Am Dienstag, 12. Oktober, hat der Landkreis Bamberg den dritten Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 35 unterschritten. Deshalb treten gemäß der der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (14. BayIfSMV) ab Donnerstag, 14. Oktober, 0 Uhr, inzidenzabhängige Erleichterungen in Kraft.
Bisher galt in Innenräumen der 3G-Grundsatz, wonach der Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete erlaubt war. Diese verpflichtende Regel gilt ab kommenden Donnerstag, 14. Oktober, nicht mehr. Dies betrifft u. a. Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, Musikschulen, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr etc.
Inzidenzunabhängig, also auch bei Inzidenzwerten unter 35, gilt in Alten- und Pflegeheime sowie in Schulen und Kinderhorte der 3G-Grundsatz. Ebenso ist der Zugang zu Volksfesten, Diskotheken, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen weiterhin nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich.
Der Wegfall der 3G-Regelung hat auf etwaige Testpflicht nach dem Arbeitsschutzrecht keinen Einfluss.
Eine Übersicht über die aktuelle geltenden Maßnahmen finden Sie im Internet: https://www.landkreis-bamberg.de/Corona-Maßnahmen/
Landratsamt Bamberg