Bürgermeister: Viele Anfragen für Gewerbe-Ansiedlungen

Mit dem Hinweis, dass die Gemeinde nun Eigentümer des „Stolbinger-Areals“ (Hauptstraße 55) sei, eröffnete Bürgermeister Deinlein die jüngste Gemeinderatsitzung. Er habe es am Morgen für 140.000 Euro ersteigert, so dass das Architektenteam jetzt mit Voruntersuchungen weiterarbeiten kann. Was wurde sonst noch im Gemeinderat besprochen?

Für die zukünftige Vertiefung der Bauhof-Kooperation mit der Gemeinde Gerach sollten jeweils drei Mitglieder des Gemeinderats ein beratendes Gremium bilden. Dabei stellte sich die Frage, ob es denn nötig sei, das Gremium doppelt zu besetzen. Gemeinderat Hartwig Pieler (CSU) meinte dazu: „Es wird ja nicht auf ewig sein, sondern es soll mit Nachdruck gearbeitet werden“, dabei sei die einfache Besetzung seiner Meinung nach überschaubar und ausreichend. Auch Axel Cron (SPD) stimmte zu: „Wenn nur fünf teilnehmen können, statt sechs, sei es auch nicht so schlimm“, und so fiel die Wahl einstimmig auf Bürgermeister Manfred Deinlein (SPD), den zweiten Bürgermeister Jürgen Baum (WBFW) und Ortskulturring-Vorsitzenden Erwin Wahl.

Der „Alte Bauhof“ in Reckendorf: Mit einem sechsköpfigen Beratungsteam soll der Bauhof-Kooperation mit Gerach neue Impulse gegeben werden.

Hundesteuer – Gebührenerhöhung

Eine rege Diskussion gab es zum Entwurf, die Hundesteuersätze zu ändern: Der Kampfhund blieb wie bisher auf 600 Euro festgesetzt, so erklärte der Bürgermeister. Als neuer Ansatz für den markanten Paragraf 5 wurden nach einer Mustersatzung für den ersten Hund 40 Euro, den zweiten 50 Euro und jeden weiteren 75 Euro vorgeschlagen.

Zweiter Bürgermeister Jürgen Baum war der Meinung, man sollte den ersten Hund bei 30 Euro belassen, und fragte nach, was denn die Stadt Baunach beschlossen hätte? Manfred Deinlein erklärte, die Stadt hätte es so entschieden, und erinnerte daran, dass einheitliche Tarife innerhalb der VG-Gemeinden für die Verwaltung eine Vereinfachung darstellen würden. Der frühere Geschäftsleitende Beamte Armin Bogendörfer hatte nämlich in seiner Abschiedsansprache darauf hingewiesen, dass es für die Kollegen schwierig sei, in vier Schubladen, je eine für jede einzelne Gemeinde, zu arbeiten.

Dagegen bezweifelte Bernhard Müller (SPD) diese Last, „denn es ist doch heute nur ein kleiner Klick in der EDV“. Er stimme komplett gegen die Erhöhung, da erst in der letzten Legislaturperiode (zum 1.1.2017) die Kosten erhöht worden seien.

Gerard Pförtsch (CSU) wollte hingegen wissen: „Wie viele Ersthunde es gebe, in welchem Gebührenrahmen bewegen wir uns?“ Worauf Bürgermeister Deinlein die Summe auf 10.000 Euro bezifferte, und ungefähr 150 Ersthunde ansetzte. Hartwig Pieler (CSU) wollte vom Sitzungsvorsitzenden noch nähere Angaben zu Paragraf 7 wissen, dem Detail, wer denn den Antrag auf Steuerermäßigung entscheiden würde? Dies wisse er auch nicht, vermutlich werde es der Verwaltung vorgelegt, erklärte Deinlein, bisher sei er in den sechs Jahren noch nie gefragt worden. Kurz vor der Abstimmung stellte der Bürgermeister noch die Überlegung in den Raum, „ob Paragraf 6 Absatz (1) 1. [d.i. „Steuerermäßigung für Hunde, die in Einöden gehalten werden“] überhaupt gebraucht werde, oder streichen wir dies?“. Er erhielt darauf jedoch kein Feedback. Mit Dreiviertelmehrheit (9 : 3) wurde die neue Hundesteuergebührensatzung angenommen; sie tritt ab 1.1.2021 in Kraft.

Änderung des Regionalplans ‚Oberfranken West‘

War es schon bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt für die anwesenden Bürger äußerst schwierig, ohne Powerpoint-Präsentation an der Wand den Paragrafen-Inhalten zu folgen, gestaltete sich die anschließende Diskussion zur „Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken West“ ohne jegliche Planübersicht zu einer mehrgenannten Flurnummer 782 in der Gemarkung Reckendorf schwer nachvollziehbar. Dabei handelte es sich um ein Gebiet, das zwischen Schreinerei und Ziegelei am nördlichen Ortsausgang als Gewerbegebiet ausgewiesen werden sollte, obwohl es bereits als Vorranggebiet für Bodenschätze „Ton“ vorgesehen war.

Der Beschluss hierzu stammte aus der Sitzung vom 14. Mai 2019. Die dort eingetragene Fläche für den Tonabbau sollte damals nicht näher als 130 Meter zur Bundesstraße B 279 angrenzend ausgewiesen werden.

Einführend beteuerte Bürgermeister Deinlein, dass er viele Anfragen wegen einer Gewerbeansiedlung in Reckendorf bekäme, jedoch keine ausgewiesenen Flächen anbieten könne. Trotz des eingetragenen Vorranggebietes hätte sich die Ziegelei Götz grundsätzlich bereit erklärt, der Errichtung eines Gewerbegebietes zuzustimmen.

Im Anhörungsverfahren habe sich aber jetzt herausgestellt, dass auf dem Nachbargrundstück des Betriebs bereits eine rechtsgültige Abbaugenehmigung vorliege. Von der Ziegelei sei daher der Vorschlag gekommen, dieses Grundstücks aus dem Plan herauszunehmen und das Gebiet im Westen zu vergrößern, woraufhin auch der Antrag im laufenden Verfahren entsprechend abgeändert wurde.

Auf der benachbarten, nördlich von der Ziegelei gelegenen Fläche herrscht bereits eine rechtsgültige Abbaugenehmigung, was die dortige Ausweisung eines Gewerbegebietes gefährden könnte

Allerdings machte der Regionsbeauftragte der Regierung von Oberfranken, Harald Frauenknecht, darauf aufmerksam, dass man in diesem Fall das jetzige Verfahren beenden und ein neues beauftragen müsse, so der Bürgermeister. Dieser Veränderungsvorschlag stelle einen gravierenden Einschnitt in den ursprünglichen Antrag dar. Der Vorschlag des Sachbearbeiters lautete hingegen, den Antrag so zu belassen, mit dem Bewusstsein, dass dort auf dieser Abbaufläche kein Gewerbegebiet ausgewiesen werden kann. Er als Bürgermeister, so Deinlein, habe mittlerweile auch der Ziegelei schriftlich zugesichert, dass auf dieser Fläche kein Gewerbegebiet erweitert werden würde. Im Gegenzug hätte man den Zugriff auf eine Ausdehnung nach Westen ins Auge gefasst. In den nächsten drei bis vier Jahren, so hätte der Regionalbeauftragte Frauenknecht erklärt, werde die Kartierung der Bodenschätze im Regionalplan erneut geprüft, so dass – nach Meinung von Bürgermeister Deinlein – dann die südwestlich gelegenen Gebiete ohne Antrag neu ins Spiel gebracht werden könnten. Die Fläche Nummer 782 könne inzwischen als Parkplatz benutzt werden.

Bernhard Müller (SPD) brachte den Einwurf, es wäre doch besser, gleich das ganze Gebiet auszuweisen, dann wäre das Gewerbegebiet drei Hektar groß. Auch Ludwig Blum erschien die komplette Ausweisung die bessere Lösung, „denn in zwei Jahren wird dann wieder gestückelt“. Darauf erinnerte Bürgermeister Deinlein: „Die Interessenten scharren mit den Hufen“. Mit einem halben Jahr Wartezeit sei es nicht getan, ergänzte er, und es müsse parallel dazu ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Hierfür könne er schon in der nächsten Sitzung das Honorarangebot einer Planungsfirma vorlegen lassen. Die Vergabe soll allerdings erst nach dem 23. November erfolgen, wenn der Regionale Planungsverband getagt habe. Auf den Einwand von Markus Sippel (WBFW), „was passiert, wenn von den drei Eigentümern zwei einen Verkauf ablehnen würden“, konterte der Bürgermeister: „Er habe die größere Sorge, dass ein Interessent woanders baue“. Obwohl viele Fragen offen blieben, nämlich wieviel Fläche die Gewerbetreibenden eigentlich benötigen würden und wohin das Abwasser fließe, denn dort gebe es ja noch keinen Kanal (Bernhard Müller, SPD), ob es denn überhaupt für die Gemeinde wirtschaftlich sei, wenn das Gebiet kleiner wird (Erwin Wahl, CSU), oder das Vorgehen überhaupt richtig sei, wenn die Erschließungskosten nicht tragbar seien (Markus Sippel, WBFW), war man sich am Ende einig, die Gewerbetreibenden am Ort halten zu wollen.

Bürgermeister Deinlein formulierte zum Beschlussvorschlag noch den Zusatz, dass dieses Gewerbegebiet nicht auf die Fl.-Nr. 782 erweitert werde, was einstimmig angenommen wurde. Allerdings, so erinnerte Ludwig Blum, sollen in der Zwischenzeit mit den Eigentümern Verkaufsgespräche geführt und Vorverträge geschlossen werden, was Bürgermeister Deinlein abschließend versicherte.

Sonstiges aus der Sitzung vom 14. Oktober 2020

Da das Protokoll der vorherigen September-Sitzung noch nicht fertiggestellt war, konnte es somit auch nicht genehmigt werden.

Dem ASV Reckendorf wurde nach Antrag die Pacht für das „Corona-Jahr“ 2020 in Höhe von 600 Euro im Jahr erlassen.

Krankheitsbedingt musste der TOP „Aufbau einer regionalen Energievermarktung“ durch den Vertreter der Baunach-Allianz verschoben werden.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Erwin Wahl soll die Abrechnung des Baugebietes „Knock“ noch in diesem Jahr geschehen, sie habe sich verzögert.

Matthias Demling, Gemeinderat und zugleich Erster Feuerwehrkommandant, erinnerte daran, dass die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für die gemeindliche Feuerwehr noch aus dem Jahr 2001 stamme, und somit eine Anpassung zu empfehlen wäre. Daraufhin sicherte Bürgermeister Manfred Deinlein zu, dass er dies in die VG-Sitzung mitnehme, damit auch hier eine einheitliche Gestaltung erfolgen kann.

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