Stefanie Vogler erste Feuerwehrkommandantin im Stadtgebiet

Im Titelbild: Kommandantin Stefanie Vogler mit Bürgermeister Tobias Roppelt

Satzungsanpassungen, Termine für die Märkte in diesem Jahr und die Bestätigung einer Feuerwehrkommandantin. Das waren die wichtigsten Themen in der jüngsten Sitzung des Baunacher Stadtrats. Und dann ging es noch um einen verspäteten Vereinsantrag.

Nachdem der bisherige erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Dorgendorf, Reinhold Fröhlich, aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niedergelegt hatte, führte Christian Gruber als Notkommandant die Wehr. Am 24. Februar stand die Neuwahl eines ersten Kommandanten an – und gewählt wurde Stefanie Vogler. Sie ist damit die erste Feuerwehrkommandantin im Stadtgebiet Baunach. Der Stadtrat bestätigte die Wahl – wie gewöhnlich unter dem Vorbehalt, dass Vogler nun in nächster Zeit die notwendigen Lehrgänge besucht.

Neben dieser freudigen Nachricht beschäftigte sich der Stadtrat mit zwei Satzungen und einer Verordnung. Zunächst ging es um die Wasser-, anschließend um die Abwassergebühren. Hintergrund ist, dass nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts überdachte Terrassen und Balkone ohne eine entsprechende Änderung der Satzungen nicht mehr als Beitragsfläche herangezogen werden können. Die Stadt Baunach will die bisherige Praxis aber nicht ändern. Bei vier Gegenstimmen wurden beide Satzungen dementsprechend angepasst. Dritter Bürgermeister Rudi Wacker wies auf die Gleichbehandlung aller hin – die Stadt solle nicht gemeldete Terrassen und Balkone erfassen und dafür stärker kontrollieren. Bürgermeister Tobias Roppelt ergänzte dazu, dass die Stadt Informationen hierzu nachgehe.

Märkte am 5. Mai und 29. September

Eine Verordnung zum Thema „Märkte“ wurde ebenfalls erlassen. Sie regelt, dass in diesem Jahr am 5. Mai der Frühlings- und am 29. September der Herbstmarkt stattfinden. Inkludiert sind zwei verkaufsoffene Sonntage.

Etwas länger beschäftigte sich das Gremium anschließend mit einem Antrag der Pfadfinder und des Fördervereins St. Georg auf Jugendförderung für das Jahr 2023. Hintergrund ist, dass versäumt worden war, den Antrag bis zur Frist am 31. März 2023 zu stellen. Anträge auf Jugendförderung müssen immer bis zum 31. März des laufenden Jahres eingehen. Bei einer Gegenstimme lehnte der Stadtrat den Antrag ab. Bürgermeister Roppelt erklärte, die Stadt habe eine Satzung, die genau regle, bis wann die Anträge gestellt werden müssen, Ausnahmen seien nicht möglich. Mittlerweile sei eine neue Förderperiode angebrochen (für 2024 habe der Verein den Antrag bereits gestellt), zudem laufe ein neues Haushaltsjahr. Dennoch werde sich eine Lösung finden, wie dem Verein, zum Beispiel im Rahmen eines konkreten Projekts, geholfen werden könne. Dies habe man auch schon etwa bei der Dorfgemeinschaft Reckenneusig oder der Kirchenverwaltung praktiziert, als die Fristen für Förderanträge ausgelaufen waren.

In seinem Kurzbericht informierte Bürgermeister Tobias Roppelt noch über die Clean-Up-Aktion zum Weltwassertag am 23. März. Im Umfeld des AWO-Kindergartens seien vier neue Parkplätze errichtet worden, die zu den Öffnungszeiten für Mitarbeiter gedacht seien, um die Parksituation an dieser Stelle ein wenig zu entschärfen. Und: Die Ende 2022 auf der Kläranlage installierte Photovoltaikanlage führe zu einem um rund 22 Prozent geringeren Strombedarf der Anlage und werde sich daher in relativ kurzer Zeit amortisieren. „Davon profitieren dann auch unsere Bürgerinnen und Bürger bei der nächsten Gebührenkalkulation“, so Roppelt.

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