Viele kritische Stimmen und Unterschriften zu einem Bauvorhaben

Ein Bauantrag am Ortsrand sorgte in der Sitzung des Reckendorfer Gemeinderats für ungewöhnlich großes Interesse. Im Sitzungssaal mussten zusätzliche Stühle aufgestellt werden. Und: Bei einem lange geplanten Baugebiet geht es momentan erst einmal wieder nicht weiter.

Ein Bauantrag, der für viel Diskussionspotenzial sorgt? Das gibt es nicht oft. Konkret behandelte der Gemeinderat einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einem Grundstück in der Verlängerung des Kapellenbergs. Das Grundstück liegt im Außenbereich und wird nicht durch einen Bebauungsplan abgedeckt, sehr wohl aber über den Flächennutzungsplan, der hier Wohnen vorsieht. Möglich wäre das Vorhaben über eine Sonderregelung im Baugesetzbuch, den sogenannten „Bauturbo“, der unter bestimmten Voraussetzungen auch im Außenbereich Wohnbau zulässt.

In der Gemeinderatssitzung wurde jedoch schnell deutlich, dass das Thema im Ort umstritten ist. Mehr als 50 Anwohner hatten ein Schreiben unterzeichnet und an die Gemeinde geschickt. Darin äußern sie Bedenken gegen eine mögliche Bebauung in diesem Bereich. Auch ein weiteres Schreiben lag der Verwaltung vor, in dem vor einer unkontrollierten Entwicklung im Außenbereich gewarnt wurde.

Bürgermeister Manfred Deinlein wies darauf hin, dass ein Bebauungsplan für das Gebiet bereits in der Februar-Sitzung Thema gewesen sei, damals jedoch keine Zustimmung gefunden habe. Deshalb liege nun ein Einzelbauantrag vor. Die Gemeinde müsse prüfen, ob sie dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen wolle und ob die Erschließung gesichert sei. Technisch sei die Anbindung an Straße sowie Wasser- und Abwasserleitungen grundsätzlich möglich, verriet der Bericht der Verwaltung. Dennoch äußerten mehrere Gemeinderäte Bedenken. Frank Güthlein (WBFW) verwies auf die ohnehin schwierige Situation bei der Feuerwehranfahrt. Bernhard Müller (SPD) warnte vor möglichen Folgen für die Infrastruktur, etwa bei der Wasserversorgung. Schon heute gebe es teilweise Druckschwankungen im Ort, eine weitere Bebauung in diesem Gebiet könne zusätzliche Kosten verursachen. Mehrere Ratsmitglieder betonten zudem, dass die Gemeinde zunächst eine geordnete städtebauliche Entwicklung anstreben sollte. Hartwig Pieler (CSU) sprach sich dafür aus, das Thema im Rahmen eines Bauleitverfahrens zu prüfen – etwa über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Der Gemeinderat folgte schließlich dieser Linie: Die Zustimmung zum Bauantrag über den „Bauturbo“ wurde abgelehnt. Stattdessen signalisierte der Rat grundsätzlich Bereitschaft, das Vorhaben im Rahmen eines geordneten Bauleitverfahrens zu prüfen. Der Beschluss fiel bei drei Gegenstimmen.

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Bebauungsplan „Banger“ soll Wohnbebauung ermöglichen

Einstimmig beschloss der Gemeinderat anschließend die Aufstellung des Bebauungsplanes „Banger“. Das Gebiet liegt hinter einem Grundstück in der Seitenbachstraße, das die Gemeinde zuvor über ihr Vorkaufsrecht erworben hatte. Der Name bezieht sich auf den Hausnamen der früheren Eigentümer. Durch den Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Fläche ermöglicht werden. Zusätzlich soll das Verfahren nach Paragraf 13a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.

Baugebiet „Knock“ kommt nicht voran

Und ein weiteres Baugebiet beschäftigte den Gemeinderat. Für das Gebiet „Erweiterung Knock“ im Norden von Reckendorf ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig, um die verkehrliche Erschließung anzupassen. Dabei geht es unter anderem um die Zufahrt zum geplanten Wohngebiet. Diskutiert wurde im Gremium auch über mögliche Wendehämmer oder eine alternative Rundstraße, die das Ein- und Ausfahren erleichtern könnte.

Ein besonders strittiger Punkt ist nach wie vor eine mögliche Linksabbiegespur auf der Kreisstraße von Gerach nach Reckendorf. Nach bisherigem Stand würde diese wegen des zusätzlichen Verkehrs erforderlich werden. Im Gemeinderat sorgte dabei für Unmut, dass bislang keine schriftliche Bestätigung zu dieser Forderung des Landkreises vorliegt. Gleichzeitig würde eine solche Maßnahme die Grundstückspreise deutlich erhöhen.

Unser Bild zeigt den Bereich des neuen Baugebietes. Die Ausfahrt links, an sich ein Feldweg, würde wegfallen beziehungsweise nur noch für Radfahrer zur Verfügung stehen.

In diesem Bereich würde wohl, von Gerach kommend, eine Linksabbiegespur ins Wohngebiet nötig.

Der Gemeinderat entschied deshalb, die Entscheidung zu vertagen. Zunächst soll es vor Ostern noch ein Gespräch mit Vertretern des Kreisbauhofs und dem Planungsbüro geben. Zwei Ratsmitglieder stimmten gegen die Vertagung.

Idee für Nutzung des alten Schulhauses vorgestellt

Kurzfristig nahm der Gemeinderat außerdem einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf. Dabei ging es um eine mögliche neue Nutzung für das ehemalige Schulhaus. Hintergrund ist die aktuelle Situation der Schulbetreuung. Diese ist derzeit im ehemaligen Kindergarten untergebracht, was nach Einschätzung der Gemeinde langfristig aufgrund des Zustands des Gebäudes nicht wirtschaftlich ist. Perspektivisch soll die Betreuung zudem weiterentwickelt werden, etwa im Rahmen eines Ganztagsangebots.

Als möglicher Standort wurde das alte Schulhaus ins Gespräch gebracht. Architekt Arne Vogels stellte erste Überlegungen vor. Demnach könnten dort vier Gruppen untergebracht werden. Im Erdgeschoss wären zwei Gruppenräume sowie Räume für Personal und Therapie vorgesehen, im Obergeschoss zwei weitere Gruppenräume sowie Speiseraum und Küche mit direkter Verbindung zur Schule. Eine wichtige Voraussetzung wäre ein barrierefreier Zugang – etwa durch einen Aufzug. Dies sei auch für mögliche Fördermittel entscheidend. Denkbar wäre zudem ein Anbau hinter dem Gebäude. Der Brandschutz sowie die statischen Voraussetzungen würden eine solche Nutzung grundsätzlich zulassen.

Allerdings steht das Projekt noch ganz am Anfang. Zunächst müssten Vermessung, Schadstofferkundung sowie weitere Fachplanungen erfolgen. Allein für diese vorbereitenden Untersuchungen rechnet die Gemeinde mit Kosten von rund 30.000 Euro. Sollte das Projekt weiterverfolgt werden, könnte die Umsetzung laut Architekt drei bis vier Jahre dauern.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zunächst zur Kenntnis – die ersten Vergaben sollten dann Thema des nichtöffentlichen Teils der Sitzung werden.

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