Breitengüßbach erschließt neues Bauland

Im Sommer 2022 geht es los. Die Gemeinde Breitengüßbach beginnt mit den Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Am Schützenhaus II“. Einige der Grundstücke gehören auch der Gemeinde – und hier greift nun ein Richtlinienkatalog für den Verkauf. „Wir möchten, dass Familien, die unserem Ort tatsächlich verbunden sind, eine Chance auf erschwingliches Bauland erhalten“, erklärt Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder.

Auch in Breitengüßbach besteht eine erhöhte Nachfrage nach Bauland. Gerade junge Familien sind interessiert. Aus diesem Grund soll die Gemeinde weiter wachsen. Das neue Wohngebiet „Am Schützenhaus II“, in der Vergangenheit bereits mehrmals Thema im Gemeinderat, grenzt unmittelbar an die Muna an. Da die Grundstücke im damaligen Schutzstreifen des Muna-Areals lagen, war eine Bebauung nicht möglich. Nun schafft die Gemeinde hier 31 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser auf einer Gesamtfläche von rund zwei Hektar.

Bei der Gestaltung der Häuser sind die Bauwilligen recht frei. Wert wurde aber darauf gelegt, dass Stein-, Kies-, Split- und Schottergärten nicht mehr zulässig sind. Das entspricht dem in Breitengüßbach aktuell verfolgten „Masterplan Grünes Breitengüßbach“. Ausgleichsflächen für die Bereitstellung eines Ersatzlebensraumes für die aus dem Baugebiet abgefangenen Zauneidechsen und Haselmäuse wurde bereits hergerichtet.

Das Baugebiet „Am Schützenhaus II“. Quelle: Gemeinde Breitengüßbach, Planungsgruppe Strunz

Kriterienkatalog erarbeitet

Im Gebiet des Bebauungsplanes befinden sich auch fünf gemeindeeigene Grundstücke. Im Februar hat der Gemeinderat nun erstmalig so genannte „Richtlinien der Gemeinde Breitengüßbach zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken“ beschlossen. Das Ziel: Die Wohnmarktlage zu verbessern und den Bau von Wohnungseigentum fördern. Und: Insbesondere jungen, einheimischen Familien, die bisher keine Grundstücke oder Immobilien besitzen, soll das Bauen ermöglicht werden. Die Richtlinien definieren daher eine Punktevergabe – Punkte gibt es etwa für „Ortsbezugskriterien“, also einen bestehenden Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz in Breitengüßbach oder auch ehrenamtliches Engagement und für „Sozialkriterien“ wie eine Vermögens- oder Einkommensobergrenze sowie Kinder.

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Die gemeindlichen Bauplätze sollen ab September dieses Jahres im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben werden. Erschlossen wird das Baugebiet zuvor durch die bauausführende Firma, Tiefbau Pfister aus Hohengüßbach.

Titelfoto: Gemeinde Breitengüßbach

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