf den heißen Stein. Den muss die Stadt aber unbedingt nutzen“, so Popp. Auch wenn der Beschluss einstimmig fiel, befürchtete Stadträtin Yasmin Birk (SPD), dass sich im Lostopf nur Feuerwehrleute wiederfänden, obwohl doch jede Vereinsarbeit wichtig sei. Und ihr Fraktionskollege Harald Werner sah das ähnlich: „Wir schließen zum Beispiel den Platzwart aus, der sich seit 20 Jahren kümmert.“

Harald Wich (SPD) würde gerne noch weitergehen. Er bat die Stadtverwaltung darum, bei Grundstücksveräußerungen vermehrt vom Vorkaufsrecht der Stadt Gebrauch zu machen. Das habe allerdings Grenzen, so Bürgermeister Söder. Außerhalb eines Sanierungsgebietes müsse ein besonderes Interesse vorliegen, das allerdings schwer nachzuweisen sei.

Neue Schutzkleidung für die beiden Feuerwehren

Einstimmig wurde entschieden, dass in diesem Jahr 40 neue Schutzanzüge für die Feuerwehr Hallstadt und 21 für die Feuerwehr Dörfleins angeschafft werden sollen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 75.000 Euro. Die Anzüge ersetzen rund 15 Jahre alte Einsatzbekleidung. Im kommenden Jahr wird es einen Austausch weiterer Schutzanzüge geben.

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Ein Kommentar

  1. Ich finde es nicht fair, Grundstücke nur an Hallstadter mit Punkten zu begeben. Da kann der Verdacht der Vetternwirdschaft nicht ausgeschlossen werden.

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