Neue Anlagen: Wie steht es um die Bürgerwindräder?

Bürgerwindräder im Gebiet der Stadt Baunach? Diese Idee ist nicht mehr nur eine Vision. In der Stadtratssitzung vom 10. April 2024 wurde es schon konkreter – wobei noch ein Weg zu gehen ist.

Schon vor anderthalb Jahren war im Baunacher Stadtrat die Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West Thema – mit dem Ziel, die Grundstückseigentümer geeigneter Flächen mitzunehmen, Akzeptanz für Windräder zu schaffen und eventuell Bürgerwindräder zu errichten. Als Standort ist das schon im Jahr 2012 ausgewiesene Vorranggebiet westlich des Baunacher Stadtteils Priegendorf angedacht. Bürgermeister Tobias Roppelt erklärte, dass im vergangenen Jahr die relevanten Grundstücke gesichert werden konnten. Das Ziel eines kleinen Bürgerwindparks, bei dem die Wertschöpfung in Baunach verbleibt, rückt damit näher.

Hubert Treml-Franz, der bei der Energieagentur Nordbayern als Windkümmerer unterwegs ist, brachte die Stadträtinnen und Stadträte in seinem Vortrag auf den aktuellen Stand bezüglich der gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem Thema Windkraft in Oberfranken allgemein. Das Energiemonitoring im Landkreis Bamberg zeige ein typisches Photovoltaik-Loch in den Wintermonaten, was aufgrund der in den kommenden Jahren zu erwartenden vermehrten Installation von Wärmepumpen zum Problem werde. Die Energie müsse daher aus anderen Quellen kommen – und die Windkraft sei dafür prädestiniert. Aktuell seien in Oberfranken ca. 50 Anlagen in der Genehmigungsphase, mit insgesamt 150 neuen sei zu rechnen. „Die Energieautarkie ist in Oberfranken damit greifbar“, so Treml-Franz.

Er wies auch darauf hin, dass die beiden westlich von Priegendorf geplanten Anlagen sich nicht in Bestlage befänden – das wäre ganz in der Nähe der Fall, nachdem Landschaftsschutzgebiete für Windräder freigegeben wurden. Die entsprechenden Flächen befinden sich aber auf dem Gebiet der Staatsforsten.

Zwei Anlagen sollen westlich von Priegendorf entstehen. Karte: OpenStreetMap

Mit wenigen hundert Euro schon dabei?

Reinhold Zeilinger und Katrin Held von „Naturenergie Zeilinger“, ein familiengeführtes Planungsunternehmen aus Bayern mit Fokus auf kommunale Projekte und Bürgerenergie, gingen danach auf Details ein. Die Anlagen könnten 13 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren, bei einer Nabenhöhe von rund 180 Metern. Alle Kriterien in Sachen Abstände und Schallemissionen würden eingehalten, Richtung Priegendorf gebe es nur einen schwachen Schattenwurf. Im Zweifelsfall führe dieser zu einer Abschaltung der Anlagen für eine bestimmte Zeit. Ins Netz käme der Strom am nächsten Verknüpfungspunkt in Ebelsbach.

Bezüglich der Bürgerbeteiligung seien zwei Varianten denkbar: Die Kommandit- und die Darlehensvariante. Letztere eigne sich auch für Bürgerinnen und Bürger, die mit nur wenigen hundert Euro einsteigen möchten – sie geben dann lediglich einen Kredit und profitieren von der Verzinsung, werden aber keine Teilhaber. Für die beiden Windanlagen wird ein Gesamtinvest von rund 20 Millionen Euro nötig sein.

In der Fragerunde mit den Stadträtinnen und Stadträten wurden verschiedene Details klarer. Vorab werde eine Abfrage bei den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen, um das Eigenkapital für die Anlagen abschätzen zu können. Sollte die Staatsforsten Anlagen im nahen Landschaftsschutzgebiet ermöglichen (dort wären bis zu sechs denkbar), würden sich diese nicht negativ auf die beiden Windräder westlich von Priegendorf auswirken. Entscheidungen fielen in der öffentlichen Sitzung nicht – klar wurde aber: Der Baunacher Stadtrat möchte das Thema unbedingt weiter vorantreiben.

Weiteres aus der Stadtratssitzung vom 9. April 2024

Einstimmig beschloss der Stadtrat, den Bebauungsplan „Bastei“ aus dem Jahr 1963 aufzuheben. Der Steuerungszweck sei erfüllt, im Plangebiet sind nur noch acht Grundstücke unbebaut. Neu erlassen wurde auch die so genannte Waschanlagenverordnung, die den Betrieb von Autowaschanlagen für weitere fünf Jahre auch an Sonn- und Feiertagen, ausgenommen sind bestimmte Feiertage wie Karfreitag und die Weihnachtstage, erlaubt. Hier gab es drei Gegenstimmen.

Unter „Sonstiges“ war noch der Spielplatz im Norden von Baunach zwischen den Straßen „Am Ellersgraben“ und „St.-Oswald-Straße“ Thema. Bürgermeister Roppelt erklärte, er sei an sich gar nicht als Spielplatz gewidmet, sondern aus einer Privatinitiative entstanden. Somit seien die Spielgeräte auch nicht für den öffentlichen Raum zugelassen. Dennoch hafte im Zweifelsfall die Stadt und damit auch er als Bürgermeister, sollte auf dem Spielplatz etwas passieren. Ziel sei daher die Herbeiführung von Rechtssicherheit – was bedeuten könnte, den Spielplatz entweder aufzulösen oder offiziell zu widmen. Eine solche Widmung sei aber keine einfache Sache, so Roppelt.

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