Im Titelbild: Aktivitäten währen der Waldnachmittage
Die Jugendarbeit im vergangenen Jahr, ein möglicher Gemeinschaftsbauhof und Änderungen am Bebauungsplan „Am Reckerndorfer Weg“ standen auf der Tagesordnung des Geracher Gemeinderats. Macht sich auch Gerach auf den Weg, ein Jugendparlament zu etablieren?
Christopher Blenk von der ISO JAM (Innovative Sozialarbeit – Jugendarbeitsmodell) der VG Baunach berichtete dem Gemeinderat in seinem Rückblick auf 2021, dass es im vergangenen Jahr das Ziel war, den Kontakt mit den Jugendlichen zu halten, nämlich die Angebote der Jugendarbeit soweit wie möglich und vertretbar in Präsenz zu gestalten, ansonsten die Aktivitäten in die Distanz zu verlegen.
Die in fünf Phasen durchgeführten Jahresplanung richtete sich nach den jeweiligen Coronavorgaben. Aufgrund des Lockdown mussten von Januar bis März alle Tätigkeiten online bzw. asynchron als eigenständige Entdeckungsreise der Kinder durchgeführt werden. So organisierte man unter anderem die digitale Hausaufgabenbetreuung (Di/Do) und eine Faschingsparty, bei der sogar Stimmung aufkam und getanzt wurde.
Ab April kamen in der zweiten Phase freie Treffen (Aufsuchende Jugendarbeit) hinzu. Und im Juni konnte man endlich mit dem Allradprojekt starten, was die Beschaffung von Fahrrädern für finanziell nicht so gut gestellten Kindern aufgrund von Spendenakquise beabsichtigte. Als Kooperationspartner konnte die Fa. Messingschlager gewonnen werden. In dieser dritten Phase zwischen Juni und August gab es in Gerach am Freitag (18 bis 20 Uhr) das wöchentliche Treffen, jedoch mit beschränkter Teilnehmerzahl und nur nach Voranmeldung.
Von den 44 Angeboten des Sommerferienprogramms hatte das Team von JAM zehn Termine durchgeführt (Phase 4), sieben davon wurden in Gerach abgehalten. Die Waldnachmittage, das Lagerbauen und die Insektenbestimmung wurden sehr gut angenommen.
Auch die Tierwelt im Wald wurde genauer unter die Lupe genommen.
Ein Jugendparlament für Gerach?
Die folgende fünfte Phase von Herbst bis Ende Dezember wurde ab Mitte September durch die Einführung der 2G-Regel ab zwölf Jahren erheblich beeinträchtig. Bei den Treffs wurde gekocht und gegessen, Lagerfeuer gemacht, Billard und vieles mehr gespielt. Kinder, die nicht persönlich anwesend sein konnten, wurde die Möglichkeit gegeben, sich online dazuzuschalten, was sich jedoch als äußerst schwierig erwies. Zu den 13 Öffnungszeiten kamen im Durchschnitt neun Kinder, wobei 14 Jugendliche 2021 das erste Mal teilnahmen. Für das kommende Jahr 2022 wolle man an den Zielen festhalten, so Christopher Blenk, jedoch wisse keiner, was die Corona-Lage noch mit sich bringen würde.
Ebenfalls als eine Mitarbeiterin der ISO war Nina Maria Graf nach Gerach gekommen, um dem Gemeinderat das Projekt „Demokratie Leben“ zu erklären. Als Beschäftigte des Bildungsbüros im Landratsamt Bamberg war es ihre Aufgabe, die Ausführung der Demokratie innerhalb des Landkreises zu fördern. Bisher gebe es Jugendparlamente in Strullendorf, Baunach, Stegaurach und Breitengüßbach. Dabei sollen die Richtlinien flexibel gehalten werden und sich an den Begebenheiten vor Ort orientieren.
Als Vorteile wurden das aktive Mitgestalten innerhalb der Gemeinde sowie die Förderung eines Demokratieverständnis, damit die Jugendlichen verstehen, wie politische Prozesse funktionieren, ausgeführt. Für den Gemeinderat werde Nachwuchs gefördert, die Jugendlichen erhielten Rederecht in den Sitzungen, erlernen die Antragsverfahren und wie man selbst Verantwortung übernehmen kann.
Voraussetzung sei ein Gemeinderatsbeschluss, die Durchführung des folgenden Wahlmodus mit Werbung, Information und schließlich der Abstimmung der Wahlberechtigten in einem Wahlportal. Nach dem Vortrag konnten in einer abschließenden Diskussionsrunde anstehende Fragen der Gemeinderatsmitglieder geklärt werden.
Erster Bürgermeister Sascha Günther bedankte sich bei den Mitarbeitern von ISO und JAM, sowie der Jugendbeauftragten Anja Hartmann für die gute Zusammenarbeit vor Ort.
Jugendförderung 2021
Die Geracher Vereine erhalten von der Gemeinde, wie in den Jahren vorher, eine Förderung von 7,50 Euro pro Jugendlichem. Im Jahr 2021 konnte daher ein Betrag in Höhe von 202,50 Euro ausbezahlt werden. Der SV Rot-Weiß Gerach – Kegelabteilung bekam seinen Anteil für jeweils 21, der Sportangelverein Gerach für sechs Jugendliche.
Gemeinschaftsbauhof für die vier Mitgliedsgemeinden der VG?
Da der Freistaat Bayern die interkommunale Zusammenarbeit mit 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 90.000 Euro, unterstützt, hatten sich die Gemeinschaftsversammlung und die vier Kommunen bereits seit längerem mit dem Thema befasst, einen Bauhof für die vier Mitgliedsgemeinden einzurichten. Als Voraussetzung dafür müsse ein Gutachten erstellt werden, dass mit der geplanten Maßnahme eine Einsparung der personellen und sächlichen Ausgaben von mindestens 15 Prozent pro Jahr erzielt werde. Hierfür können jedoch keine Zuwendungen erwartet werden. Nach Ablauf der Frist am 31. Dezember 2021 wird auf eine Verlängerung dieses Programmes gehofft.
Als Kosten für dieses Gutachten wurde ein Betrag in Höhe von 20.000 bis 25.000 Euro veranschlagt, so lautete die Aussage des Vorsitzenden der VG-Gemeinschaftsversammlung. Die Bedenken von Seiten der Bauhof-Mitarbeiter bestanden darin, dass sie mehr Fahrten durchführen würden, da sie dann in allen Gemeinden zum Einsatz kommen müssten. Das Weisungsrecht verbliebe jedoch beim Arbeitgeber. Die Organisation solle erst einmal so bleiben, wurde beschwichtigt. Als Vorteil sei zu erwarten, dass man qualifizierte Fachkräfte für jeden Bereich habe und alle Arbeiten abdecken könne, ohne fremde Firmen hinzuziehen zu müssen. Schließlich wurde Bürgermeister Sascha Günther vom Gremium bevollmächtigt, die von der Verwaltung vorgelegte Vereinbarung über die Organisationsuntersuchung zur Zusammenarbeit der kommunalen Bauhöfe abzuschließen.
3. Änderung des Flächennutzungsplans infolge der 2. Änderung Bebauungsplans „Am Reckendorfer Weg“
Um die 3. Änderung des Flächennutzungsplans zu beschleunigen, erfolgte die Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsrunde der Öffentlichkeit inklusive der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zwischen dem 13. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022 statt, in welchem Zeitraum man auf den Vorentwurf reagieren konnte.
Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann erinnerte daran, dass die Löschwasserversorgung garantiert sein müsse, d.h. die öffentliche Wasserversorgung sollte für zwei Stunden die Förderung von 96 Kubikmeter anhalten können. Zusätzlich empfahl er die Einrichtung eines Überflurhydranten. Für Löscheinsätzen sollten die Straßen die entsprechend der DIN-Normen vorgeschriebene Breite vorweisen, Hecken und Sträucher den Leitereinsatz nicht behindern, das Straßenprofil so angelegt sein, dass bei Starkregen die Keller der Häuser nicht volllaufen und die für den Zweiten Rettungsweg nötige Gebäudehöhe von maximal acht Meter nicht überschreiten.
Die Deutsche Telekom Technik GmbH wies darauf hin, dass bei der Erweiterung des Telekommunikationsnetzes in sämtlichen Verkehrswegen geeignete und ausreichende Trassen für die nötigen Telekommunikationslinien vorzusehen sind.
Vom Bamberger Staatlichen Bauamt kam – wie schon am 11. September 2019 – die Stellungnahme, dass die sogenannte „Westvariante“ der Ortsumgehung von Baunach und Reckendorf als Entlastung zur B 279 in einem Abstand von 500 Meter zu diesem Baugebiet „Am Reckendorfer Weg“ geplant sei. Bei einer Umsetzung müssten die Anforderung des Schallschutzes eingehalten werden, welche jedoch nicht vom Baulastträger der Bundesstraße übernommen werden. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und erklärte, dass eine konkrete Bewertung nicht erfolgen kann, da der geplante Trassenverlauf der Ortsumgehung nicht festgelegt sei.
Auch das Landratsamt Bamberg wies auf den Lärm hin, der aufgrund der benachbarten Feuerwehrstation bei Übungen oder Ausrücken im Notfall entstehen könne. Neben anderen versorgungstechnischen Gesichtspunkten wurde daran erinnert, die Flächenversiegelung so gering wie möglich zu halten, dass das Niederschlagswasser durch Wahl geeigneter Pflasterelemente ausreichend versickern kann. Auch bei der Dacheindeckung wäre die Dachbegrünung, wasserwirtschaftlich betrachtet, die Ideallösung.
Nach jeweiliger einstimmiger Beschlussfassung wurde der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18. Januar 2022 gebilligt und beschlossen, dessen öffentliche Auslegung durch die Verwaltung zu veranlassen.
Auch der daran anschließende Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Reckendorfer Weg“ wurde einvernehmlich gebilligt, nachdem sich die die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange zu den bereits zur 1. Änderung ergangenen Äußerungen nicht wesentlich unterschieden. Laut Beschluss soll auch diese öffentliche Auslegung erfolgen.
Kurzbericht und Sonstiges
Die Vermessung der Bauplätze im Mischgebiet ist mittlerweile erfolgt.
Die FFW Gerach hat ein Konzept zum Schutz vor Hochwasser erarbeitet. Es müsse jetzt mit den Grundstückseigentümern geklärt werden, ob die Umsetzung dieser Maßnahmen gebilligt werde, und ob es sich u.a. bei diesen Flächen um Ausgleichsflächen handele. Daher solle eine Ortseinsicht stattfinden, um diese Bereiche danach beurteilen zu können.
Erstmals erfolgte in Gerach die Bekanntmachung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung. So wurden die Nachbesserungsarbeiten am Kneippbecken an die Fa. Roppelt Bau GmbH mit Kosten in Höhe von 13.235 Euro vergeben. Die Firma Bayernwerk (Südwasser) bekam wie bisher den Auftrag für die Klärschlammentwässerung und -verwertung, wobei der Preis je nach Trocknungssubstanz von 6,45 €/m³ bis 9,35 €/m³ variiert; die Entsorgung schlägt mit 99,5 €/t zu Buche.
Noch Ende des letzten Jahres fand mit dem hiesigen Förster und den Vorschulkindern eine Baumpflanzaktion am Naturlehrpfad statt. Jedes Kind durfte einen Speierling pflanzen und mit seinem hölzernen Namensschild, die von Benny Veen angefertigt worden waren, beschriften.
Anlässlich des Weihnachtsgottesdienstes wurde die Kinderkrippenfeier auf Anregung des Pfarrgemeinderats erstmals auf dem Parkplatz vor der Laimbachtalhalle gefeiert.
Fotos: Christopher Blenk