Kanäle: Eine Bestandsaufnahme aus Rattelsdorf

„Es war damals eine Schwerstarbeit von Kassenverwalter Michael Koch, alle die Versorgungsleitungen betreffenden Investitionen der Marktgemeinde zwischen 2003 und 2018 vorzulegen.“ So führte Bürgermeister Bruno Kellner in die dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegte Bewertung ein: „Nur so konnten wir überhaupt in das RZWas 2018-Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz aufgenommen werden“. Darüber, dass jetzt einige für 2021 angedachte Maßnahmen auf das nächste Jahr verschoben werden müssten, sei er nicht glücklich.

Um die Problematik der anstehenden Sanierung von Kanal- und Wasserleitungen vorzustellen, begrüßte das Marktgemeindeoberhaupt Diplomingenieur Ingolf Eckert (Ingenieurbüro Höhnen & Partner, Bamberg). Da sich jener bereits seit Jahrzehnten für die Instandsetzung der Versorgungsstränge innerhalb der Gemeinde verantwortlich zeigt, konnte er den Anwesenden die Änderungen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ des 2018 aufgelegten Programms zum aktuellen RZWas 2021 darlegen. Scheinbare Nachteile für Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohner des zwischen dem 1. April 2021 bis 31. Dezember 2024 angelegten Förderprogramms erweisen sich aus der aktuellen Situation heraus eher als Vorteil, wenn man die Umschreibung der Förderanträge jetzt im Herbst vornimmt.

Denn gäbe es zum Beispiel zu spät fertiggestellte Bauabschnitte (Termin Mitte/Ende September 2021), eine fehlerhafte Ausstellung der Verwendungsnachweise oder postalisch beim Wasserwirtschaftsamt nicht bis zum Stichtag am 15. Oktober 2021 (Zuwendungsprojekt RZWas 2018) eingegangene Antragsunterlagen, auch nur diejenigen, für die Umschreibung relevanten, droht ein Zuwendungsverlust, so wurde erinnert. Daher müsse gewissenhaft eingeschätzt werden, was bis zu diesem Zeitpunkt von den vorgesehenen Maßnahmen „baubar“, also verwirklicht werden könne, ergänzte der Experte.

Für die hydraulisch empfehlenswerte Erneuerung von Kanal- und Wasserversorgung könnten innerhalb des projektierten Leitungsnetzes bis Ende September beispielsweise nur 100 Meter der „Weiße-Kreuz-Straße“ statt der projektierten 400 Meter durchgeführt werden, wo der Kanal in fünf Meter Tiefe verlaufe; die Straßenwiederherstellung müsse dabei jedoch ausbleiben.

Straßenzüge „Weiße-Kreuz-Straße“ mit bevorstehenden Arbeiten an den Versorgungsleitungen. Der Kanal verläuft dort in fünf Meter Tiefe.

Tiefbaufirmen haben viel zu tun

Finanziell bedeutet das für die Gemeinde, dass die Nachmeldung der dafür vorgesehenen Kosten in Höhe von 65.000 Euro nicht mehr erfolgen kann, und sie daher keine Förderung erhalte. Der Gesamtkostenförderanteil verringert sich in diesem Fall um 25.000 Euro. Dabei ist fraglich, ob bei der kurzfristigen Ausschreibung und Umsetzung bis September die ursprünglich kalkulierten Preise eingehalten werden können. Auch seien die Tiefbaufirmen ausgelastet, haben in diesem Zeitraum ihre Sommerbauferien und müssen mit Materialengpässen rechnen. Gesetzt den Fall, dass die Ausschreibung der Bauleistungen Ende 2021 erfolge, dürfe von deutlich kostengünstigeren Angeboten ausgegangen werden, argumentierte Diplomingenieur Eckert aus seinem bisherigen Erfahrungsschatz.

Zusätzlich müsse angeführt werden, dass die Verlegung des Mischwasserkanals die Straßenaufbruchsbreite weitere punktuelle Öffnungen mit sich zöge, so dass von der ursprünglich vorhandenen Straßenoberfläche nur ein Reststreifen intakt bliebe. Ratsam und sinnvoll wäre daher im Zuge des Baufortschrittes 2022 die Teerung als Straßenvollausbau zu kalkulieren.

Da während der Ebinger Kanalbefahrung innerhalb des Versorgungsnetzes – vor allem in Bamberger Straße und Ringstraße – partiell festgestellt wurde, dass durch Risse Fremdwasser eintritt, sei auch dort die Sanierung innerhalb der kurzen Frist bis Herbst nicht durchführbar. Diese könnten durch punktuelle Reparaturen kostengünstig repariert werden, so dass keine Förderung beansprucht werden müsse. Nur der Mischwasserkanal „Bamberger Weg/Alter Main“ bedarf einer Generalsanierung. Der hohe Grundwasserstand in diesem Bereich erfordere eine Abstimmung mit Baugrundgutachtern der LGA Nürnberg, wobei Antragstellung und Genehmigung von Grundwasserabsenkungen erfahrungsmäßig weitere Verzögerungen mit sich bringe. Auch die Erneuerung des parallel dazu verlaufenden Regenwasserkanals und die daraus erwachsenden Kosten müssen in Betracht gezogen werden. Derzeit erfolgen noch Vergleiche, ob die Renovierung oder Reparatur kostengünstiger wäre. Eine Fertigstellung dieser Maßnahmen bis zum Stichtag 2021 ist unter Berücksichtigung des großen planerischen Zeitaufwandes kaum machbar. Bei einer Ausschreibung im Juni/Juli und Vergabe im darauffolgenden Monat seien stark überzogene Preise zu erwarten, so lehre die Erfahrung.

Planausschnitt der bevorstehenden Arbeiten an der Abwasseranlage im Ort Rattelsdorf, innerhalb der Weiße-Kreuz-Straße sind anteilige 100 Meter zwar ohne Straßenwiederherstellung „baubar“, jedoch ist es ratsam, die Ausführung der gesamten 400 Meter vollständig in 2022 umzumelden. (Ingenieurbüro Höhnen & Partner, Bamberg)

Was ist dieses Jahr noch machbar?

Was in diesem Jahr also noch geleistet werden könne, wäre die Ausführung des Kanalbaus mit Erneuerung von Kanalanschlussleitungen in Ebing, Schwerpunkt Ringstraße (ca. 100.000 Euro/Brutto inkl. 14 Prozent Nebenkosten) sowie die Sanierung der Wasserversorgung in Rattelsdorf (u.a. Bamberger Straße und Seelein) (345.000 Euro/Netto inkl. 12 Prozent Nebenkosten) und Ebing Ringstraße Ost/Mitte (275.000 Euro).

Die dort liegenden Abschnitte „Alter Main“, „Untere Straße“, „Bamberger Weg“ und anteilig „Am Ruhstein“ würden in das folgende Förderprogramm RZWas 2021 umgeschrieben, was seine Ausführung im 2021/2022 bedeutet (610.000 Euro).

Verschoben werden auch die Sanierungsarbeiten an den Kanal-Haupt- und Anschlussleitungen der „Weiße-Kreuz-Straße“ in Rattelsdorf (Kosten 710.000 Euro) sowie verschiedene Reparaturen und Renovierungen am Leitungssystem in Ebing (220.000 Euro bzw. 100.000 Euro Mehrkosten bei Erneuerungsbedarf von Hauptleitungsbereichen). Die Ummeldung der Wasserleitungssanierung auf RZWas 2021 umfasst schließlich die Weiße-Kreuz-Straße und Mühlgasse (Rattelsdorf/285.00 Euro) sowie die Kirchgasse und „Am Ruhstein“/Durchgang „Alter Main“ (Ebing/80.000 Euro).

Auf eine Nachfrage aus dem Ratsgremium antwortete Kellner, dass die Verlegung von Glasfaserkabel mit diesen Maßnahmen koordiniert werden solle, nachdem der Förderbescheid für den Glasfaser-Masterplan eingelaufen sei. „Die Verwaltung sinniere, wie kann ich weitere Fördermöglichkeiten ausschöpfen“, ergänzte er.

Diplomingenieur Ingolf Eckert erinnerte am Ende seiner Ausführungen daran, dass von Seiten der Prüfer nicht mehr großzügig gehandelt wird: „Es müsse alles abgearbeitet werden, was in dem Antrag drinnen steht! Daher sei die Abstimmung der Maßnahmen, was tatsächlich machbar wäre, genau zu kalkulieren.

In der abschließenden Abstimmung erhielt der vorgetragene Maßnahmenkatalog die volle Zustimmung des Marktgemeinderats.

Liefervertrag mit FWO

Der bereits in der letzten Sitzung beschlossene Anschluss der Wasserversorgung von Rattelsdorf, Ebing und Höfen an das Fernwasserversorgungsnetz Oberfranken (FWO) wurde in einem Liefervertrag festgeschrieben. Als Eckpunkte wurde ein Baukostenzuschuss in Höhe von 20.440 Euro, die Übergabeeinrichtung in ein bestehendes Schachtbauwerk des Betreibers im maximalen Wert von 25.000 Euro, die Übernahme einer im Durchschnitt betragenden täglich Abgabemenge mit 80 Kubikmetern zu je einem aktuellen Wasserpreis in Höhe von 77 Cent verhandelt, was der Marktgemeinderat als einstimmigen Beschluss anerkannt hat.

Freiwillige Zuwendungen gegenüber Vereinen und Kirchen

Nach dem Ergebnis der Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Bamberg zum Jahresbericht 2018 musste die Höhe von freiwilligen Investitionszuschüssen als Grundsatzbeschluss neu definiert werden. Ausgangspunkt war die Unterstützung der SpVgg Rattelsdorf für den Bau der Kegelbahn in einer Höhe von fast 60.000 Euro. Als neue Obergrenze für die Förderung der Vereine und Kirchen soll zukünftig ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro nicht überschritten werden. Auf die Nachfrage von MGR Jürgen Scheuring (SPD), ob ein Beschluss über diese Grenze dann noch möglich wäre, antwortete Bürgermeister Bruno Kellner, dass eine solche Ausnahme innerhalb der letzten 16 Jahre fast nie vorgekommen sei. Der Beschluss wurde einstimmig verabschiedet.

Marktgemeinderat Oliver Prath (CSU) bedankte sich, dass die Prioritätenliste aufgestellt wurde und regte an, ob man dies so beibehalten könne. Sie wird auf jeden Fall, so das Gemeindeoberhaupt, für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in die Beratungen mit aufgenommen.

MGR Dr. Martin Hoffmann (RaZ) stellte fest, dass die Ladestation für E-Fahrzeuge an der Abtenberghalle abgebaut sei, und regte die Suche nach neuen Stationen an. Der aktuelle Standort, so Bürgermeister Kellner, befindet sich jetzt direkt neben dem Rathaus auf dem Schulparkplatz. MGR Otto Schobert (Ebinger Liste) erinnerte an die Photovoltaikanlage auf der Abtenberghalle, weswegen auch dort eine Station sinnvoll wäre.

Kurzbericht des Bürgermeisters

Bei einem Ortstermin mit den Vertretern der Katholischen Kirchenstiftung in Mürsbach wurde u.a. die Übernahme des Friedhofs vorbesprochen. Der dortige Brunnen wurde von Mitarbeitern des Bauhofes gängig gemacht, so dass er vom Obst- und Gartenbauverein wieder benutzt werden kann.

Die Bücherzelle an der Kirchgasse in Rattelsdorf darf nach Auskunft des Gesundheitsamtes betrieben werden.

Die FFW Busendorf-Poppendorf und FFW Medlitz haben Anträge für neue Feuerwehrautos gestellt, nachdem die derzeitig benutzten Einsatzfahrzeuge noch in den 1980-er Jahren angeschafft wurden.

Die Seeleinstraße wird gesperrt und voraussichtlich nur noch für Anlieger freigegeben.

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Ein Kommentar

  1. Der diesjährige Sommer hat einiges an Wasser zurückgelassen. Interessant, dass eine Grundwasserabsenkung einige Verzögerungen mit sich bringt. Dies habe ich bis jetzt noch nicht gewusst und werde dies meinem Mann berichten, da er sehr aktiv in der Branche ist.

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