Gemeinderat änderte die Geschäftsordnung

Im Titelbild: Gefahrenträchtige Ortsausfahrt nach Gerach – kann eine Verrohrung des Grabens mit Errichtung eines Gehweges Abhilfe schaffen?

Die Ergebnisse der Verkehrsschau, aber auch eine Änderung der Geschäftsordnung, bezogen auf die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln durch den Bürgermeister, waren die wichtigsten Themen in der April-Sitzung des Reckendorfer Gemeinderates. Auch um ein erhaltenswertes Gebäude ging es.

Verkehrsschau

Die Ergebnisse der Verkehrsschau wurden vom Zweiten Bürgermeister Jürgen Baum (WBFW) vorgetragen. Demnach kann das zeitweise angesetzte Parkverbot am Geracher Weg aufgehoben und in der Hinteren Gasse ein Spiegel angebracht werden. Bezüglich der Kreisstraße nach Gerach ist die Errichtung einer Querungshilfe nicht möglich, da das Mittelteil in der Breite zwei Meter benötigt, die Straße somit zu schmal ist. Eine Geschwindigkeitsreduzierung dieses Abschnittes von 50 auf 30 km/h ist ebenfalls nicht möglich.

Von Seiten des Landratsamtes kam der Vorschlag, den nördlichen Graben zu verrohren und mit einem Gehweg bis zum Edeka zu überbauen. Als Eigentümer würde der Kreis die Fläche zur Verfügung stellen. Man kam überein, dass sich der Bauausschuss mit dieser Thematik befassen solle. Außerdem könne mit einer zweiten Geschwindigkeitsanzeige für den auswärtsfahrenden Verkehr versucht werden, jenen zu einer Temporeduzierung zu veranlassen.

Änderung der Geschäftsordnung

Da es in der Vergangenheit Meinungsverschiedenheiten zwischen Gemeinderat und Erstem Bürgermeister gegeben hat, wie groß die finanzielle Bemessungsgrundlage für letzteren auszusehen habe, wurde die Grenze zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln neu definiert. Als Empfehlung des Gemeindetags solle der Wert vier bis fünf Euro pro Einwohner ausmachen, was bei der Größe von Reckendorf 9.000 Euro pro Einzelfall ausmachen könnte.

Dies war der Mehrheit des Gemeinderates zu viel, so dass man es auf 6.000 Euro (Brutto) belassen wollte. Dabei wurde explizit darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen Auftrag handeln müsse, und dieser nicht in Einzelaufträge aufgeteilt werden könne, wie es in der Vergangenheit geschehen ist. Markus Sippel (WBFW) sprach auch aus, dass es sich dabei um einen „Missbrauch der Vertrauensposition“ gehandelt hatte. Gemeinderätin Clarissa Schmitt (CSU) stimmte dem zu und brachte den Vorschlag, dem Bürgermeister in Zukunft eine Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat aufzuerlegen. Aufgrund der Mehrheitsentscheidung wurde dieser Betrag auf 1.000 Euro festgelegt. Der Gemeinderat erhält somit am jeweiligen Quartalsende einen Bericht der Ausgaben, welche diesen Beitrag übertreffen. Die eigentliche Änderung der Geschäftsordnung erfolgte nur in Unterpunkt „d“ (Vertragsabschluss u.a.), der nach dem vorgeschlagenen Muster 100 Prozent der Summe von „a“ betragen sollte, also statt der vorherigen 3.000 Euro (50 %) nun auf 6.000 Euro angehoben wurde.

Kommunales Denkmalkonzept für Anwesen „Pfarrgasse 9“

Nachdem das Wohnrecht auf dem 2014 erworbenen Anwesen „Pfarrgasse 9“ erloschen ist, beschäftigte sich die Gemeinde als Eigentümer mit einer zukünftigen Nutzung. Laut „Modul 1“ des kommunalen Denkmalkonzeptes handelt es sich hier zwar nicht um ein Einzeldenkmal, sei jedoch aufgrund seiner Randlage als Ortserweiterung um 1828 erhaltenswert. Um Kaufinteressenten einen Anreiz zu bieten, das Gebäude zu erhalten und nicht abzureißen, soll nach einer Grobuntersuchung ein Konzept erstellt werden.

Das Anwesen in der Pfarrgasse

Dieses kann mittels Anbau für Sanitäranlagen und Rücksichtnahme auf altersgerechtes Wohnen zeigen, dass eine moderne Nutzung des kulturhistorisch wertvollen Gebäudes möglich ist. Kosten in Höhe von 5.000 Euro werden zu 80 Prozent bezuschusst. Der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 1.000 Euro könne auf den Verkaufspreis umgelegt werden. „Immerhin sei man verpflichtet, das Ortsbild und Denkmäler zu erhalten“, appellierte Bürgermeister Deinlein an die Räte. Da es schon Kaufinteressierte für dieses Anwesen gebe, wurde das „kleine“ Denkmalkonzept mit einer Gegenstimme auf den Weg gebracht.

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