Nachdem die bisherige Reckendorfer Seniorenbeauftragte Antonie Brand vor kurzem verstorben ist, galt es in der jüngsten Gemeinderatsitzung, dieses Ehrenamt neu zu besetzen. Bürgermeister Manfred Deinlein wies darauf hin, dass der Dritte Bürgermeister Hubert Rottmann (WBFW) erklärt habe, in der neuen Wahlperiode nicht mehr für den Gemeinderat zu kandidieren, jedoch könne sich dieser vorstellen, sich um „die Anliegen, Interessen und Bedarfe der Senioren innerhalb des Gemeindebereichs“ zu kümmern.
Ihm sei bewusst, so antwortete Hubert Rottmann nach seiner Ernennung, dass die Aufgaben immer komplexer werden: „Unter parteipolitisch neutralen sowie konfessions- und verbandsunabhängigen Grundsätzen“, so lautet die Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags, sollen die Interessen und Aktivitäten der älteren Bevölkerung koordiniert werden. Ziel sei „die Schaffung von Lebensqualität im Alter und forthin Teilhabemöglichkeit am gesellschaftlichen Leben“, was auch die Möglichkeit zu barrierefreien öffentlichen Räumen, seniorengerechten Wohnbedingungen oder eine ausreichende Versorgungsstruktur garantieren sollte. Dass Hubert Rottmann dieses Anforderungsprofil erfüllt, nämlich fachlich kompetent, engagiert und kontaktfreudig ist, sowie die Fähigkeit besitzt, zu koordinieren und zu organisieren, hat er in seiner langjährigen Tätigkeit als Gemeinderat (seit Mai 2002) ausreichend unter Beweis gestellt.
Bürgermeister Manfred Deinlein (rechts) ernennt Hubert Rottmann zum neuen Seniorenbeauftragten der Gemeinde Reckendorf.
Komplexer gestaltete sich die Entscheidung des Gemeindegremiums zum Antrag von Ursula und Reinhold Gräbe, zur Errichtung einer Garage für ein Wohnmobil in Verbindung mit einer Lärmschutzwand auf Fl.-Nr. 232/45. Dieses Bauvorhaben bedarf einer Befreiung vom Bebauungsplan „Geracher Weg“ und weicht von der Bayerischen Bauordnung ab. Bereits vor zwei Jahren hatte der Gemeinderat das „Einräumen eines ‚Mauerbaurechts‘“ als Lärmschutz gegen den benachbarten Sportplatz abgelehnt. Als Begründung bezog man sich auf einen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth am 6. Oktober 2005 geschlossenen Vergleich, in dem die Zugeständnisse klar formuliert worden waren. Das Landratsamt Bamberg machte jedoch in seinem Schreiben vom 17. April 2019 darauf aufmerksam, dass drei der beantragten Befreiungen innerhalb des Bebauungsplans – Errichtung außerhalb der Baugrenzen, Nichteinhaltung Pflanzgebot für flächenhafte Anpflanzung und Überschreitung zulässiger Länge für Garagen bis max. 7,00 m Länge (geplant: 8,40 m) – bereits für andere Parteien genehmigt worden seien, und somit das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde diesem „planungsrechtlich zulässigem“ Bauvorhaben zustimmen werde.
Die Gemeinderäte machten es sich jedoch in ihrer Diskussion nicht einfach. Es gab eine alternative Vereinbarung, die jedoch vom jetzigen Bauvorhaben abweicht. Ist das damalige Urteil bindend? – so stellte Gemeinderat Hartwig Pieler (CSU) für alle in den Raum. Die vom Landratsamt aufgezählten Ausnahmen haben alle vor dem Vergleich stattgefunden, so dass sie damals auch alle bekannt waren. Im Jahr 2005 hatten sowohl die Bauantragssteller als auch die Gemeinde vereinbart, sich forthin weiter an den Bebauungsplan zu halten. Deshalb halten die Gemeinderäte – mit einer Gegenstimme – auch jetzt aktuell an ihrer Beschlussvorlage fest, immerhin entspräche der vorgelegte Bauantrag nicht der ausgehandelten Lösung.
Kurzbericht und Sonstiges
Die Befliegung der Anwesen Lechner/Stolbinger mittels Drohne zur 3D-Vermessung des Denkmalareals wurde vor einigen Tagen durchgeführt. Um die Störche mit dem Geräusch des Flugkörpers nicht zu erschrecken kam von Bürgermeister Manfred Deinlein der Vorschlag, das Zwölfuhrläuten am Kirchturm nachzuholen. Dies wurde in die Tat umgesetzt und der brütende Storch ließ sich nicht aus der Ruhe bringen.
Das Treffen zum städtebaulichen Entwicklungskonzept bezog sich jüngst auf die Sichtweise der Fußgänger und Fahrradfahrer. Es wurde in Betracht gezogen für diese Gruppen, auch ortsfremde Wanderer und Biker, Hinweise auf weniger frequentierte Nebenstraßen zu entwickeln, um die stark befahrene B 279 meiden zu können. Häufigster Kritikpunkt waren die häufig zugeparkten Gehwege, so dass Kinderwägen und Rollatoren die Straße benutzen müssen.
Die interkommunale Runde in Baunach wurde trotz Überschneidung mit der Sternwallfahrt nach Priegendorf von beiden Seiten – Baunach und Reckendorf – gut besucht. Als nächstes werden von ISEK die Namen und Adressen der Nahversorger, Lieferanten mit Eigenprodukten und Verkaufswagen sowie die regionalen Hofläden gesammelt, um darüber einen Informations-Flyer zu erstellen.
Schließlich erklärte Bürgermeister Deinlein, gleichzeitig erster Vorsitzender des Wasserzweckverbandes der Reckendorfer Gruppe, das Funktionieren der hiesigen Wasserleitung mit Abzweig ins Netz und in den Hochbehälter. Um nach Anschluss der neuen Siedlung „Knock“ keinen Druckabfall auf der gegenüberliegenden Seite „Im Grund“ zu erhalten, sollen von Experten alle Möglichkeiten – zusätzlicher Hochbehälter oder Versorgung mittels Druckerhöhung – geprüft werden. Bei dieser Gelegenheit machte der Zweckverbandsvorsitzende darauf aufmerksam, dass laut Satzung jeder Hausanschluss verpflichtet sei, einen Druckminderer einzubringen. Bei nächster Gelegenheit wolle man die Hausbesitzer darauf hinweisen, denn gerade bei älteren Anschlüssen kann es sein, dass eine Nachrüstung vergessen wurde. Diese würden in diesem Fall einer Druckerhöhung nicht standhalten können.