Gemeinden formulieren umfangreiche Einwendungen zum Bahnausbau

Kurz vor dem 30. Oktober, dem letztmöglichen Tag für Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren der Bahn für den Ausbau der ICE-Strecke zwischen Hallstadt und Zapfendorf, trafen sich die Gemeideräte der Region zu Sitzungen, auch Bürgerversammlungen fanden statt. Was kritisieren die Gemeinden besonders an den Bahnplänen? Stimmen die Schallschutzberechnungen? Bleiben die Orte verkehrstechnisch gut erreichbar? Welche Einwendungen werden erhoben? Wir haben uns umgeschaut und eingelesen…

Anmerkung des Autors: Aufgrund persönlicher Betroffenheit in Sachen Bahnausbau besuchte ich die Gemeinderatssitzung in Zapfendorf, die Versammlungen in Breitengüßbach und Rattelsdorf fanden zeitgleich statt. Viele Einwendungen tauchen bei allen Gemeinden auf. Die Aufstellung im Folgenden erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bahn-Einwendungen Zapfendorf
Die Einwendungen aus Zapfendorf…

Zapfendorf

Knapp 150 Bürgerinnen und Bürger hatten sich zur Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2013 im Pädagogischen Zentrum der Zapfendorfer Schule eingefunden. Bürgermeister Josef Martin erläuterte zunächst in einer Einführung die Pläne der Bahn und deren Auswirkungen auf den Ort, um anschließend das 24-seitige Einwendungsschreiben zu verlesen.

Schienenpersonennahverkehr: Zapfendorf befürchtet, dass der Regionalverkehr ausgedünnt werden könnte, da der Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren keine Aussagen für den Bereich nördlich von Bamberg, also auf der Strecke Bamberg – Lichtenfels – Coburg trifft und stellt konkret die Frage: Sollen im Bereich Bamberg und Lichtenfels/Coburg weiterhin Regionalbahnen verkehren oder ist dieser Betrieb künftig nicht mehr vorgesehen?

Verkehrskonzentration: Aktuell könnte die zweigleisige Bahnstrecke 198 pro Tag abwickeln. Künftig sind bis zu 444 Züge möglich. Die Schallschutzberechnungen gehen aber nur von 365 Zügen aus.

Lärmschutz: Kritisiert werden in der Einwendung teilweise falsche Angaben zu den Wohngebieten sowie falsche Berechnungen. Die Gemeinde fordert konkret, den Schienenbonus nicht anzurechnen (Hintergrund: Die Bahn darf für Verfahren, die bis zum 1. Januar 2015 planfestgestellt sind, einen Bonus von 5 dB(A) anrechnen und ist damit gegenüber anderen Verkehrsmitteln bevorzugt), die Lärmschutzwände vor dem eigentlichen Bau der Strecke zu errichten, auch Grundstücksaußenbereiche wie Balkone und Gärten ausreichend zu schützen und den Gleispflegebonus (3 dB(A)) fallen zu lassen (Abschleifen der Gleise innerhalb von 12 Monaten nach dem Auftreten von Problemen). Außerdem müssten auch Zuglängen über 500 Meter berücksichtigt werden. In der Einwendung heißt es dazu wörtlich: „Die Lärmschutzberechnungen und -ermittlungen sind also in vielerlei Hinsicht sehr mangelhaft, teilweise falsch, manche Ansätze überholt und ungerechtfertigt. Sie bedürfen einer eingehenden Überarbeitung. Dadurch bedingt müssen sich eindeutig auch verbesserte aktive Lärmschutzmaßnahmen ergeben, die im Planfeststellungsbescheid festzusetzen sind, was wir hiermit fordern. Außerdem muss es dem Markt gestattet werden, zusätzliche Einwendungen und Forderungen in diesem Zusammenhang auch nach Abschluss der Einwendungsfrist erheben zu dürfen, die sich infolge neuer Erkenntnisse aus der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden Stellungnahme des Bayer. Landesamts für Umwelt ergeben.“

Weitere Punkte: Die Verwaltung um Bürgermeister Josef Martin weist zudem auf das Wasserschutzgebiet direkt neben der Bahnlinie im Norden von Zapfendorf hin und fordert zudem erneut den barrierefreien Ausbau des Bahnhofes. Dies sei auch für die Bahn aus Sicht der Kundenfreundlichkeit notwendig.

Einstimmig stimmten die Gemeinderäte diesen Einwendungen zu. Anwesende Bürger nutzten die Möglichkeit für Nachfragen, oft ging es um den Lärmschutz. Bürgermeister Martin empfahl denjenigen, die bislang noch keine Einwendung abgegeben haben, sich am Schreiben der Gemeinde zu orientieren und dies noch bis zum 30. Oktober zu erledigen.

Bahn-Einwendungen Rattelsdorf
Die Einwendungen aus Rattelsdorf…

Rattelsdorf

Die Gemeinde Rattelsdorf wird in ihren Einwendungen gleich im ersten Satz konkret: „Der Markt Rattelsdorf nimmt das oben genannte Planfeststellungsverfahren zur Kenntnis und lehnt dieses in der vorgelegten Form ab.“ Weiter heißt es: „Alle Bestrebungen des Marktes Rattelsdorf sind neben den folgenden Ausführungen darauf gerichtet, den Haltepunkt Ebing als Verkehrseinrichtung für den öffentlichen Nahverkehr bzw. überregionalen Verkehr unbedingt zu erhalten. Sehr viele Schüler, Studenten und Berufstätige pendeln vom Haltepunkt Ebing aus vornehmlich in die Ballungsgebiete Raum Bamberg, Großraum Forchheim, Erlangen, Nürnberg. Die Generalforderung des Marktes Rattelsdorf lautet daher, die Bahnstation, Haltepunkt Ebing bestehen zu lassen.“

Haltepunkt Ebing: Neben dem Erhalt des Haltepunktes weist die Einwendung der Gemeinde besonders auf die fehlende Barrierefreiheit hin. Die Treppenaufgänge hätten eine Höhe von fast neun Metern zu überwinden, wohingegen die Bahnstrecke gegenüber dem aktuellen Bestand um teilweise über anderthalb Meter höher liege. „Es drängt sich – auch bautechnisch lösbar – eine Unterführung geradezu auf.“ Diese könne nicht nur von Bahnkunden, sondern auch von Radwanderern und Fußgängern genutzt werden, die zum Beispiel das Naherholungsgebiet Ebing ansteuern.

Hochwassergefahr: Nach Angaben der Gemeinde wird sich die Hochwassersituation durch die neuen Bauwerke, die Verlegung des Mains und die Talenge wesentlich verschlechtern. Somit könnte auch das Naherholungsgebiet häufiger als heute vom Hochwasser betroffen sein. „Der Markt Rattelsdorf behält sich schon jetzt hinsichtlich diesbezüglicher negativer Auswirkungen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bauherrn – DB Projektbau GmbH – vor.“

Lärmschutz: Auch in der Rattelsdorfer Einwendung spielt der Lärmschutz eine tragende Rolle. Nicht der ICE sei das Problem, sondern die vor allem nachts fahrenden Güterzüge. Auch Rattelsdorf lehnt daher den Schienenbonus (siehe oben) ab. Gefordert wird ein zweites neutrales Gutachten zur Bewertung der Lärmimmissionen. Auch während der Bauphase müsse sich der Lärm in Grenzen halten, Baustellenverkehr sollte daher aus den Wohngebieten herausgehalten werden.

Bahn-Einwendungen Kemmern
Die Einwendungen aus Kemmern…

Kemmern

Einstimmig beschloss der Kemmerner Gemeinderat die Einwendungen der Gemeinde in einer Sondersitzung am 28. Oktober 2013. Schwerpunkte legte Bürgermeister Rüdiger Gerst vor allem auf die Beibehaltung einer Querungsmöglichkeit im Gemeindebereich sowie den Lärmschutz.

Bahnübergang Kemmern: Schienengleiche Bahnübergänge fallen überall entlang der ICE-Strecke weg, so auch in Kemmern. Die ersten Planungen aus den 1990er Jahren sahen noch eine direkte Möglichkeit für die Kemmerner vor, die Bahnstrecke zu queren. Dagegen ist dies in den aktuellen Plänen nicht mehr der Fall, nötig wird stattdessen der Umweg über Breitengüßbach Süd, wo ein Wirtschaftsweg, angebunden an den Kreisverkehr, die Bahn überqueren soll. In der Einwendung heißt es konkret: „Aus der Sicht der Gemeinde Kemmern erscheint bei diesem Planungsansatz die künftige Führung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge über die Bundesstraße 4 an zwei Autobahnauf-/abfahrtsästen vorbei, um  die an den Kreisverkehr Breitengüßbach anschließende Überführung nutzen zu können, aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs mehr als fragwürdig. Dies würde sicherlich zu einer deutlichen Verschlechterung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsqualität auf der Bundesstraße führen. … Für die Fußgänger und Radfahrer ergeben sich von Kemmern aus erhebliche Umwege von zum Teil deutlich mehr als 3 km alleine bis zum Erreichen der Wirtschaftswegbrücke bei Breitengüßbach, hinzu kommen die Umwege auf der Seite östlich der Bahnlinie.“ Und: „Die Gemeinde Kemmern lehnt auch jegliche Beteiligung an den Herstellungskosten für eine etwaige Überführung in der Gemarkung Breitengüßbach bei Bahn-km 7,280 als Bestandteil ihrer Bahnübergangsersatzlösung ab. Diese Planung wird nicht als Bestandteil einer Kreuzungsersatzmaßnahme für Kemmern angesehen. … Die mittlerweile von der DB-ProjektBau GmbH am 24.09.2013 im Gemeinderat Kemmern vorgestellte Variante 7, die unmittelbar südlich des bestehenden Bahnüberganges Kemmern eine Wirtschaftswegüberführung vorsähe, wird von der Gemeinde Kemmern als Ersatzmaßnahme für den aufzulassenden Bahnübergang  Kemmern gefordert.“

Lärmschutz: Kemmern beantragt, die eingeplante Lärmschutzwand (Höhe Autobahnbrücke) nach Süden zu verlängern. Das „Besonders überwachte Gleis“ soll im gesamten Gemeindebereich festgeschrieben, Schleifarbeiten nicht erst nach zwölf, sondern schon drei Monate nach Auftreten von erhöhten Pegeln durchgeführt werden. Auch die die neu zu errichtende Autobahnbrücke verlangt Kemmern Schallschutz.

Bahn-Einwendungen Breitengüßbach
Die Einwendungen aus Breitengüßbach…

Breitengüßbach

Die Gemeinde Breitengüßbach sieht sich als die am meisten vom Bahnausbau betroffene Gemeinde. Dementsprechend umfangreich und fokussiert auf Punkte wie Barrierefreiheit und Lärmschutz fallen die Einwände aus.

Bahnhofsbereich: Geplant ist, dass durch Breitengüßbach die beiden Nahverkehrsgleise in der Mitte, eingerahmt von den ICE-Gleisen, verlaufen. Die Gemeinde fordert, die ICE-Gleise im Osten einzuplanen, damit die Züge Richtung Ebern nicht eines der ICE-Gleise queren müssen. Zur Barrierefreiheit heißt es: „Im gesamten Planungsbereich wird gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen. Behinderte oder eingeschränkt bewegungsfähigen Menschen wird der Zugang zu den Nahverkehrszügen verwehrt. Die Bahn verweigert allen Gemeinden einen diskriminierungsfreien Zugang bzw. eine diskriminierungsfreie Teilhabe am ÖPNV. Da dieses Problem auch bei Kinderwagennutzung besteht, werden auch diese Personen ausgegrenzt. Ältere Reisende mit Koffern gehören ebenfalls zu den ausgegrenzten Personenkreisen. Deshalb bestehe die Gemeinde Breitengüßbach auf die Schaffung barrierefreier Zugänge zu den Bahnsteigen auf Kosten des Verursachers, da es bisher auch möglich war, barrierefrei bis an den Bahnsteig zu gelangen und eine Verschlechterung des jetzigen Zustands nicht toleriert werden muss.“

Überwerfungsbauwerk Unteroberndorf: Die Platzierung des Überwerfungsbauwerkes (hier soll das östliche ICE-Gleis über die beiden Nahverkehrsgleise geführt werden, da die ICE-Gleise aufgrund der Abzweigung bei Ebensfeld im Westen verlaufen müssen) auf Höhe Unteroberndorf lehnt die Gemeinde ab. Für die Anwohner ergäbe sich eine Verschlechterung der Lärmsituation.

Lärmschutz: Auch in Breitengüßbach spielt der Lärmschutz die zentrale Rolle. Sie fordert, nicht die Durchschnittswerte für die Berechnung der Immissionen anzusetzen, sondern die Spitzenwerte. Zur Überprüfung sollte in Breitengüßbach eine dauerhafte Lärmmessstation eingerichtet werden (auch Zapfendorf fordert eine solche).

 

Weiterführende Informationen

Wir stellen Ihnen in unserer Artikelsammlung umfangreiche Materialien zum Ausbau der Bahnstrecke zwischen Hallstadt und Zapfendorf bereit. Was Sie als Anwohner oder möglicherweise anderweitig Betroffener tun sollten, erklären wir in unserem Video (Tipp: Wollen Sie das Video in HD-Qualität sehen? Dann klicken Sie im unteren Bereich des Videos einfach auf das Einstellungsrädchen und wählen dann bei Qualität 720p HD aus…)

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