Grundgebühren für Wasser und Kanal steigen um bis zu 56 Prozent

In etwa einer Stunde hatten Bürgermeister Matthias Schneiderbanger und die Gemeinderäte die vier Tagesordnungspunkte der Sitzung in Zapfendorf vom 18. September 2014 durchgearbeitet. Diskutiert wurden vor allem die Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren. Anlass dafür war eine Überprüfung, die ergab, dass die Gebühren nicht mehr ausreichend zur Kostendeckung beitragen. Mit einem höheren Verbrauch der Bürger steigen auch die Kosten, wodurch eine Deckungslücke entsteht.

Daher wurde durch ein Ingenieurbüro ein Vorschlag zu neuen Wassergebühren ausgearbeitet, der dafür sorgen soll, dass die Fixkosten gedeckt und nicht die Rücklagen der Gemeinde aufgezehrt werden. Zudem können durch feste Gebühren Verbrauchsschwankungen leichter ausgeglichen werden. Ein weiterer Vorteil: Einmalzahlungen nach größeren Sanierungen lassen sich möglicherweise vermeiden.

Beschluss: Die Grundgebühren steigen

Der Vorschlag sah vor, die Grundgebühren anzuheben. Für einen Nenndurchfluss von fünf Kubikmeter pro Stunde werden demnach 25 Euro im Jahr fällig, für sieben Kubikmeter 37,50 Euro, für zehn Kubikmeter 75 Euro. Für Großwasserzähler nach der Bauart WSV werden die Gebühren auf 82,80 Euro steigen. Zum Vergleich: Bislang berechnete die Gemeinde 19,20 / 28,80 / 57,60 und 63,60 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent. Der Vorschlag wurde von den Gemeinderäten einstimmig angenommen.

Weiter ging es mit den Kanalbenutzungsgebühren, denen dieselbe Problematik zu Grunde liegt. Hier standen zwei Varianten zur Auswahl, die zu diskutieren waren. Variante 1 sah nur eine Erhöhung der Grundgebühren für Wasserzähler vor. Demnach würden die Kosten für einen Nenndurchfluss von fünf Kubikmeter pro Stunde auf 75 Euro im Jahr steigen, bei sieben Kubikmetern pro Stunde wären es 93,75 Euro, bei zehn Kubikmetern 112,50 Euro und für Großwasserzähler 150 Euro im Jahr. Bei dem zweiten Vorschlag handelte es sich um eine Mischvariante. Auch hier lag eine Steigerung der Grundgebühr zugrunde, doch nicht in so hohem Maße wie bei Variante 1. Demnach würde im Jahr die Grundgebühr für einen Nenndurchfluss von fünf Kubikmeter pro Stunde 62 Euro betragen, für sieben Kubikmeter 77,50 Euro, für zehn Kubikmeter 93 Euro und für Großwasserzähler 124 Euro im Jahr. Allerdings wäre an diese Grundgebühr eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 2,70 Euro auf 2,80 Euro pro Kubikmeter gekoppelt. Dies solle sich positiv auf den Wasserverbrauch auswirken, da damit Leute belohnt werden würden, die Wasser sparen.

Über die Varianten wurde diskutiert, häufig fiel der Begriff der sozialen Frage, welche Variante also die fairste sei. Die Antwort darauf war schwierig, doch letztlich entschied sich der Gemeinderat mit 15 zu 3 Stimmen für Variante 1, da so die Gebühren so alle gleichermaßen betreffen. Hier liegt die Steigerung höher als bei den Wassergebühren, nämlich bei rund 56 Prozent.

Vereinbarung über den Spielplatz in Oberleiterbach

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war eine Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Oberleiterbach über die Neugestaltung des Spielplatzes im Zuge der  Dorferneuerung, die kurz durchgegangen und vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde. Diese Vereinbarung setzt unter anderem die Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft fest, die bei einem Anteil von 55 Prozent liegt, aber höchstens 20.000 Euro betragen darf. Die voraussichtlichen Baukosten, einschließlich Nebenkosten, werden bei 40.000 Euro angesetzt.

Abschließend wies Bürgermeister Matthias Schneiderbanger noch auf zwei Veranstaltungen in Zapfendorf hin: den Besuch der Partnergemeinde Kilstett am kommenden Wochenende sowie die Aufstellung der Skulptur Flussgesichter am 24. September am Anglerweg, die im Rahmen des Künstlersymposiums in Hallstadt entstanden war.

Titelfoto: © knipseline  / PIXELIO
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